Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1787 begründende Akt.-Ges. zu übertragen. Diese Übertragung ist gegen Erstattung der von den Vorgenannten gemachten eigenen Aufwendungen für Vorbereitung des Unternehmens in Höhe von M. 189 500 bei Gründung der Deutsch-Niederländischen Telegraphen-Ges. erfolgt. Für die Kabel ist das Landungsrecht auf der Insel Jap sowie an der Nordküste von Celebes von den beiderseitigen Regierungen auf die Dauer von 40 Jahren bewilligt. In Menado sind der Ges. geeignete Räumlichkeiten im Gouvernements-Telegraphenamt seitens der Niederländ. Regierung, in Shanghai solche im Deutschen Postamt seitens der Deutschen Regierung mietweise zur Verfügung gestellt. Auf der Insel Jap hat die Ges. ein eigenes Stationsgebäude, ferner ein Gesellschaftshaus und die erforderlichen Wohngebäude für die Beamten errichtet. Ausserdem befindet sich hier wie in Menado und in Wusung bei Shanghai je eine der Ges. gehörige Tankanlage zur Aufbewahrung der Vorratskabel. DBas Landungs- recht auf der Insel Guam ist für ein oder mehrere Kabel seitens der Regierung der Ver. Staaten unter dem 13./10. 1903 zu den für solche Landungsrechte üblichen Bedingungen er- teilt. Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, auf die Dauer von 20 Jahren von der Betriebseröffnung der sämtlichen Linien ab eine Beihilfe zu zahlen von M. 1 025 000 jährlich, die niederländ. Regierung eine solche von M. 375 000 jährlich. Auf die gesamte Jahres- beihilfe von M. 1 400 000 kommt alljährlich die Einnahme aus den auf sämtliche unterstützte Kabel entfallende Kabelraten mit 90 % in Anrechnung. Durch Nachtragsvertrag v. 17./19. juli 1904 hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, gleichfalls für die Dauer von 20 Jahren eine Zuschussbeihilfe von M. 500 000 jährlich zu zahlen. Dieser Betrag gilt für den Einfach- (Simplex-) Betrieb mit Rekorder. Sobald die Steigerung des Verkehrs nach dem Ermessen des Reichspostamts die Einführung des Duplex-Betriebes erforderlich macht, wird die Zu- schussbeihilfe für den Rest der Subventionsdauer von 20 Jahren auf M. 575 000 jährlich er- höht. Wenn in einem Jahre die laut Konzession zahlbare Gesamtbeihilfe von M. 1 400 000 durch die Anrechnung von 90 % der Einnahmen aus den Kabelraten völlig gedeckt werden sollte, so kommen für dasselbe Jahr 90 % der ganzen übrigen Einnahmen der Ges. aus den Kabelraten auf die vorstehend erwähnte Zuschussbeihilfe von M. 500 000 oder M. 575 000 ungeteilt in Anrechnung. Von der Beihilfe wird der Ges. am Schluss eines jeden Kalender- Vierteljahres ein Vierteljahrsbetrag gezahlt. Regierungstelegramme der deutschen, der niederländischen und der amerikanischen Regierung geniessen auf den Linien der Ges. eine Gebührenermässigung von 50 %. Die Unternehmer haben für einen regelmässigen Betrieb der Kabel zu sorgen und die Kabellinien in gutem Zustande zu halten. Der Betrieb der Kabel erfolgt auf der Insel Jap, in Smnanghai und in Menado durch die Ges., auf der Insel Guam durch die Commercial Pacific Cable Comp. gegen eine von der Deutsch-Niederländ. Telegraphen-Ges. zu entrichtende Vergütung von jährlich $ 14 000. Für den Fall von Kabel- störungen ohne Schaffung ausreichender Ersatzwege wird die Beihilfe unter gewissen Voraus- setzungen in entsprechendem Verhältnis gekürzt. Die Ges. hat indes mit einer Anzahl Kabelgesellschaften Abkommen über wechselseitige Aushilfe im Störungsfalle getroffen und die dadurch gesicherten Ersatzwege sind von den beiden Regierungen als ausreichend an- erkannt worden. Am 26./4. 1905 war die Legung des Kabels Jap-Guam (562 Seemeilen) und Jap-Menado (1075 Seemeilen), am 26./10. 1905 die Legung des Kabels Shanghai-Jap (1779 See- meilen) vollendet. Das Kabel Menado-Jap-Guam wurde am 27./4. 1905 in Betrieb genommen; am 1./11. 1905 wurde der Betrieb des gesamten Kabelnetzes der Ges. aufgenommen. Die neuen Verbindungen, welche die Ges. durch den Bau ihrer Kabellinien herbeigeführt hat, sind: Von Niederländisch-Indien über das amerikanische Pacific-kKabel Guam-San Francisco nach Amerika und weiter über die deutsch-atlantischen und sonstigen atlantischen Kabel nach Europa, ferner vom Kiautschougebiet, wie überhaupt von China über Amerika nach Europa, endlich von Niederländisch-Indien und den deutschen Besitzungen im Stillen Ozean über Sibirien nach Europa. Mit dem 1./11. 1905 ist die Ges. in den Bezug der Gesamt- subvention von jährlich M. 1 900 000 gelangt. Die Herstellung und Legung der Kabel wurde gegen einen Pauschalpreis von M. 12 220 000 den Norddeutschen Seekabelwerken Akt.-Ges. in Nordenhäm übertragen. Kapital: M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000 = holl. fl. 592.50. Anleihe: M. 7 250 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1906, hinsichtlich des Zins- und Amort.-Dienstes durch Vertrag mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt gemäss §9 der Anleihebedingungen sichergestellt, rückzahlbar al pari, verstärkte Tilg. und Gesamtkündig. bis 2./1. 1917* ausgeschlossen. Stücke à M. 0 00 = holl. fl 592.50, auf Namen der Dresdner Bank u. durch Indoss. übertragb., Zs. 2./1. u. 1./7., Tilg. ab 2./1. 1907 mit jährl. M. 243 000 nebst ersp. Zs. innerhalb 20 fahren spät. 3 2./1. 1906, ab 1917 verstärkte Rückzahl. oder Totalkündig. zulässig, Auslos. im Okt. (zuerst 1906) auf 2./1. (zuerst 1907). Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie Div. Aufgelegt am 8./5. 1906 zu 100 %. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: EaRae) Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., vertragsmäss. Tant. an Vorst., 4 % Div., vom Ubrigen 5 % Tant. an A.-R., 86 0 Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Kto 1 780 000, Kaut.-Kto 99 720, Kabel 13 184 824, Kabelvorräte 188 439, Grundstück 98 552, Gebäude 503 003, Masch. 20 662, Werkzeug 3857, Mobil. 54 239, Apparate 100 544, Be: amtenvorschuss- Kto 5992, Haushaltung Jap, 7483, Kassa 40 517, Debit. 576 230. – Passiva: A.-K. 7 000 000, Oblig. 7 250 000, Norddeutsche Seekabelwerke 1 827 827, andere Kredit. 400 896, Kabelern.-Kto 29 166, Kabelinstandhalt.-Kto