Wasser- und Eis-Werke. 987 Verwaltungsgrundstück unmittelbar benachbart waren, ohne Entgelt überlassen worden. Der Festsetzung des Kaufpreises der Anteilscheine haben im Wesentlichen die im Vertrage vom 16. Sept./25. Okt. 1884 vorgesehenen Bedingungen zugrunde gelegen. Im freien Kauf hat die Stadtgemeinde ausserdem auf Spandauer Gemeindegebiet belegene Grundstücke von der Ges. erworben. Die Stadt Charlottenburg zahlte für die Anteile der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. M. 14 900 000, sowie für die oben erwähnten Grundstücke M. 1 635 080. Der Abschluss des Vergleiches erfolgte durch Vertrag v. 27./9. 1906 und kommt das Ergebnis im vorliegenden Abschluss 1905/06 zur Verrechnung. Gemäss Vereinbarung erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises für die Grundstücke am 2./1. 1907, die Auszahlung des Kaufpreises der Anteilscheine am 2./4. 1907. Aus dem Besitzstand der Akt.-Ges. ver- schwinden nunmehr die Anteile an der G. m. b. H. Der Erlös aus dem Verkauf der Char- lottenburger Wasserwerke nebst Grundstücken, M. 16 535 080 abzügl. M. 528 980 Unkosten M. 16 006 099, fand lt. G.-V. v. 15./11. 1906 folgende Verwendung: M. 5 000 000 neue Aktien werden den alten Aktionären gratis überlassen (s. b. Kap.). Aus dem erzielten Überschuss wird ferner bestritten: die vertragsmässige Tant. des Vorst., M. 150 000 zur Deckung der Kosten und Stempel für die Neuemission, M. 500 000 zum R.-F., damit dieser auch nach der Kapitals-Erhöhung 10 % des A.-K. beträgt, M. 150 000 zur Bildung eines Pens.-F., M. 895 000 als aussergewöhnliche Steuerreserve für die nächsten drei Jahre, M. 375 000 als Tant. des A.-R. aus dem Erlös. M. 4 500 000 kamen als 30 % ausserord. Div. für 1905/06 zur Ausschüttung. Die A.-G. hat Wasserlieferungsverträge in der Hauptsache mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöneberg, Friedenau, Deutsch-Wilmersdorf, Steglitz, Gross-Lichterfelde, Tempelhof, Zehlendorf, Schlachtensee, Stolpe, Mariendorf, Rixdorf, Britz, Lankwitz, Nowawes, Neuendorf, Teltow, Johannisthal, Marienfelde, Dahlem, Kolonie u. Forst Grune- wald, Schmargendorf, Treptow, Rudow, Stahnsdorf, Kl.-Machnow u. Buckow. – Die Dauer dieser Verträge ist verschieden. Bei Schöneberg dauert der Vertrag bis 1./1. 1920, gilt aber auf 10 Jahre verlängert, wenn er nicht 3 Jahre vor Ablauf gekündigt ist. Bei Friedenau gelten betr. der Dauer und Verlängerung dieselben Bestimmungen. Bei Wilmersdorf dauert die Koncessionsfrist bis zum 1./10. 1941, der Vertrag gilt aber auf je 10 Jahre verlängert, wenn nicht 3 Jahre vorher Kündigung erfolgt ist. Der Vertrag mit Steglitz vom 18./10. 1885 ist auf 30 Jahre abgeschlossen. Wird der Vertrag 3 Jahre vor dem Ablauf, d. i. bis zum 1./1. 1913, von keiner Seite gekündigt, so gilt er als auf 10 Jahre verlängert. Der Vertrag betr. Gross-Lichterfelde ist durch Cession erworben. Der Ver- trag gilt bis 31./3. 1939 und verlängert sich um weitere 10 Jahre, wenn nicht 3 Jahre vor Ablauf gekündigt. Der Vertrag mit Tempelhof gilt bis zum 1./10. 1937. Erfolgt eine Kündigung dieses Vertrages nicht spät. 3 Jahre vor seinem Ablauf, so gilt derselbe auf weitere 10 Jahre verlängert. Der Vertrag mit Zehlendorf gilt bis 1./10. 1950. Ver- längerung wie vorher. Der Vertrag mit Stolpe gilt bis 1./10. 1950. Verlängerung wie zuvor. Bei Mariendorf gilt der Vertrag bis 1./10. 1945, verlängert sich um je 10 Jahre, wenn nicht 3 Jahre vorher gekündigt. Der Vertrag mit Rixdorf gilt bis zum 1./10. 1937, gilt, wenn nicht 3 Jahre vorher gekündigt, auf weitere 10 Jahre verlängert. Bei Lankwitz gilt der Vertrag bis 1./4. 1939 u. auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht spät. 3 Jahre vor Ablauf gekündigt ist. Die Konc. für Nowawes läuft bis 1./10. 1950, gilt immer auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht spät. 5 Jahre vor seinem Ablauf gekünd. ist. Dieselben Bestimmungen gelten auch für Neuendorf. Der Vertrag mit Teltow ist durch Cession erworben, gilt bis zum 1./10. 1949, gilt auf fernere 25 Jahre verlängert, wenn er nicht wenigstens 3 Jahre vor seinem Ablauf von einem der vertragschliessenden Teile gekündigt wird. Der Vertrag mit Johannisthal gilt bis 1./10. 1950, verlängert sich auf 10 Jahre, wenn nicht 5 Jahre vorher gekündigt ist. Der Vertrag mit Marienfelde gilt bis 1./10. 1950 und verlängert sich immer auf weitere 10 Jahre, wenn nicht spät. 5 Jahre vor seinem Ablauf gekündigt ist. Viele Verträge enthalten die „Meist- begünstigung', d. h., sofern die Ges. künftig einer Gemeinde günstigere Bedingungen hinsichtlich des Wassertarifs nebst zugehörigen Lieferungsbedingungen stellt, dass auch die anderen betr. Gemeinden darauf Anspruch haben. 1902 Übernahme des Conrad'schen Wasserwerkes u. dessen Rechte in der Kolonie Wannsee. 1903 Übernahme der Wasser- versorgung von Britz u. Umgebung. – Die A.-G. besitzt Förderstationen zu Beelitzhof u. Johannisthal. Grundbesitz beträgt ungefähr 329 Morgen. Vom Fiskus wurden 1904 im Anschluss an die durch Brunnenanlage bereits erschlossene Strecke weitere 500 m am Wannsee erpachtet. Die Erweiterung des Rohrnetzes erforderte 1905/1906 einen Auf- wand von M. 1 141 297. Div. d. Charlottenb. Betriebsergebnisse: Wassergelder Anschlüsse Rohrlänge Wasserförderung Wasserwerks G. m. b. H. 1898: M. 867 771 6107 417 119,87 m 5 043 580 cbm M. 559 117 1899: „ 980 566 6709 464 478,79 „ 5 801 430 „ „ 613 462 1900: %1 15813 7290 499 042,75 „ 6 916 855 „ „ 686 232 1901: „ 1 266 647 7852 537 056,21 „ 8 126 564 „ „ 714 750 1902: „ 1 322 035 8751 592 112, 11 „ 8 556 745 „ „ 726 887 1903: „ 1 509 195 27635 645 012,01 „ 10 098 494 „ „ 786 252 1904: „1890 916 10 856 714 676,64 „ 12 465 548 „ „ 33 19055 2 030 935 12119 789 225,30 „ 13 917917 „ 898 876 1906 „ 2 380 349 13 483 376 365, 14 „ 16789 770 „ „1034 714