Hypotheken- und Kommunal-Banken. 289 In Frankf. a. M. nur die fl.-Stücke; daselbst Ende 1891–1906: 294, 303.25, 297, 314.50, 326.50, 317, 314, 312, 304, 279, 276, 292, 298, 297.40, 304.10, 292.20 %. Dividenden 1886–1906: 10.733, 10.62, 11.32, 11.67, 12.017, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95 %. (M. 111 für die Gulden- aktien bezw. M. 129.50 für die alten Markaktien u. mit M. 64.75 für die neuen Markaktien). Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Kommissar der k. Staatsregierung u. Treuhänder: Kgl. Ministerialrat Rud. von Schreiber. Direktion: a) Hypoth.-Abteil.: Dr. Adolf Stroell, Ernst Pühn, Dr. Eugen Zeitlmann, Jos. Schre ger, b) Kaufm. Abteil.: Komm.-Rat Carl Brauser, Komm.-Rat Albrecht Otto; Stellv. Hch. Wolff. prokuristen: a) Hypoth.-Abteil.: Karl Hausmann, Vitus Voit, M. Kopplstaetter, b) Kaufm. Abteil.: Phil. Hoppe, stellv. Dir. Hch. Wirthmiller, Albr. Lindner, Karl Blumöhr, Ad. Sonder- mann, Jak. Schurg, Carl Richter, Hans Remshard. Fil. Landshut: Dir. Theodor Stiglmeier. Aufsichtsrat: (7–9) I. Präs. Justizrat Ad. von Auer Exc., Reichsrat; II. Präs. Hugo Ritter von Maffei, Reichsrat; kgl. Hofmarschall Otto Graf von Holnstein aus Bayern, Excellenz; kel. Kämmerer u. Major a. D. Edwin Graf von Seyssel d'Aix; Justizrat Alb. Gaenssler, Komm.-Rat Gabriel Sedlmayr, Komm.-Rat Max Schwarz. Zahlstellen: a) Für Div.-Coup.: München. Landshut: Eig. Kassen; Nürnberg: Ant. Cohn, Bayer. Disconto- u. Wechselbank u. deren sämtl. Filialen, Bayer. Notenbank und deren sonst. Niederlass. exkl. München; Berlin: Disconto-Ges., Hypoth.-Bureau der Bayer. Hypoth.- u. Wechselbank (Kochstr. 53); Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Stuttgart: Doertenbach & Cie.; 0) Für Pfandbr.-Coup. u. verl. u. gekünd. Pfandbr. ausser den vorgen. Stellen: Kgl. Haupt- bank in Nürnberg u. deren Filialen; Dresden: Dresdner Bank; Leipzig: Deutsche Bank. Bayerische Vereinsbank in München, Depositenkassen in München: Bayerstr. 27 u. Rumfordstr. 10. – Zweigniederlass. in Bayreuth, Kitzingen, Landshut, Passau, Regensburg, Straubing u. Würzburg. Gegründet: Konc. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Letzte Statutänd. 5./12. 1899. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In ersterer Eigenschaft betreibt sie bei ihrer Centrale in München, sowie bei ihren Fil. in Bayreuth, Landshut, Passau, Regensburg Straubing u. Würzburg das Kontokorrent-, Effekten-, Diskonto-, Giro- u. Inkassogeschäft pflegt den Checkverkehr, übernimmt Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots in offenem Justand zur Aufbewahr. u. Verwaltung. 1905 Übernahme der Bankhäuser Stiglmeier & Böhm in Sraubing und Gregor Oehninger's Sohn & Co. in Würzburg, an welchen Orten Filialen cröffnet wurden. Die Bank ist bei Leyherr & Co. in Augsburg kommanditarisch beteiligt. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements für das Hypoth.-Bank-Geschäft auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Hypoth.-Pfandbr. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der erworbenen Hypoth., sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Hypoth.- Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern und zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Kommunal-Oblig. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der so erworbenen Forder., sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Königl. Bayerischen Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hier- nach darf die Beleihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen; eine höhere Beleihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staats- kommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. ge- geben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.- „. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: M. 37 500 000 in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à M. 600 u. 16 250 Aktien (Nr. 30 001 bis 46 250) à M. 1200. Das urspr. A.-K. von M. 18 000 000 wurde erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V.-B. vom 5. Nov. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 % am 10.–30. Nov. 1897, div.-ber. ab 1. Jan. 1898. Die G.-V. v. 28. Nov. 1898 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 500 000 (auf M. 37 500 000) in 3750 Aktien à M. 1200. Von diesen neuen Aktien wurden 2750 Stück am 5.–19. Dez. 1898 den Aktionären zu 165 % angeboten, ab 1./1. 1899 div.-ber. —– Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende und diese wieder auf Inh.-Aktien umgeschrieben 7 werden. – Gründerrechte 1890 durch Vertrag aufgehoben. fandbriefe und Kommunal-Obligationen. Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamt- summe der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. zuzüglich der umlaufenden Kommunal-Oblig., für welche das gesamte Gesellschaftsvermögen haftet, darf den zehnfachen Betrag des Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1907/1908. I. 19