1724 Winden, Germersheim-Landau-Annweiler, Ludwigshafen-Frankenthal-W Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. orms u. Schiffer. stadt-Speyer-Germersheim werden auch Accumulatorenwagen zur Beförderung von Per sonen benutzt. 8 0 Statistik: 1901 1902 1903 1904 1905 1906 Personen M. 7 801 087 7 806 112 8 062 361 8 391 882 8 921 036 9 410634 Güter. „17 089 317 17 069 141 17 656 247 18 406 316 19 424 389 21 009232 Kohlen. „ 5 006 919 4 932 380 4 896 027 5 344 328. 5 574 435 5 877 550 Diverse. *― „ 4 349 950 5 603 426 5 143 950 4 638 938 4 452 478 4 494 617 Bruttoeinnahmen „ 34 247 274 35 411 060 35 758 586 36 781 466 38 372 340, 40.792 100 Ausgaben . „24 330 000 24 267 333 24 070 424 24 201 479 26 339 318 28562 840 Aktivrest „ 9 917 274 11 143 727 11 688 162 12 579 987 12 033 021 12 229 259 Aktienzinsen. „ 2 068 718 2 068 718 2 068 718 2 068 718 2 068 718 2 068 718 Prioritätszinsen . „ 5 357 670 5 436 828 5 395 424 6 898 482 5 671 088 5771 875 Amortisation. „ 1812 700 1 884 600 2 006 100 2 084 700 1 912 400 2 025 500 Zusammen „ 9 239 088 9 390 146 9 470 242 11 051 900 9 652 206 9 866093 Überschuss 678 185. 1 753 580 2 217 919 1 528 086 4 449 532 4 431 883 Präcipuen. „ 1 115 532 1 115 532 1 115 532 1 115 532 1 115 532 1 115 532 Überschuss 5 — 638 047 1 102 386 412 553 1 265 187 1 247 538 Passivrest. 437347 4 — * Die G.-V. v. 26./4. 1900 genehmigte die im Interesse der Landesverteidigung zu er- bauenden bezw. auszubauenden Vollbahnlinien 1) für Rechnung der Pfälz. Ludwigsbahn die Herstell. einer doppelgeleis. Bahn von Homburg nach Rohrbach bei St. Ingbert (seit 1./. 1904 in Betrieb), sowie des zweiten Geleises auf der bestehenden Linie Rohrbach-Scheidt Bahngrenze (seit 1./1. 1904 in Betrieb), u. 2) für Rechn. der Pfälz. Nordbahnen die Herstell. von doppelgeleisigen Bahnen a) von Münster a. St. nach Odernheim, b) von Lauterecken nach Altenglan u. c) von Glanmünchweiler nach Homburg, ferner des zweiten Geleises auf den bestehenden Linien Odernheim-Lauterecken und Altenglan-Glanmünchweiler. Die königl. bayer. Staatsregierung übernahm die Zinsengewährleistung für die notwendigen Kapitalserhöhungen; ferner wurde gemäss der zwischen dem Reiche u. der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung ein Zuschuss zu den Kosten der Bauausfüh- rungen (M. 24 718 600) unter Ziffer 1 und 2 im Gesamtbetrage von M. 22 246 740 geleistet. Gesamtlänge der neuen Strecke Münster a. Stein-Scheidt Grenze 109 716 km, von welchen 84,507 km auf bayer.-pfälz., 25,209 km auf preuss. Gebiete gelegen sind. Die Baukosten, ausschl. der getrennt behandelten Beträge für Beschaffung von Fahrmaterial und Loko- motivschuppen (M. 1 078 340) verteilten sich auf die einzelnen Teilstrecken und Bahn-Ges. wie folgt: Gemäss der zwischen dem Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung ge- troffenen Vereinbarung wurde der, den Bau und Betrieb übernehmenden Verwaltung der Pfälzischen Eisenbahnen ein unrefundierlicher Zuschuss in der Höhe von 90 % dieses Be- trages oder M. 22 246 740 geleistet, der Rest mit M. 2 471 860 von den Bahn- Ges. über- nommen. Letztere übernahmen die Verpflichtung zum Bau, zum Betrieb und zur be- triebsfähigen Unterhaltung der Bahn, welche in das volle und unbeschränkte Eigentum der Pfälz. Eisenbahnen überging. Der geleistete Zuschuss von M. 22 246 740 wurde den Baukontis der Ludwigs- und Nordbahnen-Ges. gutgeschrieben, bleibt jedoch bei der fusionsmässigen Einlösung durch den Staat ausser Ansatz, indem er einen Abzugsposten an der Einlösungssumme bildet und daher bei dem Übergange seitens des Staates nicht nochmals vergütet werden soll. Mit dem Bau dieser doppelgeleisigen Eisenbahn von Münster am Stein nach Scheidt ist 1901 begonnen worden, Betriebseröffn. 1./5. 1904 ab Homburg bis Münster a. St. Staatsgarantie: Auf Grund des Gesetzes vom 29. April 1869 gewährte der Staat eine Ver- längerung seiner Zinsgarantie (4 % für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn, 4½ % für die Aktien der Pfälzischen Maximiliansbahn und 4 % für die Aktien der Pfälzischen Nordbahnen) bis Ende 1904, ausserdem aber übernahm der Staat die Garantie ab 1. Jan. 1870 bis Ende 1904 für 5 % Präcipualbezüge für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn u. für 1 % für die Aktien der Maximiliansbahn. Es waren demnach die Ludwigsbahn-Aktien mit 9 %, die Maximiliansbahn-Aktien mit 5½ % und die Nord.- bahn-Aktien mit 4 % jährlich garant. Die Zinsgarantien sind am 31./12. 1904 erloschen. Rückkauf des Staates: Vom 1. Jan. 1905 ab konnte der Staat jederzeit das ganze Besitztum der drei vereinigten Ges. erwerben, er hatte dafür diejenige Summe zu zahlen, welche auf dem Baukonto jeder der drei Ges. verzeichnet ist, abzüglich der von ihm geleisteten Bauzuschüsse und event. der Anlehensreste, ferner unter Hinzufügung desjenigen Betrages, den die Aktionäre in dem vorletzten Betriebsjahre an Zinsen, Präcipuen und Dividenden bezogen haben. Macht der Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch und werden anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen, so erlöschen die Betriebs-Kone. der einzelnen Ges. am 1./1. 1969. Ende Juni 1903 erklärte die bayer. Staatsregierung, von dem Rechte der Verstaatlichung vorerst keinen Gebrauch zu machen. Im April 1904 ist dieselbe jedoch in Verhandlungen über den freihändigen Ankauf der Bahnen in der Weise eingetreten, dass sie die Geneigtheit ausgesprochen hat, das Gesamtbesitztum der Pfälzischen Bahnen zum 1./1. 1905 zu erwerben. Die Regier. bot für die Bahnen einen erheblich geringeren Preis, als er sich nach den Fusionsgrundlagen ergeben würde. Auf Grund der Fusionsverträge würde sich der Rückkaufspreis für die 3 pfälzischen Eisen-