– 1202 Fabriken für Chemikalien etc. Prokuristen: Dr. L. Berndt, Dr. Gust. Pistor, Dr. E. Zacharias, Dr. Louis Berndt, Dr. 0 Baither, Griesheim; Sub-Dir. Th. Gg. Harig, H. Kessler, Jean Gebhard, E. Grünewald. H. Jaeger, Ed. Weber, Frankf. a. M.; Dr. Adolf Winther, Öffenbach. Aufsichtsrat: (5–8) Vors. Komm.-Rat J. Andreae-Passavant, Stellv. Dr. J. Stroof, Dir. Jul Scharff, Frankf. a. M.; J. C. Ertel, Hamburg; Komm.-Rat Jul. Weber, Duisburg; Dr. Reinh. Hoffmann, Wiesbaden. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Eigene Kasse, Bank f. Handel u. Ind., Deutsche Bank: Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Deutsche Bank; Hamburg: Vereinsbank. Dr. C. Schleussner Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M. Gegründet: 7./3. 1897 mit Wirkung ab 1./1. 1897 unter Mitwirkung des Bankhauses Ed. Rocksch Nachf., Dresden. Statutänd. 21./4. 1900 u. 18./4. 1907. Bis 21./4. 1900 lautete die Firma: „Trockenplattenfabrik auf Aktien vorm. Dr. C. Schleussner“, dann Trockenplatten.- fabrik Dr. C. Schleussner, jetzige Firma seit 18./4. 1907. Zweck: Anfertigung und Vertrieb von Trockenplatten und anderen photographischen Bedarfsartikeln und Beteiligung an industriellen und kaufmännischen Unternehmungen, die zu dem Zweck der Ges. in Beziehung stehen. Die Ges. hat 12./2. 1898 mit der A.-G. für Trockenplattenfabrikation vorm. Westendorp & Wehner, Köln a. Rh., einen Gewinnbeteiligungsvertrag geschlossen, wonach, ab 1./1. 1897, sich beide Ges. am gesamten Gewinn und Verlust auf Grund der zu diesem Zwecke aufzustellenden Bilanzen beteiligen. Die ausserord. G.-V. der Kölner Ges. v. 2./10. 1902 beschloss Abänderung dieses noch 45 Jahre lauf. Vertrages dahin, dass ab 1./1. 1902 zunächst je 5 % Vorz.-Verzinsung des A.-K. gekürzt werden sollten, ehe die beiderseitigen Gewinne je zur Hälfte jeder Ges. zufliessen. Mit noch grösserer Majorität verwarf aber dann die sich anschliessende Genusssch.-Inh.-Vers. der Kölner Ges. den Abänderungsbeschluss der Aktionäre; eine zweite G.-V. der Aktionäre v. 21./11. 1902 nahm diese Vertragsänd. mit grosser Majorität an; der Beschluss ist im Prozesswege an- gefochten u. der Klage der Aktionäre stattgegeben, die der Genussscheinbesitzer aber ver. worfen, infolgedessen musste der 1903 in Res. gestellte Betrag von M. 16 000 an die Schwester- Ges. herausgezahlt werden. Lt. G.-V. v. 23./4. 1904 ist nunmehr aber der Beschl. v. 2./10. 1902 hinsichtl. der Gewinnverteilung bestätigt. Arb.-Zahl ca. 90. Geschichtliches: Die Ges. hat von der Firma Dr. C. Schleussner zu Frankf. a. M. das Grundstück Elbestr. 48 samt Gebäuden, Maschinen, Inventar, Vorräten, Kassa und Aussen- ständen für M. 1 138 000 erworben, wofür 1138 Aktien à M. 1000 gewährt wurden. Ausser- dem hat die Inferentin für ihre Einlage 10 000 auf ihren Namen laut. Genussscheine erhalten. Die Verkäufer haben sich verpflichtet, der A.-G. alle Geschäftsgeheimnisse, Recepte etc., welche die frühere Firma besass, zu übergeben, auch alle neuen Erfindungen und Verfahrungs- methoden, welche sie in den von der Firma geführten Branchen etwa noch entdecken oder kennen lernen, der Ges. mitzuteilen. Für jede andere Erfindung ist der Ges. das Vorkaufs- recht einzuräumen. Sie haben sich ferner verpflichtet, sich auf die Dauer von 50 Jahren an keinem Unternehmen, welches der Ges. direkt oder indirekt Konkurrenz zu machen geeignet ist, in irgend welcher Form zu beteiligen. Der obenerwähnte Gewinnbeteiligungsvertrag bestimmt, dass keine der beiden Ges. ohne Zustimmung der andern liquidieren darf, es sei denn, dass sie das Zehnfache vom Durchschnittsreingewinn der letzten 3 Jahre vergütet. Vur wenn 5 Jahre hindurch der Gesamtgewinn weniger als je M. 40 000 ausmachen sollte, darf der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Kapital: M. 1 140 000 in 1140 Aktien à M. 1000. Hypotheken: M. 200 000. Genussscheine: 10 000 Stück (siehe oben). Dieselben werden in einer nach der jedesmaligen Hoöhe des Reingewinns sich bestimmenden Anzahl alljährlich in der G.-V. zur sofortigen Rückzahlung mit je M. 200 ausgelost und amortisiert. Jeder legitimierte Inhaber eines Genussscheines erhält aus dem nach Deckung der vorgehend zu bestreitenden Beträge verbleibenden jährlichen Reingewinn M. 10 pro Genussschein. Bislang getilgt 175 Stück. Sollte durch G.-V.-B. das Rechtsverhältnis der Genussscheininhaber zum Nachteil derselben abgeändert oder sollten die Statuten oder das A.-K. geändert oder Fusion der Ges. mit einer anderen oder Liquidation der Ges. beschlossen werden, 80 bedarf es zur Giltigkeit dieser Beschlüsse der Zustimmung einer besonderen G.-V. der Genussscheininhaber, in welcher mind. die Hälfte der noch vorhandenen Genussscheine vertreten sein und welche ihre Beschlüsse mit mind. der vertretenen Stimmen fassen muss; bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb 4 Wochen eine zweite G.-V. einzuberufen. welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen ihre Beschlüsse aber auch nur mit Majorität fassen kann. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zum R.-F., 4 % Div. an die Aktien, vom ÜUbrigen 6 % . an A.-R., vom weiteren Reingewinn fernere 6 % Div. an Aktien, vom Rest erhält e0 ef Genussschein M. 10, hiernach vertragsm. Tant. an Dir., der noch verbleib. Rest wird Ausl. von Genussscheinen verwendet. Die G.-V. ist berechtigt, die Ausl. einer „ Zahl, als sich aus der festgesetzten Gewinnvyerteilung ergiebt, rechtsgiltig zu beschliessen, Bilanz am 31. Dez. 1906: Aktiva: Grundstück u. Gebäude 583 520, Masch. u. 4828, Masch.-Neuanlage 33 946, Effekten u. Konsort.-Kto 209 404, Depotkto 9225, Kassa 60 Wechsel 12 950, Waren 121 999, Bankguth. 172 815, Debit. 428 114. – Passiva: A. -K. 1 140 000,