Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1671 Ablauf der Koncession die Herzogl. Staatsregierung berechtigt ist, den Erwerb der Bahn, soweit sie auf Staatsstrasse erbaut ist, in einer Geleislänge von 10,019 km samt Neben- anlagen (Depot in Wolfenbüttel) für sich oder einen Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Abtretung dieser Strecke und der erwähnten Nebenanlagen, welche dem Erwerber in einem den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entsprechenden Unterhaltungszustande zu übergeben sind, hat gegen bare Zahlung des 25fachen Betrages des als Div. zur Aus- zahlung gelangenden Durchschnittsreinertrages derjenigen 5 Betriebsjahre zu erfolgen, welche sich ergeben, wenn von den letzten 7 Betriebsjahren das Betriebsjahr mit dem höchsten und das Betriebsjahr mit dem niedrigsten Reinertrage ausgeschieden wird. Die Herzogl. Regierung wird sich vor Beginn des letzten koncessionsmässigen Betriebs- jahres darüber erklären, ob sie ihr Erwerbsrecht ausüben will. Falls dieses nicht geschieht, gilt die Koncession unter den in derselben ausgesprochenen Bedingungen und Bestimmungen auf fernere 10 Jahre verlängert. Da die staatliche koncessionierte Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel sich im Stadtgebiete Braunschweig noch auf eine zwischen Augustthor und Stadtgrenze belegene, zur Strassen-Eisenbahn in Braunschweig (1) gehörige Strecke mit bezieht, so hat der, Stadtmagistrat für diese Teilstrecke auch eine 50jährige Koncession zugelassen, jedoch der Stadt das Recht vor- behalten, bei Ablauf der Koncession ad 1 für diese Teilstrecke den Bau eines besonderen Geleises zu verlangen und die Ausgabe besonderer Billets für die Teilstrecke zu unter- sagen. Weitere besondere Abgaben sind nicht zu zahlen, es kommen nur die gesetzlichen und Staats- und Kommunalsteuern in Betracht. 3) Der Ges. ist unter den gleichen Bedingungen, wie für die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, eine elektr. Strassenbahn nach dem Dorfe Oelper konc. auf 50 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung, d. i. S./4. 1899, Geleisanlage: 0,637 km. Statistik: 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 Bahnlänge . . m 45 116 45 884 46 578 47 130 47 130 47 130 47 227 47 316 Betriebseinnahmen M. 667 085 778 689 813 508 806 896 814 149 862 709 897 152 930 137 Wagenpark Ende 1905: 72 Motorwagen, 66 Anhängewagen und 28 sonstige Wagen. Die Koncession einer elektrischen Centrale zur Licht- und Kraftabgabe für das Gebiet der Stadt Braunschweig wurde der Ges. lt. Vertrag mit dem Stadtmagistrat vom 18. Juni 1898 auf die Dauer von 35 Jahren, vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet, erteilt, die Stadt ist jedoch berechtigt, die gesamte Anlage des Elektricitäts- werkes einschliesslich des Grundstückes nach dem Schlusse des achten Rechnungsjahres nach vorher erfolgter einjähriger Anzeige zu übernehmen. Der Preis, zu dem die Übernahme erfolgt, ist derart bestimmt, dass für jedes seit der Inbetriebnahme verflossene Jahr nachfolgende Prozente von dem Herstellungspreise einschl. der Grunderwerbskosten abgerechnet werden: Für das 1. bis einschl. 8. Jahr nichts, für das 9. bis einschl. 16. Jahr je 2 %, für das 17, bis einschl. 21. Jahr je 3 %, für das 22. bis einschl. 26. Jahr je 4 %, für das 27, bis einschl. 31. Jahr je 5 %, für das 32. bis einschl. 35. Jahr je 6 %. Die später genehmigten Erweiterungen werden jedoch vom Tage der Inbetriebnahme an besonders gerechnet. Nach Ablauf der V ertragsdauer geht das gesamte Werk nach den vorstehenden Grundsätzen in den Besitz der Stadt über. Falls diese jedoch ein Jahr vor Ablauf des Vertrages eine Weiterführung des Werkes auf einen Zeitraum, der höchstens 20 Jahre umfassen darf, verlangt, muss die Ges. das Werk weiterführen. Der Stadt bleibt in diesem Falle das Recht vorbehalten, das Werk nach weiteren 5 Jahren, nach 1 Jahr vorher erfolgter Mitteilung an die Ges. zu übernehmen. Für die erteilte Koncession hat die Ges. ferner die Verpflichtung übernommen, der Stadt einen Anteil von der Brutto-Einnahme zu zahlen, und zwar von einer Einnahme bis M. 50 000 7½ %, über M. 50–100 000 10 %, von über M. 100 000 15 % Ausserdem hat die Ges. bei einem 6 % übersteigenden Reingewinn der Stadt einen Anteil zu ge- währen, der bei einem Überschuss von mehr als 6–10 %: 33 % und über beträgt. Der Reingewinn wird in der Weise ermittelt, dass der Überschuss der Betriebs- einnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des vorerwähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme, der erforderlichen Abschreibungen und einer 3½ % Verzinsung von 40 % des gesamten Anlagekapitals festgestellt wird. Ausser diesen Abgaben zahlt das Werk noch die städtischen und staatlichen Steuern. Der Preis für Beleuchtungs- zwecke beträgt 6 Pf., für Motorenbetrieb und sonstige technische Verwendung 2 Pf. bro Hektowattstunde. Die Betriebseröffnung fand am 1./4. 1900 statt. Bis 1./4. 1906 waren angeschlossen: 36 576 Glühlampen, 1016 Bogenlampen von 2–10 Amp., 500 Mo- tore = 1402 PS., 363 Heiz- u. Kochapparate, medizinische Apparate, Ventilatoren etc. = 3340 Hektowatt. Eigenbedarf 42 K.-W. Sternhaus: An der Bahnlinie Braunschweig-Wolfenbüttel, im Lechlumer Holz, errichtete die Ges. das Wirtschaftsunternehmen Sternhaus, Anlagekosten ca. M. 300 000, welches von der Ges. bis Ende 1900 in eigener Regie betrieben wurde; ab 1./1. 1901 verpachtet. Kapital: M. 4 500 000 in 1200 Aktien (Nr. 1– 1200) à M. 500 und 3900 Aktien (Nr. 1201 bis 5100) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 600 000 in 1200 Aktien à M. 500, erhöht lt. G.-V. v. 27./6. 1896 um M. 1 400 000 in 1400 Aktien à M. 1000, voll div.-ber. ab 1./1. 1898, be- geben an die Allg. Elektr.-Ges. zu 110 %, hiervon angeboten M. 700 000 den Aktionären zu 110 % plus 2½ %; ferner erhöht lt. G.-V. v. 10./6. 1898 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien