172 Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Vorstand: Landes-Bau-Insp. Franz Stahl. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Landeshauptm. Rud. von Brandt, Stellv. Landesbaurat Wilh. Varrentrapp, Reg.-Rat Ernst Wollenberg, Ober- Reg.-Rat Bergmann, Kgl. Reg.-u. Baurat Millitzer, Königsberg; Exc. Wirkl. Geh. Rat Aug. Graf Dönhoff-Friedrichstein; Landrat Majoratsbes. von Batocki, Bledau. Zahlstelle: Königsberg: Ostbank f. Handel u. Gewerbe. Königsberger Strassenbahn-Aktien-Gesellschaft. Direktion in Königsberg i. Pr., Mittelhufen, Bahnstr. 29. Sitz in Berlin, An der Spandauer Brücke 9. Gegründet: 3./5. 1881 als Königsberger Pferde-Eisenbahn-Ges. Letzte Statutänd. 2./9. 1901, 7./9. 1903 u. 21./9. 1904. Lt. G.-V. v. 2./9. 1901 Abänderung der Firma wie oben. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in und bei Königsberg i. Pr.; gewerbs- mässige Abgabe von elektr. Strom zu Licht- und Kraftzwecken; gewerbsmässige Anlage von Installationen für Licht- und Kraftanlagen. 1898 erhob der Magistrat der Stadt Königsberg den Anspruch, die bis dahin von der Ges. innerhalb der Stadtgemeinde betriebene Anlage von 1901 ab zum Eigentum übernehmen zu können, welchen Anspruch die Ges. bestritten hat. Eine hierüber angestrengte Feststellungsklage ist zu Ungunsten der Strassenbahn-Ges. ent- schieden worden. Die Anlagen der städtischen Pferdebahnlinien mit dem in der Stadt beleg. Depot-Grundstücke sind demgemäss am 18./6. 1901 an die Stadtgemeinde gegen Zahlung von M. 710 000 übergegangen. Die Ges. führt jetzt ihren Fahrbetrieb im eingemeindeten Teile, früheren Vororten Königsbergs und im Landkreise Königsberg i. Pr. auf Grund des Gesetzes über Klein- pahnen v. 28./7. 1892 und auf Grund der Genehmig.-Urkunden des Herrn Reg.-Präsi- denten v. 4./3. 1899 bezw. 9./6. 1900 bezw. Nachtrag v. 12./11., 4./8. 1900, 4./12. 1901 u. 19./12. 1902 resp. 11./6. 1903. Massgebend sind ferner die Verträge mit dem Land- kreise Königsberg i. Pr. v. 24./5. 1898, mit der Gemeinde Mittelhufen v. 1./8. 1898 und mit der Gemeinde Vorderhufen v. 14./3. 1899. Danach ist der Ges. die Genehm. zur Herstellung und zum Betriebe von Strassenbahnen im Landkreise Königsberg i. Pr. in einer Spurweite von 1 m für die Beförderung von Personen mittels elektr. Kraft auf 60 Jahre, also bis 1960, erteilt. Ein Heimfallrecht steht dem Landkreis Königsberg oder dessen Rechtsnachfolger nicht zu; vielmehr ist in dem Vertrage ausdrücklich vorgesehen, dass nach § 31 des Kleinbahngesetzes die Bahnanlage bei Ablauf der Konc. zunt 25fachen Betrage der in den letzten fünf Jahren erzielten Durchschnitts-Renta- bilität, oder im Falle, dass eine Rentabilität nicht erzielt worden ist, zum vollen Werte vom Landkreis Königsberg oder dessen Rechtsnachfolger zu übernehmen sei. Innerhalb des umwallten Stadtgebietes Königsberg i. Pr. hat die Ges. das Recht, mit ihren Betriebs- mitteln die der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. gehörige Bahnstrecke vom Steindammer Thor bis zur Ecke des Steindammes und der Poststrasse zu befahren, während sie das gleiche Recht der städtischen Strassenbahn für die Strecke Steindammer Thor-Louisenhöh ihrerseits eingeräumt hat. Es werden z. Z. von der Gesellschaft folgende Linien betrieben: 1. Poststrasse- Steindammer Thor-Louisenhöh-Amalienau (Länge 3993 m); 2. Verlängerung dieser Linie bis Juditten (2694m); 3. Poststrasse-Steindammer Thor-Cranzer Bahn-Fuchsberger Chaussee bis zur Staatsbahnstrecke Königsberg-Tilsit-Wasserwerke-Bahnstrasse-Centrale (3830 m); 4. Poststrasse-Steindammer Thor-Hufenhauptstrasse-Claassstrasse-Pillauer Landstrasse- Kirchhöfe-Louisenwahl (2915 m); 5. Poststrasse-Steindammer Thor-Hufenhauptstrasse- Thiergartenstr.-Beethovenstr.-Bahnstr. Ükl. Ring] (3045 m); 6. Poststr.-Steindammer Thor- Fuchsberger Chaussee- Mozartstr.- Haydnstr.- Beethovenstr.- Bahnstr.- Hermannsallee- Louisenallee-Hufenhauptstr.-Steindammer Thor-Poststr. gr. Ring] (6440 m). Die Gesamt- länge der mit Schienen der Ges. belegten Strecke beträgt 13,9 km. Eine Grundentschädigung für die Benutzung der Chausseen hat die Ges. nicht zu zahlen, dagegen sind an die Strasseneigentümer 25 % desjenigen auf diesen Strecken erzielten Reingewinnes, der sich nach einer 6 % igen Verzinsung des A.-K. ergiebt, mind. aber jährlich M. 6000 als Entschädigung zu bezahlen. Für die Erfüllung der von der Ges. übernommenen Verpflichtung haften die von ihr in die Strassen hineingebauten Materialien und eine in Höhe von M. 360 000 bestellte Kaution. Der Bau der neuen Aussenlinien mit oberirdischem elektrischen Betriebe wurde der Elektricitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. übertragen. Die Kosten der Neuanlagen und der elektr. Centrale (in Bahnstrasse Mittelhufen), die derartig angelegt ist, um auch die bereits vorhandene grosse Nachfrage nach Kraft für Beleuchtung und industrielle Zwecke befriedigen zu können, betrugen ca. M. 1 800 000; für den Ausbau resp. die Umwandlung eines Teiles der früher koncessionierten Linien, zur Ablösung älterer kontraktlicher Unternehmerrechte mit M. 250 000, zur Stellung von Kautionen, sowie zur Vergrösserung des Betriebes waren überdies ca. M. 800 000 erforderlich. Diese Kosten wurden durch die Em. der neuen M. 1 995 500 Vorz.-Aktien von 1898 gedeckt. Statistik: 1900/1901 1901/1902 1902/1903 1903/1904 1904/1905 1905/1906 Brutto-Einnahme M. 461 011 172 425 158 790 173 091 194 256 216 296 Elektr. Centrale 3 56000 70 263 77 946 83 001 89 838 95555