1824 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Ern.-F. 36 554, R.-F. 23 000, Kredit. 37 993, Lenz & Co., Kaut. 50 000, Gewinn 109 148. 8 M. 1 256 696. „ Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1523, Ern.-F. 7819, Verwaltungskosten an di Betriebsführerin 6358, Gewinn 109 148. – Kredit: Vortrag 67, Zs. 1856, Eisenbahnbetriaß 122 924. Sa. M. 124 848. * Dividenden 1905–1906: 0, 3 Direktion: Reg.-Baumeister a. D. Max Semke. Aufsichtsrat: Vors. Dr. jur. Alfons Jaffé. Charlottenburg; Stellv. Komm.-Rat Louis Aronsohn, Bromberg; Bankier Rich. Dyhrenfurth, Bankier Moritz Helfft Berlin; Ober-He. Paul Mittelstaedt, Charlottenburg. Stuttgarter Strassenbahnen in Stuttgart, Hauptstätterstr. 156. Gegründet: 31./3. 1868 als Stuttgarter Pferde-Eisenbahn-Ges.; handelsger. eingetr. 7./15. April 1868. Firma geändert wie gegenwärtig lt. G.-V.-B. v. 31./3. 1890. Letzte Statutänd. 20./7. 1899 u. 30./3. 1907. Landesh. Genehm. v. 31./3. 1868. Konc. bis Ende 1930. Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen in Stuttgart, Cannstatt u. Umgebung. Fusio- nierte 1889 mit der 1886 gegr. „Neuen Stuttgarter Strassenbahn Lipken & Cie.“ Strassenbahn mit elektr. Betrieb (oberird. Stromzuführ.). Bahnlänge 37.88 km, Betriebslänge 43.21 km, Spur- weite 1 m. Linien: 1) Cannstatt-Berg-Paulinenberg-Karlvorstadt-Schützenhaus, 2) Gaisburg- Ostheim-Hackstrasse-Traubenstr., 3) Westbahnhof-Hauptbahnhof-Pragfriedhof-Nordbahnhaf, 4) Rundbahn, 5) Dillmannstrasse-Tiergarten-Büchsenstrasse-Thorstrasse-Heusteigstr.-Olgastr. Falbenhennenstr.- Bosper, 6) Bopser- Schlossplatz-Friedrichsstrasse- Hegelplatz- Rosenberg- Schwab-Schickard-Böblingerstrasse, 7) Elerderstr.-Moltkekaserne-Schlossplatz-Charlottenplatz- Alexanderstrasse-Ostheim-Gablenberg. Personen-Beförderung 1899–1906: 11 427 342, 14 094 173, 16 208 236, 17 231 590, 19951 849, 22 455 734, 24 450 555, 27101 349; Fahrtaxeneinnahme M. 1209 706, 1 372 693, 1 527 309, 1 550 070, 1789 765, 1 995 376, 2 164 096, 2 369 553. Es sind vorhanden: 133 Motorwagen und 93 Anhängewagen. 1902–1904 wurden 73 weitere Wohnungen für Bedienstete erbaut. Die Ges. ist bei den Cannstatter Strassenbahnen, G. m. b. H., mit M. 345 000 beteiligt, wovon 50 % = M. 172 500 eingezahlt. Die Ges. erhielt 1906 bezw. 1907 die Koncession zum Bau von Vorortbahnen, speziell der Linien nach Feuerbach, Zuffen- hausen, Ludwigsburg, Münster, Hedelfingen, Wangen, Untertürkheim, Esslingen, Der Stadt- gemeinde Stuttgart wird von der Ges. ein unmittelbarer selbständiger Anspruch auf die Erfüllung aller Koncessionsbeding., die von der Regierung aufgestellt wurden, zugestanden. Von 1931 an steht der Stadtgemeinde das Erwerbsrecht zu. Das Rechtsverhältnis zwischen der Ges. und der Stadtgemeinde Stutt- gart betreffs Anlage und Betrieb der Strassenbahn ist durch die Verträge v. 22./8. 1889, 19./7. 1894 und 26./6. 1899 geregelt. Für die Benützung der Strassen erhält die Stadt- gemeinde seit 1./1. 1897 für das Kalenderjahr 2½ % der jeweiligen Brutto-Einnahmen der Ges. an Fahrgeldern; ausserdem vom 1./4. 1902 an einen jährl. Beitrag von M. 10 000 zur Unterhaltung der Krongutstrassen. Die Zahlung von 1 % erfolgt ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis der Ges. in dem betreffenden J ahre; die Zahlung der weiteren 1½ % ruht in den Jahren, in welchen die Ges. nicht wenigstens 4 % Div. auf die St.-Aktien zur Verteilung bringt; sie ist aber ganz oder teilweise nachzuholen, sobald die Betriebs- ergebnisse späterer Jahre die Mittel hierzu und gleichzeitig zur Zahlung einer Div. von 4 % auf die St.-Aktien wieder gewähren. Die Zahlung erfolgt am 1./4. des folgenden Jahres. Verbleibt vom 1./1. 1902 an der Ges. nach Bezahlung einer 6 % Div. auf die St.-Aktien noch ein weiterer Überschuss, so erhält die Stadtgemeinde ¼o desselben als weitere Abgabe. Die Erlaubnis zur Anlage und zum Betrieb der Strassenbahnen auf dem Areal der Krongutsverwaltung ist eine stets widerrufliche und kann jeweils ohne weiteres zurückgezogen werden. Die Konc. für Stuttgart läuft am 31./12. 1930 ab. Mit dem Ablauf der Konc. erlangt die Stadtgemeinde das Recht, die gesamte Bahn- und Betriebsanlage mit allen beweg- lichen und unbeweglichen Zubehörden zu erwerben. Erklärt die Stadtgemeinde spätestens 6 Monate vor Ablauf der Konc. von dem ihr zustehenden Erwerbungsrecht keinen Ge- brauch zu machen, und kommt keine anderweitige Vereinbarung zustande, so hat die Ges. alle auf den städtischen Strassen und Plätzen befindl. Einrichtungen für die Bahn, 2. B. Geleisanlagen etc. zu entfernen und die von der Bahn berührten Teile der Strassen und Plätze in guten, ordnungsmässigen, dem übrigen Bestand der betreffenden Strassen entsprechenden Zustand auf ihre Kosten zu versetzen und hierbei die Anordnungen des Gemeinderats zu befolgen. Kapital: M. 4 500 000 in 3750 St.-Aktien I. Em. (Nr. 1–3750) à fl. 100 = fl. 375 000 = M. 642 857.14 (urspr. A.-K.), 800 St.-A. Lit. B (Nr. 1–800) à M. 1000 = M. 800 000, 750 St.-A. Lit. C(Nr. 801 bis 1550) àa M. 1000 = M. 750 000, 175 Prior.-Aktien (Nr. 1–175) à M. 1000 = M. 175 000, 631 St. Aktien Lit. D (Nr. 1551–2181) à M. 1000 und 1 do. à M. 1142.86 (Nr. 2182) = M. 632 142.80, 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000 = M. 1 500 000. Um den Betrag der St.-Aktien Lit. D (Em. IV) erhöht lt. G.-V.-B. vom 31. März 1898, angeboten den Aktionären 30./4. – 14./5. 1898 zu 107.50 %, Rest von einem Konsortium zu 150 1 übernommen. Von diesen Aktien IV. Em. von 1898 waren 25 % und das Agio sofort, 25 % nm n und 50 % am 1. Okt. 1898 einzuzahlen, div.-ber. für 1898 pro rata temp.