1418 Wasser- und Eis-Werke, Kühlhallen etc. Zweck: Geschäfte aller Art, die sich auf den Bau u. Betrieb von Wasser- u. Kanali- sationswerken u. anderen, mit solchen Werken in Zus. hang stehenden oder ähnlichen Zwecken dienend. Anlagen beziehen. Übernahme des Baues u. Betriebes solcher Anlagen für eigene oder fremde Rechnung, Erwerb bestehend. Anlagen u. Beteilig. an Unternehm. dieser Art. Im Mai 1907 befanden sich im Besitze u. Betriebe der Ges. die Wasserwerke in Bergen, Nauen Demmin, Rheinau, Bant-Heppens-Neuende, Kirchheimbolanden, Thale, Artern, Borken, Schiltig- heim-Bischheim-Höhnheim, sowie die Gas- u. Wasserwerke Strelno u. Bensberg; ferner besass sie der Aktien (M. 108 000) des Wasserwerkes Oppenheim (Div. 1901–1906: 7, 7% 7½ 8, 8, 7½ %) u. fast das ganze Kapital der Wasser- u. Elektric.-Werke Neumünster G. m. b. H., Sowie M. 710 000 Stammanteil der Wasserwerks- u. Kanalisationsbauten O. Smreker G. m. b. H. in Mannheim. Die Reorganisation der Compagnie des Eaux de Skutari et Kadikeui zu Constan- tinopel ist völlig durchgeführt. Die Berliner Ges. hat nahezu der Aktien u. 90 % der Schuld. titel dieser Wasserwerks-Ges. erworben, welche 1904–1906 7, 7½, 7½ % Div. ausgeschüttet hat. Diese Werte sind mit dem Kostenpreise unter Beteilig.-Kto in der Bilanz verbucht. Die oben genannten Orte sind berechtigt, die Werke event. auch vor Ablauf der Konc. unter be. stimmten Bedingungen selbst käuflich zu übernehmen. Die Künd. hat 1 Jahr vor Ablauf der Konc. zu erfolgen; erfolgt sie nicht, so verlängert sich die Konc. auf 5 Jahre; danach jährl. Künd., event. hat der Koncessionar den Betrieb ungestört fortzusetzen. Für das Rheinauer Werk sind der Ges. seitens der dortigen Terrain-Ges. M. 75 000 jährl. Brutto-Einnahme garantiert ausschl. Wassermessermiete und zuzügl. 5 % Zs. für die Grunderwerbskosten. Die etwa geleisteten Zuzahl. sind der genannten Ges. mit 4 % Zs. aus der Hälfte der Brutto- Einnahme über M. 75 000 zurückzuerstatten. Infolge der Zahlungsschwierigkeiten, in welche die Rheinau-Ges. 1902 geriet, wurde die Grundlage für die der Wasserwerks-Ges. für die Wasserversorgung des Rheinau-Geländes garantierten Beträge in Frage gestellt und die Forderung an die Rheinau-Ges. entsprechend durch Abschreib. gekürzt. Die Angelegenheit geht 1906 ihrer endgültigen Regelung entgegen. – Aus früherem Friedrichsfelder Grundbesitz der Ges. waren Anfang 1906 noch 22 500 qm unveräussert, wovon 1906 für M. 26 836 verkauft wurden; ausserdem besitzt die Ges. ein 500 qm grosses Grundstück in Nierstein a. Rh. mit Wohnhaus. — Anzahl der Hausanschlüsse bei den Werken der Ges. Ende 1902–1906; 4440, 3509, 6692, 8036, 9133. – Im Anschl. an den Erwerb des Wasserwerks der Stadt Unna durch das Wasserwerk für das nördliche westfäl. Kohlenrevier in Gelsenkirchen ist 1905 auch eine Vereinbarung zwischen diesem u. der Continentalen Wasserwerks-Ges. zustande gekommen, wonach die letztere von der Errichtung des geplanten Industriewasserwerks für den Land- kreis Hamm absieht u. ihre diesbezüglichen Rechte u. Verträge an das Wasserwerk für das nördliche westfälische Kohlenrevier gegen Übernahme einer entsprechenden Beteil. an letzteren (M. 500 000 neue Aktien zu 200 %) übertragen hat. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien (Nr. 1–*5000) à M. 1000; hiervon sind die Nr. 1–3500 voll, die übrigen Nr. 3501–5000 waren vorerst mit 25 % eingezahlt, restliche 75 % 1907 einberufen. Anleihen: Die Anleihen sollen nicht höher sein, als der Wert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte nach der letzten Bilanz, auch den vierfachen Betrag des A.-K. nicht über- steigen. I. M. 4 000 000 in jetzt auf 4½ % abgest. (bis 1901 4 %) Teilschuldverschreib. v. 9./. 1898, rückzahlb. zu 103 %, 2000 Stücke (Nr. 1–2000) à M. 1000 Lit. A, 4000 Stücke (Nr. 1–4000) à M. 500 Lit. B, lautend auf Namen des Bankhauses von der Heydt & Co. in Berlin. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1900 binnen 40 Jahren durch jährl. Ausl. am 1./7. (zuerst 1899) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkünd. jederzeit zulässig, ebenso Konvertierung. Verj. der Coup.: 4 J. (K.) der Stücke: 30 J. (K.) Sicherheit ist nicht bestellt. Kurs der 4 % Stücke in Berlin Ende 1898 bis 1901: 101.40, 99, 96.70, – %. Aufgelegt 5. u. 6./5. 1898 M. 2 000 000 zu 102.25 %. Notiz eingestellt 22./5. 1902. Als Aquivalent für die Erhöhung des Zinsfusses wurde von den Besitzern der bereits ausgegebenen M. 2 000 000 1 % Zuzahl. auf den Nom.-Betrag verlangt, die bei der Abstempelung der Stücke, welche bis 15./4. 1901 zu erfolgen hatte, zu leisten war. Es sind nicht alle Stücke abgestempelt. Die bis 1902 noch nicht ausgegebenen M. 2 000 000, abzügl. bereits getilgter M. 26 000, also M. 1 974 000 sind Juni 1902 zur Börsennotiz zugelassen u. 10./6. 1902 zu 100.50 % plus 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1902 zur Subskription aufgelegt. Zahlst. wie bei Div. Kurs in Berlin Ende 1902–1906: 100.60, 100.80, 101.75, 101.75, 103 %; erster Kurs 16./6. 1902: 100.60 %. Noch in Umlauf Ende 1906 M. 6 530 500 von beiden Anleihen. II. M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib., aufgenommen 1904 zur Stärkung der Betriebsmittel, rückzahlbar zu 103 %, Stücke Reihe II 1500 (Nr. 1–1500) Lit. A à M. 1000, 3000 (Nr. 1–3000) Lit. B à M. 500, auf Namen der Bank für Handel u. Ind. oder deren Ordre. Zs. 2./I. u. 1./7. Tilg. ab 1906 durch jährl. Ausl. 1./7. (zuerst 1905) auf 2./1.; verstärkte Tilg. oder gänzl. Künd. frühestens auf 1./7. 1906 mit 6 monat. Frist vorgesehen. Die Anleihe hat kein dingliches Recht erhalten. Zahlst.: Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Nationalbank f. Deutschland; Elberfeld: Berg. Märk. Bank. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (K). Zugel. M. 3 000 000, davon M. 2 000 000 am 10./12. 1904 zur Zeichn. zu 101 % zuzügl. Schluss- scheinstempel u. 4½ % Stück-Zs. aufgelegt. Mit obiger 4½ % Anleihe 1 zus. notiertt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., bis 4 % Div., vom Übrigen bis 10 %z. Spec.-R.-EF., 7 % Tant. an A.-R. (ausser M. 1000 fester Jahresvergüt. pro Mitgl.), Rest Super-Div. 2 G.-V. ist berechtigt, falls die zu verteilende Super-Div. 2 % des eingezahlten A.-K. 5 zu beschliessen, dass der Überschuss ganz oder zum Teil, und zwar tantiemefrei, entweder