Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1799 Dividenden 1897–1906: 4, 5, 4¼, 1½, 0, ½, ½, 1½, 2, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.)) Direktion: Ing. Friedr. Wöhrle, Dresden. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Bankier Adolph paderstein, Stellv. Dir. Dr. Alfred Stoessel, Konsul Fritz Chrambach, Gen.-Konsul a. D. Fedor Wiedemann, Dir. Paul Clauss, Dresden; Fr. Ernst Neumann, Loschwitz. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Bank f. Handel u. Ind.; Dresden: Phil. Elimeyer. Lagdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg. Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Konc.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12. 1949 verlängert. Letzte Statutänd. 19./12. 1899. weck: Einrichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen und Herstellung und Verwertung des hierzu erforderlichen Materials, insbesondere auch der Elektricität, wobei die Übertragung und Verwendung derselben auch für andere Zwecke nicht aus- geschlossen sein soll, und der Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Die G.-V. vom 28. April 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn von der „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin gegen Gewährung von 1200 neuen Aktien à M. 1000; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektrischen Betriebes mit oberirdischer Stromleitung nach System Thomson-Houston auf allen Linien; Mitte 1899 wurde die erste elektrisch betriebene Linie eröffnet, die anderen folgten successive bis Frühjahr 1900. Geleislänge 81,439 km bei einer Strassenlänge von 34,68 km. Die 6 Grundstücke der Ges. umfassen 3 ha 18 a 25 qm. Statistik: 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 Pers.-Verkehr') 12 778818 18 126800 17705 425 17179 106 17719 818 18942 505 20 244 115 21 426 814 Brutto-Einn. 1516851 1975012 1 955 954 1 912 370 1 981 857 2 128593 2 291 581 2 428 385 ) OÖhne Abonnenten. – Die Ges. besitzt 130 Motor- und 126 Anhänge-Wagen. Zahl der Angestellten 599. Yertrag mit der Stadt: Die Stadt Magdeburg erhält von den aus dem Personenverkehr inner- halb des Stadtbezirks (einschl. der Linie nach dem Herrenkrug) erzielten Einnahmen einen Gewinnanteil. Derselbe beträgt von der jährlichen Gesamt-Brutto-Einnahme aus obigem Verkehr 3½ %, solange diese Brutto-Einnahme im Durchschnitt eines Jahres noch nicht volle 38 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer beträgt. Erreicht die Brutto- Einnahme den Betrag von 38 Pfg. für das Wagenkilometer, dann erhält die Stadt 4 % der Brutto-Einnahme; bei weiterer Steigerung der Brutto-Einnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je ¼ %. Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitrags- Ppflicht waren diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande 2. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs- wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem Ifachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kapital: M. 6 000 000 und zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie A (Nr. 1–2400) à M. 500 und M. 4800 000 in 4800 Aktien Serie B (No. 1–4800) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 200 000,