= 1700 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Bankguth. 42 704, Kassa 6703, Material. 2323. – Passiva: A.-K. 300 000, Disp.-F 42 000 R.-F. 30 000, Div. 35 000, do. alte 1150, Vortrag 829. Sa. M. 408 979. 0 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Div. 1905 30 000, Abschreib. 9000, Vergüt. an A. R 700, Betriebskosten 41 366, Effekten-Kursverlust 1762, Gewinn 35 829. — Kredit: Vort 30 311, verfall. Div. 385, Zs. 10 664, Betriebseinnahmen 77 297. Sa. M. 118 658. * Kurs Ende 1888–1906: M. 700, 790, –, –, 550, 406, 344, 410, 410, 340, 340, 387, 388, 420, 41; –, 410, 425, 428 per Aktie. Notiert in Zwickau. Dividenden 1886–1906: 43½, 33¼, 33, 30, 20, 13¼, 11¾, 15, 11¾, 14, 13¼, 0, 0,69ũ 13¼, 11, 10, 10, 8¼, 10, 11 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Direktion: Hermann Pfennig. Aufsichtsrat: Vors. Ernst Falck, Zwickau; Sstellv. Gutsbes Rich. Friedrich, Fabrikbes. Rob. Hörkner, Bockwa; Privatier Otto Ebert, Kohlenwerksbes. Paul Ebert, Rittergutsbes. Rich. List, Zwickau. Zahlstellen: Eig. Kasse; Zwickau: Vereinsbank; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschyueig. Gegründet: 27./6. 1884. Statutänd. v. 30./5., 18./11.1899, 26./10. 1901 u. 22./5. 1907. Betriebseröffnung ab 18./7. 1886 successive: Braunschweig-Derneburg, die Verbindungsbahn in der Stadt Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Gr.- Rhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst. sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konzession für Braunschweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen und Braunschweig vom 27. bezw. 30./6. 1884.) Die Konzessionäre, von Erlanger & Söhne und Gebrüder Sulzbach in Frank- furt a. M., hatten sich vertragsmässig verpflichtet, die Herstellung und Ausrüstung der Bahn für das von der Herzogl. Braunschw. Regierung festgestellte Anlagekapital von M. 7 300 000 (M. 3 650 000 in Aktien u. M. 3 650 000 in Oblig.) und für die von der Braunschw. Regierung gewährte Subvention von M. 10 000 per Kilometer (= M. 850 000) durch- zuführen, ferner die Bau-Zs. innerhalb der festgesetzten Bauzeit zu tragen und der Ges, zur Bildung eines R.-F. in bar oder Prior, der Ges. M. 500 000 zu überweisen. Zweck: Bau und Betrieb, sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung im Herzogtum Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst insbesondere folgender eingeleisiger Bahnlinien: Braunschweig, bezw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ringbahn bei Braunschweig. –— 39 kleine Anschlusslinien. Die Länge der Bahnlinie beträgt 82,08 km (davon 62,03 km auf braunschweigischem, 20,05 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengeleise ca. 35 km, Spurweite 1,435 m. Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Gliesmarode-Brunsrode-Flechtorf. Landesgrenze, der sog. Schuntertalbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Kon;z. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bezw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (10,24 km) wurde die preussische Konzession 28.68. 1903 erteilt. Die Fertigstellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. 1904 Erwerb des Anschlussgeleises Ehmen-Fallersleben. Zu dem Bau der Schuntertalbahn (auf M. 2 250 000 veranschlagt) leisteten an Zuschüssen M. 259 040 der Braunschw. Staat und M. 119 000 beteiligte Gemeinden. Im Betrieb jetzt zus. 108 km. Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Geleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 Km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Geleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der 3 letzten Jahre mind. M. 12 000 für 1 Km betragen hat. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die kgl. preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später – nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preussen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen; der staatssteuerpflichtige Reinertrag der auf preuss. Gebiet gelegenen Strecken stellte sich für 1903–1905 auf M. 119 684, 127 206, 183 640. Zu dem auf den preuss. Staat im Falle des Ankaufs über. gehenden Zubehör gehört insbes. ein der Länge der in Preussen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahn und Transportverwaltung dieser Strecken gehörige Inventarium, sowie der R.-F. II. Ern.-F.I u. etwaige für die Beamten der preuss. Strecken bestehende Pensions- etc. Kassen. Betriebsmittel 1906: 18 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 4 zweigekuppelte Tender. lokomotiven, 1 Salonwagen, 27 Personenwagen, 11 Gepäckwagen, 813 bedeckte Güter. wagen, 157 offene Güterwagen, 16 Langholzwagen, 40 Plateauwagen, 1 Gerätewagen.