Hypotheken- und Kommunal-Banken. 245 689 992, Tilg.-Komm.-Darlehen 15 831 754, Kassen- u. gewährleistete Darlehen 4 808 358, Tilg.-Hypoth.-Darlehen 53 838 049, Lombard-Darlehen 130 726, Zs.- u. Tilg.-Raten aus Komm.- Darlehen 136 381, do. aus Hypoth.-Darlehen 713 718, Effekten d. R.-F. 47 486, verl. Effekten 201, Wechsel 65 258, Inventar 36 192, Reichs-Stempel auf vorrätige Schuldverschreib. 10 807, eig. Komm.- Oblig. 465 499, do. Pfandbr. 1 093 678, Baukto (Bankgeb.) 313 868. – Passiva: A-K. 9 000 000, R.-F. 131 000 (Rückl. 50 000), Delkr.-Kto 15 000 (Rückl. 12 000), Einlagen öffentl. Sparkassen 1 133 947, Kredit. 180 951, Leistungen à conto fällig werdender Raten 4213, Komm.-Oblig. 19 937 500, do. Coup.-Kto 201 491, Pfandbr. 50 668 900, do. Coup.-Kto 486 194, Div. 315 000, z. Pens.- F. 20 000, Abschreib. auf Inventar 3700, nach $ 7 Abs. 3 des Ges.-Vertr. 5250, Vortrag 71 767. Sa. M. 82 174 915. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Unk. 70 254, Gehälter 94 727, Vergüt. auf Pfandbr. u. Komm.-Oblig. etc. 137 964, Disagio auf Komm.-Oblig. 121 536, do. Pfandbr. 133 353, Zs. auf Komm.-Oblig. 559 569, do. auf Pfandbr. 1 523 648, Spesen bei der börsenmässigen Einführ. u. Anfertig. der Schuldverschreib. 38 183, Em.- u. Umsatz-Stempel 56 919, Gebühren für amtl. Auskünfte u. Vergüt. an Vermittler 23 135, Gewinn 477 717. – Kredit: Vortrag 70 000, Geldbeschaff.- etc. Kosten auf Komm.-Darlehen 165 277, do. auf Hypoth.-Darlehen 273 923, Agio auf Komm.-Oblig. u. Pfandbriefe 170 297, Komm.-Darlehen-Zs. 624 187, Hypoth.- do. 1814 283, do. auf lauf. Guth. 111 041, kleinere Gewinne 8001. Sa. M. 3 237 011. Dividenden 1903–1906: 2 % p. r. t., 3, 3½, 3½ %. Staatskommissar: Oberfinanzrat Schäfer, vortragender Rat im Finanz-Ministerium; Stellv.: Hauptstaatskasse-Dir. Ad. Schläger, Ministerial-Sekretär Th. Ulrich. Treuhänder: Gen.-Staatsanwalt Dr. Preetorius, Stellv. Oberstaatsanwalt von Hessert. Direktion: Grossh. Dir. Reg.-Rat Emil Bastian, Grossh. Dir. Dr. jur. Fritz Fresenius. Prokuristen: Grossh. Dir. Dr. R. Arnold, Grossh. Finanz-Amtmann Dr. F. Weyl; Grossh. Direktions-Assistent Seipp. Aufsichtsrat: (7) Vors. Stadtverordn. Otto Wolfskehl, Stellv. Geh. Reg.-Rat Karl Planz, Darmstadt; Mitgl.: Okon.-Rat Aug. Dettweiler, Laubenheim; Justizrat Dr. Egidius Gutfleisch, Ciessen; fürstl. Kammer-Dir. Jakob Justus Korell, Büdingen; Forstmeister Dr. Karl Weber, Konradsdorf, Bürgermeisterei-Beigeordneter Dr. Franz Bamberger, Mainz. Zahlstelle: Für Div.: Gesellschaftskasse. Sächs. Bodencreditanstalt in Dresden, Ringstrasse Nr. 50. Gegründet: 25./9. 1895, eingetr. 23./10. 1895. Letzte Statutänd. 4./3. u. 21./11. 1899 u. 3./3. 1904. Zweck: Hebung des Bodenkredits und des Kommunalkredits innerhalb des Deutschen Reiches, vornehmlich im Königreich Sachsen. Ausschliesslich Betrieb der in § 5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 bezeichneten Ge- schäfte unter den in diesem Gesetz und in der Satzung vorgeseh. Bedingungen. Über die Wertermittlung der zu beleihenden Grundstücke, über die Grundzüge der Beding. für die Hyp.-Darlehen sowie für die Darlehen an Kleinbahnunternehm. ergehen besondere Anweis., deren Genehm. der Aufsichtsbehörde vorbehalten ist. Annahme von Geld (§ 5 Ziffer 5 des Hyp.-Bank-Ges.) gegen Verzinsung ist nur gestattet, wenn für den Einleger eine Künd.-Frist von mind. 3 Monaten festgesetzt wird. Rapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 4/3. 1899 um M. 2 000 000 in 2000 Aktien (div.-ber. für 1899 pro rata der Einzahl.), an- geboten den Aktionären 20./3.–1./4. 1899 zu 123 %, ferner erhöht lt. G.-V. v. 3./3. 1904 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 120 %, angeboten den Aktionären 10./3.–8./4. 1904 zu 125 %, eingezahlt 25 % u. das Agio bei der Zeichnung, restl. 75 % zum 30./6. 1904 eingefordert; auf 3 alte Aktien entfiel 1 neue. Die neuen Aktien nahmen für das Geschäftsj. 1904 p. r. t. und p. r. der geleisteten Einzahl. an der Div. bis zu 4% teil, seit 1./1. 1905 voll. div.-ber. Das A.-K. kann bis auf M. 30 000 000 erhöht werden. Pfandbriefe: Der Ges. ist durch Dekret des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern v. 25./10. 1895 die Genehm. zur Ausgabe von auf den Inhaber laut. Hyp.-Pfandbr. u. Kommunal- Oblig. bis zum 15fachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals auf einen Zeitraum von 99 Jahren erteilt worden. Die Staatsregierung hat zur Ausübung des ihr zustehenden Oberaufsichtsrechtes einen besonderen Kommissar bestellt. Die Ges. beleiht Grundstücke in der Regel nur zur ersten Stelle, und zwar können mit Genehmigung des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern als Centralbehörde Grund- stücke im Königreich Sachsen, die vorwiegend zum Betriebe der Landwirtschaft dienen, bis zu dù (städtische höchstens bis zu 60 %) des Wertes beliehen werden. Theater und Waldungen sind von der Beleihung ausgeschlossen; unter Waldungen werden hierbei nur solche gemeint, die ein selbständiges Beleihungsobjekt bilden würden, nicht solche, welche sich als Bestandteil eines zu verpfändenden Landgutes darstellen. Bauländereien und Baustellen, sowie gewerbliche Anlagen, insbesondere Fabriken, Brauereien, Ziegeleien, ergnügungsetablissements dürfen nicht über die Hälfte des Wertes beliehen werden, auch hat sich die Beleihung von Bauländereien und Baustellen jedenfalls innerhalb der Hälfte des Kaufs- und Übernahmepreises des Darlehnsnehmers zu halten. Die Beleihung von Neubauten, die noch nicht fertiggestellt sind, unterliegen den gleichen Beschränkungen, wie die Beleihung von Bauländereien und Baustellen. Die Wertermittlung erfolgt nach