1756 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Direktion: Walther Schenk. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Gg. Wehner, Rechtsanwalt Dr. B. Mühsam, Berlin; Paul vom Rath, Cöln; Baron Hans von Meding, Wulfsode; Baron * Herm. von Hodenberg, Ribbesbüttel. Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft in Berlin, NW. Luisenstrasse 35. Gegründet: 8./4. bezw. 22./5. 1897; eingetr. 11./6. 1897. Statutänd. 11./4. 1900 u. 8. 4. 1904. Gründer s. Jahrg. 1901/1902. Zweck: Erricht. u. Erwerb, jede Art der Veräuss., Pacht. oder Verpacht. und des Betriebes von Einricht. und Anlagen für gewerbsmässige Lieferung und Verwendung von Elektricität. Die Ges. betrieb 1905 die Elektricitäts-Werke: 1) Bitterfeld mit Jessnitz u. Raguhn, Betriebs- eröffnung 15./1. 1899, Konc. 75 Jahre; 2) Mittleres Breuschthal, Betriebseröffnung 1./7. 1899, Konc. 50 Jahre; 3) Brotterode, Betriebseröffn. 1./3. 1898, Konc. 50 Jahre; 4) Dahme, Betriebseröffn. 14./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 5) Deidesheim, Betriebseröffn. April 1896, Konc. 40 Jahre; 6) Lieben- werda, Betriebseröffn. 15./2. 1898, Konc. 50 Jahre; 7) An der Lungwitz zu Oberlungwitz; 8) Oppen- heim, Betriebseröffn. 1./12. 1898, Konc. 30 Jahre; 9) Pleschen, Betriebseröffn. 1./1. 1899, Konc. 50Jahre; 10) Ruhla, Betriebseröffn. 16./11. 1897, Konc. 50Jahre; 11) Schmalkalden, Betriebseröffn. 1./7. 1897, Konc. 50 Jahre; 12) Tempelhof (Anhalter u. Potsdamer Bahnhof), Betriebseröffn. 14./8. 1892, Konc. 20 Jahre; 13) Trebbin (Kreis Teltow), Betriebseröffn. 1./12. 1897, Konc. 50 Jahre; 14) Neuburg a. Donau, Betriebseröffn. 2./4. 1900, Konc. 50 Jahre; 15) Elsterwerda, Betriebseröffn. 1./10. 1900, Konc. 50 J.; 16) Neusalz a. O., Betriebseröffn. 1./3. 1901; 17) Reichenau (Sachsen), Betriebseröffn. 1./7. 1905, Konc. 50 Jahre; ausserdem verwaltet die Ges. folg. gegen Entgelt an die Allg. Elektr.-Ges. in Berlin verpachtete Elektr.-Werke: Heiligenstadt, Norrköping in Schweden, Rathenow, Insterburg u. Hildesheim, verb. mit Bahnbetrieb. Die Übernahme seitens der Städte etc. kann in den meisten Fällen auch vor dem Ende der Konc. stattfinden. 1905 Verkauf des Elektricitätswerkes Unteres Breuschthal mit Nutzen und 1./3. 1906 des Werkes Neusalz (OÖOder) an die Neue Gas-A.-G. in Berlin, die von ihrem vertraglichen Über- nahmerecht Gebrauch machte. Die 1904 der Ges. koncessionierten Elektricitätswerke Lahr- Dinglingen und Cöthen (Anhalt) eröffneten den Betrieb im März bezw. April 1906. Das der Ges. ebenfalls 1904 koncessionierte Elektricitätswerk an der Pleisse mit den Städten Werdau u. Crimmitschau und mehreren Nachbargemeinden erhält zunächst Anschluss an eine pro- visorisch errichtete im Mai 1906 eröffnete Kraftanlage. 1905 erhielt die Ges. Konc. in den Städten Oldenburg u. Wolffenbüttel und kaufte 1906 die Elektr.-Werke in Briesen (Westpr.) und Strasburg (Westpr). Die vorbezeichneten Betriebe Nr. 2–16 hat die Ges. in Gemässheit eines Vertrages mit der Allg. Elektricitäts-Ges. vom 29./6. 1897 bezw. 11./5. 1900 übernommen, welcher bis 31./12. 1907 dauert und sich, mangels Kündigung ein Jahr vor Ablauf, immer um weitere 5 Jahre verlängert. Die wesentlichen Punkte des Vertrages sind folgende: 1) Für die von der Allg. Elektr.-Ges. übernommenen Konc. (Verträge mit Wege- eigentümern) u. sonstigen Berechtigungen wird eine besondere Abfindung nicht gewährt. 2) Die Allg. Elektricitäts-Ges. gewährleistet vom Tage der Überlassung bis 31./12. 1904 bzw. für die ersten 5 Betriebsjahre vom Tage der Betriebseröffnung für jedes einzelne der der Ges. überlassenen, im Betriebe befindlichen Werke ein Erträgnis von 5 % p. a. des Anlagekapitals nach Abzug aller Betriebskosten und der erforderlichen Abschreib. und Rücklagen und hat auf Grund dieser Garantie 1903 M. 85 041 zahlen müssen. 3) Die Elektricitäts-Lieferungs-Ges. verpflichtet sich, der Allg. Elektricitäts-Ges. den Bau und die Lieferung aller erforderlichen Einrichtungen und Betriebsmaterialien, letztere, soweit sie von der Allg. Elektricitäts-Ges. gewerblich hergestellt werden, für alle von ihr erworbenen, zu erwerbenden, herzustellenden oder zu verwaltenden Betriebe zu über- tragen, wobei sich die Allg. Elektricitäts-Ges. ihrerseits verpflichtet, der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für diese Bauausführungen und sonstigen Lieferungen die Preise der meistbegünstigten Abnehmer zu stellen. 4) Die Allg. Elektricitäts-Ges. übernimmt die Centralverwaltung der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für Rechnung der Letzteren dergestalt, dass sie sämtliche Ausgaben der Centralstelle trägt und die Angestellten der Centralverwaltung besoldet, wofür die Allg. Elektricitäts-Ges. ihre Barauslagen, sowie 10 % von dem 5 % des Grundkapitals übersteigenden Reingewinn erhält; hiervon soll die Hälfte dem Vorstande der Allg. Elektricitäts-Ges. als Honorar für seine Beteiligung an der Geschäftsführung überwiesen werden. Soweit Vorst.-Mitgl. der Allg. Elektricitäts-Ges. im Vorstande der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. thätig sind, beziehen sie kein besonderes Gehalt oder Honorar von Letzterer, Für die lt. Vereinbarung mit der Allg. Elektricitäts-Ges. erpachteten Betriebe besteht für die Elektricitäts-Lief.-Ges. kein Risiko, wohl aber Aussicht auf angemessenen Nutzen. Die Stromabgabe der Elektricitätswerke betrug 1903–1905: 3 613 659, 4 220 080, 4 356 185 Kilowattstunden; 1905: 7125 Abnehmer mit 1101 Bogenlampen, 104 191 Glühlampen, 2584 Motore mit 4588 Kilowatt. Die Ges. besass Ende 1905 die Aktien bezw. Stammanteile folgender Gesellschaften: M. 2 000 000 Magdeburger Elektr.-Werk (Div. 1898–1905: 5½, 6½, 8, 7, 8, 9, 11, 12 %); M. 339 000 Elektricitätswerk Eisenach (Div. 1898–1905: 6½, 8, 8, 9, 7½, 8, 9, 8 %); M. 34 000 Aktien der