Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1697 und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Kapital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, It. G.-V.-B. vom 21. Febr. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1899), über- nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 am 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %. Di.iiee Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover (hierzu ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. über- haupt beschloss dann die ausserord. G.-V. v. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M. 250 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den Namen lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M. 250 ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Auf jeden Gewinn- anteilschein werden aus dem Reingewinn vom 1./1. 1902 ab vorweg ohne Verpflichtung zur Nachzahlung jährlich bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird des verbleib. Rein- gewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, erhielten die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-Aktien beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Nachzahlung). Die G.-V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. Reingewinn ganz oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein darüber hinaus verteilbarer Reingewinn wird auf jede Vorz.-Aktie und St.-Aktie gleichmässig verteilt. Frist zur Übernahme von Gewinnanteilscheinen unter Umwandlung ihrer Aktien in Vorz.-Aktien 21./11.–12./12. 1901. Die G.-V. v. 15./5. 1902 gestattete bis 31./7. 1902 (verlängert bis 12./9. 1902) nachträgl. Zuzahl. u. Konvert., erhöhte aber den zu- zuzahlenden Betrag auf M. 300 plus M. 1.80 für Stempel ohne Erhöhung des Nennwerts des Gewinnanteilscheins. Auf M. 22 569 000 A.-K. wurden pro Aktie M. 250 = insgesamt M. 5 642 250 eingezahlt, sodass nach Abzug der Unkosten im Betrage von M. 95 648 der Ges. M. 5 546 601 zuflossen. Bis Ende Sept. 1902 wurden auf weitere M. 431 000 St.-Aktien die Zuzahlung von M. 300 pro Aktie = M. 129 300 geleistet, sodass die Zuzahlung im ganzen auf M. 23 000 000 St.- Aktien erfolgte. Es existieren also 23 000 Gewinnanteilscheine à M. 250. Am 30./9. 1902 wurde handelsger. eingetragen, dass das A.-K. jetzt M. 24 000 000 beträgt in 23 000 Vorz.- Aktien und in 1000 St.-Aktien à M. 1000. Die oben erwähnten, durch Zuzahlung einge, gangenen Beträge von M. 5 546 601 bezw. M. 129 300, ebenso der Amort.-F. von M. 779 034, sowie der Ern.-F. von M. 391 052, also in Sa. M. 6 845 987 wurden zu ausserord. Abschreib. verwendet (s. Gewinn- und Verlust-Konto per 31./12. 1901 und 31./12. 1902). Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 2000, 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1897 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1897) auf 2./1.; beliebige Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ende 1905 noch M. 2 233 500. Zahlst.: Hannover: Ges.-Kasse, Hannov. Bank, Herm. Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Filiale der Dresdner Bank. Kurs in Hannover Ende 1894–1905: 104.75, 105.50, 105, 105,25, 104, 100, 96, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104 %. II. M. 3 000 000 in 4 % Oblig. von 1899 lt. G.-V.-B. v. 25./1 1. 1898, rückzahlbar zu 105 %, Stücke 600 à M. 2000, 1440 à M. 1000, 720 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der Dresdner Bank, der Hannov. Bank, Hermann Bartels, Bernhard Caspar, Ephraim Meyer & Sohn in Hannover. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1901 bis längstens 1937 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1900) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkündigung ab 1900 mit 3 monat. Kün- digungsfrist zulässig. In Umlauf Ende 1905 noch M. 2 840 000. Aufgelegt v. obengenannten fünf Bankhäusern, welche auch Zahlst. sind, am 14./6 1899 zu 101.75 %. Kurs in Hannover Ende 1899–1905: 100, 97, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104 %. III. M. 6 000 000 in 4 % (bis 1./4. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu pari, Stücke 1200 à M. 2000, 2880 à M. 1000, 1440 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale d. Dresdner Bank in Hannover u. durch Indossamente, auch in blanko übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1905 bis längstens 1945 durch jährl. Ausl. im Juni auf 1./10.; der Ges. steht das Recht zu, die Anleihe jederzeit mit 3 monat. Frist zur Rückzahl. zu kündigen, auch die Ausl. zu verstärken. Der Zinsfuss wurde 20./4.–20./5. 1905 v. 4½ auf 4 % herabgesetzt. Die Besitzer von Schuldverschreib., welche auf das Konvertierungsgebot eingingen, behalten den vollen Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1906/1907. I. 107