Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1733 Kleinbahn-Act.-Ges. Virchow-Deutsch-Kroner-Kreisgrenze mit Sitz in Dramburg. Gegründet: 15./8. 1900; eingetr. 3./11. 1900. Letzte Statutänd. 12./6. 1902. Gründer s. Jahrg. 1901/1902. Konc. 20./8. 1900. Zweck: Betrieb der normalspur. Kleinbahnstrecke Virchow- Deutsch-Kroner-Kreisgrenze. Länge 17,45 km. Betriebseröffn. 10./11. 1900. Betriebsführerin bis 1./4. 1910 Lenz & Co. G. m. b. H. bezw. deren Vertretung die Pommersche Betriebsdirektion in Stettin. Kapital: M. 555 000 in 555 Aktien à M. 1000. Staatsdarlehen M. 70 000, getilgt M. 2563. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Eisenbahnbau u. Ausrüst. 609 121, Kassa 2, Debit. 4539, Verlust 51 366. Passiva: A.-K. 555 000, Staatsdarlehen 67 436, Ern.-F. 23 593/ Ab- schreib. Kto 3983, Kredit. 14 509, Zs.-Kto 505. Sa. M. 665 029. Gewinn- u. Verlust- Konto: Debet: Verlustvortrag 46 207, Unk. 982, Zs. 3900, z. Ern.-F. 4284, z. Abschreib.-Kto 410. – Kredit: Betriebsgewinn 4419, Verlust 51 366. Sa. M. 55 785. Dividenden 1900–1905: 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Direktion: Kreissparkassen-Kontrolleur Karl Lasch, Stellv. Bürgermeister Grulich. Aufsichtsrat: (7) Vors. Landrat G. von Hohnhorst, Dramburg; Stellv. Major a. D. Adolf von Horn, Gross-Sabin; Forstmeister Reinhold Just, Neuhof; Reg.-Assessor Dr. Kutscher, Köslin; Landesrat F. Scheck, Landesrat Joh. Sarnow, Stettin; Reg.-Rat Matibel, Bromberg. Vereinigte Westdeutsche Kleinbahnen A.-G. zu Köln a. Rh. Gegründet: 19./12. 1889 unter der Firma: Ronsdorf-Müngstener Eisenbahn-Ges. in Ronsdorf, erwarb die Ges. 1897 durch Fusion die Wermelskirchen- -Burger Bahn. Sitz der Ges. mit Rücksicht auf die Erweiterung des Unternehmens lt. G.-V. v. 2./11. 1900 nach Cöln verlegt und Firma wie oben geändert. Betriebseröffnung 18./11. 1891. Letzte Statutänd. 27./6. 1899, 16./5., 2./11. u. 17./12. 1900 u. 30./6. 1904. Neue Konc. für Kleinbahn V. 2./10. 1897, für Thalsperre-Remscheid v. 25./9. 1899. Zweck: Betrieb der Haclibenaanten Kleinbahnen: 1. von Wermelskirchen nach Burg a. d. Wupper (11,6 km); 2. von Thalsperre nach Remscheid (2,8 km); 3. von Kreuznach nach Winterburg und von Kreuznach nach Wallhausen (28 km); 4. von Neheim-Hüsten nach Sundern (14,5 km). Die Ges. ist auch berechtigt: 1. weitere Konc. zu Kleinbahnen zu er- werben und auf Grund derselben Kleinbahnen zu bauen und zu betreiben; 2. die ihr konc. Bahnen nach Einholung der erforderl. behördl. Genehm. durch andere betreiben zu lassen; 3. sich anteilig an Bahnen zu beteiligen, welche Dritten konc. sind; 4. aus elektr. Central- stationen, welche sie zum Betrieb ihrer Bahnen errichtet oder erwirbt, Licht und Kraft an Dritte abzugeben; 5. zur Gewinnung neuer Fracht-Einnahmen neue, an ihren Bahnen entstehende industrielle und gewerbl. Anlagen durch hypoth. Beleihung zu fördern, jedoch mit der Massgabe, dass die Gesamtsumme der Beleihungen nicht mehr als 5 % des jeweiligen Grundkapitals betragen darf und dass für jeden Einzeifall der Beleihung die Genehm. des A.-R. erforderlich ist. Die Kleinbahn Rousdorf-Müngsten wurde 1902 für M. 420 000 an die Barmer Bergbahn verkauft. – Pachtlinien: Die Bergheimer Kreisbahnen. Die Ges- lässt z. Z. folgende Linien für ihre Rechnung durch die Westdeutsche Eisen- bahn-Ges. in Cöln betreiben: 1. Kleinbahnen Wermelskir chen-Burg und Thalsperre-Remscheid, 2. Kleinbahn Neheim-Hüsten-Sundern, 3. Kreuznacher Kleinbahnen, 4. Bergheimer Kreis- bahnen. Bezüglich der unter 4 genannten Bahnen besteht folgende Vereinbarung zwischen der Ver. Westdeutsche Kleinbahnen, A.-G. und der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. Nach Aufnahme des Nebenbahnbetriebes auf den Hauptstrecken der Bergheimer Kreisbahnen, welche auf Grund des Kleinbahngesetzes errichtet wurden, aber in Nebeneisenbahnen nach dem Gesetz vom Jahre 1838 umgewandelt werden sollen, kann die Ver. Westdeutsche Klem- bahnen-A.-G. nach ihrer Wahl von der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. entweder eine feste Verzinsung von 5 % des von ihr in den Bergheimer Bahnen investierten Kapitals in der Höhe von rund M. 1 540 000 fordern, oder sie kann die Bahnen weiter für ihre Rechnung betreiben lassen. Zinsengarantie: Die Betriebsführerin, die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. hat den Ver. Westdeutschen Kleinbahnen gegenüber eine 4 % Zinsgarantie für die unter Nr. 1–3 genannten Bahnen mit der Massgabe übernommen, dass der etwaige Mehrertrag einer Bahn über 4 % hinaus, auf den etwaigen Minderertrag der anderen Bahnen in Anrechnung kommt. Diese Garantien laufen bis Ende 1916, wenn nicht vorher der Gesamtreinertrag der Linien in drei aufeinanderfolgenden Jahren 4½ % des Gesamtanlagekapitals erreicht hat. Die hier- nach geleisteten Zuschüsse sind einschl. 4 % Zs. der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. aus den Betriebsüberschüssen zu erstatten, sobald der Gesamtertrag der sämtlichen Linien 5 % des Gesamtanlagekapitals übersteigt, und zwar soll bis zur Befriedigung dieser Ansprüche die Hälfte des 5 % übersteigenden Jahresüberschusses der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. zufallen. Die Verzinsung der auf den Pachtlinien haftenden Kapitalien fällt fort, wenn die Ges. in die betreffenden Betriebsverträge eintritt oder die Bahnen nach Massgabe dieser Verträge für ihre Rechnung betreiben lässt. Die Westdeutsche Eisenbahn erhäft für den Betrieb der Eigentums- oder Pachtlinien für die Oberleitung 4 % der Roheinnahmen.