Farben- und Bleistift-Fabriken etc. 0 Beamten-u. Arb.-Wohnhäuser vorhanden, von denen die Arb.-Wohnh. einer besond. A.-G. über- tragen sind, deren Aktien sich sämtl. in Händen der Farbwerke befinden. Die Moskauer Filial- fabrik wurde Ende 1899 in eine besondere russ. A.-G. mit Rub. 1 250 000 A.-K. umgewandelt (Div. 1900-1905: 7½, 9, 3½, 7, 3, 0 %). Die Aktien blieben fast sämtl. im Besitz der Höchst. Farbwerke, ausserdem ist die Ges. noch mit Aktienbesitz an Comp. Parisienne de Couleurs d' Aniline in Paris beteiligt. Die Ges. hat 1900 in Gersthofen bei Augsburg ein Areal erworben u. darauf eine grosse Fabrikanlage (unter Ausnutz. der Wasserkräfte des Lechs) nebst Beamten- u. Arb.-Wohnhäusern errichtet; seit März 1902 in Betrieb. Mit dem Lechwerk A.-G. in Augsburg ist ein Vertrag auf Lieferung elektr. Kraft abgeschl. Ausgaben für Vergröss. der Betriebsanlagen 1906 M. 3 085 315. Auf die Fabrikanlagen etc. im Kostenwerte von M. 60 430 557 wurden von der früheren Firma M. 3 022 359, von der A.-G. von 1880– 1906 M. 37 983 505 amortisiert. – Im Herbst 1904 wurde eine Interessengemeinschaft zwischen den Höchster Farbwerken und der mit M. 20 000 000 St.-Kapital und M. 10 000 000 Oblig. in eine G. m. b. H. umgewandelten Firma Leop. Cassella & Co. in Frankf. a. M. gebildet u. von der G.-V. v. 15./10. 1904 gutgeheissen. Die Herbeiführung einer Interessengemeinschaft lag für beide Gesellschaften mit Rücksicht auf ihre bisher schon bestehende Beziehung sehr nahe. Die Farbwerke fabrizieren eine Anzahl von Rohmaterialien, welche von der Firma Cassella für ihre Fabrikation benötigt werden, welche sie aber bislang noch nicht selbst herstellte, sondern grösstenteils von den Farbwerken bezog. Beide Firmen sind ferner in der Lage, sich hinsichtlich einer Reihe von Fabrikaten in vorteilhafter Weise zu ergänzen. Ohne die Herbeiführung einer Verständigung wäre zu erwarten gewesen, dass jedes Unternehmen in steigendem Masse in das Produktions- gebiet des andern eingedrungen wäre. Der zwischen beiden Firmen geschlossene Vertrag bezweckt hauptsächlich eine Stärkung gegenüber der Konkurrenz, gemeinsamen Bezug der Rohmaterialien von aussen u. gleichzeitig gegenseitige Lieferung, die gegenseitige Unter- stützung in Patentangelegenheiten u. Licenzen, die gemeinsame Errichtung von Fabrikations- stätten im Auslande etc. Der Abmachung ist auch die Moskauer Filiale der Höchster Farb- werke mit der Rigaer Niederlass. von Cassella beigetreten. Durchschnittl. Reingewinn der offenen Handels-Ges. Leop. Cassella & Co. in den letzten Jahren 30–35 % des investierten Kapitals. Kapital: M. 25 500 000 in 25 500 Aktier à M. 1000, auf Inhaber oder Namen lautend, in I, II., III., IV., V. u. VI. Em. Die Aktien kön en auf Inhaber u. wieder auf Namen umgeschrieben werden, es ist hierfür eine Gebühr von 50 Pf. pro Aktie zu zahlen. Die Übertragung der Nam.-Aktien erfolgt durch Indossament; sie ist bei nicht vollgezahlten Aktien an die Zu- stimmung des A.-R. gebunden. Urspr. M. 8 500 000, 1879 auf M. 10 000 000, 1882 auf M. 15 000 000, wovon 40 % sofort, restl. 60 % am 1./7. 1895 einbezahlt, erhöht. Die Vorbes. übernahmen die Aktien II. Em. al pari, während die Aktien III. Em. den Inh. der Aktien I. u. II. Em. al pari zur Verf. gestellt wurden. Die G.-V. v. 6./5. 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 2 000 000 in 2000 ab 1./7. 1899 div.-ber. Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 320 %, angeboten den Aktionären 15: 2 v. 24./5.–21./6. 1899 zu 325 %. Das erzielte Agio floss mit M. 4 060 000 in den R.-F. Zur Vergrösser. der Fabrikanlagen u. Stärkung der Betriebsmittel beschloss die G.-V. v. 6./5. 1904 fernere Erhöhung des A.-K. um M. 3 000 000 in 3000 ab 1./7. 1904 div.-ber. Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 300 %, angeboten den Aktionären 20./5.–18./6. 1904 6: 1 zu dem gleichen Kurse. Agio nach Abzug der Unk. in den R.-F. Zwecks Herbeiführung obengenannter Interessengemeinschaft mit der Firma Leop. Cassella & Co., G. m. b. H. in Frankf. a. M. beschloss die G.-V. v. 15./10. 1904, das A.-K. weiter um M. 5 500 000 (auf M. 25 500 000) in 5500 neuen, ab 1./1. 1904 div.-ber. Aktien zu erhöhen. Gegen diese M. 5 500 000 an Cassella & Co. begebenen Aktien erhielten die Höchster Farbwerke den gleichen Betrag Anteile der Firma Cassella. Die neuen Höchster Aktien sind bis spätestens Ende 1908 an den Börsen von Berlin u. Frankf. a. M. einzuführen, vorher darf keine andere Aktien-Emiss. von Höchst zur Einführung kommen. Die Inhaber der Firma Cassella ver- pflichten sich M. 5 000 000 der neuen Aktien, die auf Namen gestellt sind, bis Ende 1913 nicht zu veräussern. Anleihe: M. 10 000 000 in ab 1./1. 1906 4 % (bis dahin 4½ %) Teilschuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 103 %, unkündbar bis 31./12. 1905, 200 Stücke Reihe A Nr. 1–200 à M. 5000, 9000 Stücke Reihe B Nr. 1–9000 à M. 1000. Der bislang 4½ % Zs.-Fuss der Anleihe wurde im Aug. 1905 per 1./1. 1906 auf 4 % herabgesetzt; Frist zur Abstempelg. der Stücke 1.–22./9. 1905. wobei den Einreichern ½ % Konvertierungsprämie auf den Nennwert bar ausbezahlt wurde; nicht zur Abstempelg. eingereichte Stücke wurden auf 2./1. 1906 zur Rückzahlg. gekündigt. Die Teilschuldverschreib. X Nr. 1– 200 und B Nr. 1–4000 lauten auf Namen des Bankhauses §. Bleichröder, die Teilschuldverschreib. B Nr. 4001–9000 auf den der Deutschen Bank beide in Berlin, sind auf Ordre gestellt und mittels Blanko-Giro übertragbar. Zs. 2./I. u. 1./7. Tilg. ab 1906 in längstens 27 Jahren durch jährl. Ausl. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1. (auerst 1906); verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist ab 1905 bezw. 1906 zu- lässig. Die Ges. hat sich verpflichtet, Schuldverschreib. nicht über die Höhe ihres jeweilig eingez. A.-K. hinaus auszugeben. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt, doch hat sich die Ges. verpflichtet, vor vollst. Tilg. gegenwärtiger Anleihe von M. 10 000 000 keine weitere Anleihe aufzunehmen, welche den Gläubigern derselben eine bessere Sicherstellung oder ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. als den Gläubigern der gegenwärtigen Anleihe gewährt. Die Anleihe diente zur weiteren Stärkung der Betriebsmittel der Ges., insbesondere zur Bestreitung der Kosten der Vergrösserung der Anlage zur Herstellung des künstlichen 78*