1850 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Direktion: Walther Schenk. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Gg. Wehner 3„ Dr. B. Mühsam, Berlin; Paul vom Rath, Cöln; Baron Hans von Meding, Wulfsode: Herm, von Hodenberg, Hannover. an – = Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft in Berlin, NW. Friedrich Karl-Ufer 2/4. Gegründet: 8./4. bezw. 22./5. 1897; eingetr. 11./6. 1897. Statutänd. 11./4. 1900 8./4.1904 6./5. 1907. Gründer s. Jahrg. 1901/1902. „... Zweck: Erricht. u. Erwerb, jede Art der Veräuss., Pacht. oder Verpacht. und des Betrieb von Einricht. u. Anlagen für gewerbsmässige Lieferung u. Verwendung von Elektricität Dis Ges. betrieb am 1./1. 1907 die Elektricitäts-Werke: 1) Bitterfeld mit mehreren Nachbargemeind Betriebscröffnung 15./1. 1899, Konc. 75 Jahre; 2) Schirmeck (Breuschthal) Betriebseröffm 1./7. 1899, Konc. 50 Jahre; 3) Briesen (Westpr.); 4) Brotterode, Betriebseröffnung 1.3 1906 Konc. 50 Jahre; 5) Dahme, Betriebseröffn. 14./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 6) Deidesheim Betriebseröffn. April 1896, Konc. 40 Jahre; 7) Liebenwerda, Betriebseröffn. 15./2. 1898 Konc. 50 Jahre; 8) Oppenheim, Betriebseröffn. 1./12. 1898, Konc. 30 Jahre; 9) Pleschen, Betriebseröfn. 1./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 10) Ruhla, Betriebseröffn. 16./1 1. 1897, Konc. 50 Jahre; 11) Schmalkalden. Betriebseröffn. 1./7. 1897, Konc. 50 Jahre; 12) Tempelhof (Anhalter u. Potsdamer Bahnhoff Betriebseröffn. 14./8. 1892, Konc. 20 Jahre; 13) Trebbin (Kreis Teltow), Betriebseröffn. 1./12. 1897 Konc. 50 Jahre; 14) Neuburg a. Donau, Betriebseröffn. 2./4. 1900, Konc. 50 Jahre; 15) Elsterwerda Betriebseröffn. 1./10. 1900, Konc. 50 J.: 16) Neusalza (Sächs. E.-W. Oberlausitz); 17) Reichenau (Sachsen), Betriebseröffn. 1./7. 1905, Konc. 50 Jahre; 18) Craiova (Rum. ); 19) Soest (Westf); 20) Strasburg (Westpr.); 21) Werl (Westf.); 22) Cöthen (Anhalt); 23) Freudenthal (österr. Schlesien); 24) Lahr-Dinglingen; 25) Werdau-Crimmitschau (Elektriz.-Werk a. d. Pleisse); ausserdem verwaltet die Ges. folg. gegen Entgelt an die Allg. Elektr.-Ges. in Berlin ver- pachtete Elektr.-Werke: Heiligenstadt, Norrköping in Schweden, Rathenow, Insterburg u. Hildesheim, verb. mit Bahnbetrieb, ferner im Auftrage der Firma Gebr. Körting Elektriztät G. m. b. H. das Elektrizitätswerk in Treuenbrietzen, sowie für Reuter & Co., Wien dasjenige in Troppau. Die Übernahme seitens der Städte etc. kann in den meisten Fällen auch vor dem Ende der Konc. stattfinden. Die 1904 der Ges. koncessionierten Elektricitätswerke Tahr- Dinglingen und Cöthen (Anhalt) eröffneten den Betrieb im März bezw. April 1906. Das der Ges. ebenfalls 1904 koncessionierte Elektricitätswerk an der Pleisse mit den Städten Werdan u. Crimmitschau und mehreren Nachbargemeinden erhielt zunächst Anschluss an eine bpro- visorisch errichtete im Mai 1906 eröffnete Kraftanlage. 1905 erhielt die Ges. Konc. in den Städten Oldenburg u. Wolffenbüttel (Betriebseröffn, 1907) und kaufte 1906 die Elektr.-Werke in Briesen (Westpr.) und Strasburg (Westpr). Die Überlandcentrale an der Lungwitz zu Ober- lungwitz wurde per 1./1. 1907 an die Betriebs-Akt.-Ges. deutscher Elektricitätswerke vorm. Magdeburger Elektrizitätswerk abgetreten. Die meisten der vorbezeichneten Betriebe hat die Ges. in Gemässheit eines Vertrages mit der Allg. Elektricitäts-Ges. vom 29./6. 1897 bezw. 11./5. 1900 übernommen, welcher bis 31./12. 1907 dauert (auf 5 Jahre verlängert) und sich, mangels Kündigung ein Jahr vor Ablauf, immer um weitere 5 Jahre verlängert. Die wesentlichen Punkte des Ver- trages sind folgende: 1) Für die von der Allg. Elektr.-Ges. übernommenen Konc. (Verträge mit Wege- eigentümern) u. sonstigen Berechtigungen wird eine besondere Abfindung nicht gewährt. 2) Die Allg. Elektricitäts-Ges. gewährleistet vom Tage der Überlassung bis 31./12. 1904 bzw. für die ersten 5 Betriebsjahre vom Tage der Betriebseröffnung für jedes einzelne der der Ges. überlassenen, im Betriebe befindlichen Werke ein Erträgnis von 5 % p. a. des Anlagekapitals nach Abzug aller Betriebskosten und der erforderlichen Abschreib. und Rücklagen und hat auf Grund dieser Garantie 1903 M. 85 041 zahlen müssen. 3) Die Elektricitäts-Lieferungs-Ges. verpflichtet sich, der Allg. Elektricitäts-Ges. den Bau und die Lieferung aller erforderlichen Einrichtungen und Betriebsmaterialien, letztere, soweit sie von der Allg. Elektricitäts-Ges. gewerblich hergestellt werden, für alle von ihr erworbenen, zu erwerbenden, herzustellenden oder zu verwaltenden Betriebe zu über- tragen, wobei sich die Allg. Elektricitäts-Ges. ihrerseits verpflichtet, der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für diese Bauausführungen und sonstigen Lieferungen die Preise der meistbegünstigten Abnehmer zu stellen. 4) Die Allg. Elektricitäts-Ges. übernimmt die Centralverwaltung der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für Rechnung der Letzteren dergestalt, dass sie sämtliche Ausgaben der Centralstelle trägt und die Angestellten der Centralverwaltung besoldet, wofür die Allg. Elektricitäts-Ges. ihre Barauslagen, sowie 10 % von dem 5 % des Grundkapitals übersteigenden Reingewinn erhält; hiervon soll die Hälfte dem Vorstande der Alls. Elektricitäts-Ges. als Honorar für seine Beteiligung an der Geschäftsführung überwiesen werden. Soweit Vorst.-Mitgl. der Allg. Elektricitäts-Ges. im Vorstande der Elektrititits Lieferungs-Ges. thätig sind, beziehen sie kein besonderes Gehalt oder Honorar von Letzterer Für die lt. Vereinbarung mit der Allg. Elektricitäts-Ges. erpachteten Betriebe besteht für die Elektricitäts-Lief.-Ges. kein Risiko, wohl aber Aussicht auf angemessenen Meak. Die Stromabgabe der Elektricitätswerke betrug 1903–1906: 3 613 659, 4 220 080, 4 387 16 8 069 251 Kilowattstunden; 1906: 14 975 Abnehmer mit 2109 Bogenlampen, 220 225 Glüh. lampen, 4959 Motore mit 10 426 Kilowatt.