1870 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. zelnen Gegenstände an die Unternehmerin zu vergüten. § 6. Nach Ablauf der Konc.-D. erlöschen alle der Unternehmerin aus dem Vertrage entspringenden Rechte u. Pflicktanr hat dieselbe, insofern nicht vorher eine neue Vereinbar. getroffen wird, auf Verlan Gemeindeverwalt. alle Leitungen innerh. der Gemeindegrenzen, soweit dieselben ledi fich zur Stromzuführung an die Gemeinde dienen, auf ihre Kosten zu entfernen u. die I u. öffentl. Plätze wieder ordnungsgemäss in Stand zu setzen. Der Gemeinde steht es a6 frei, nach Ablauf der Konc. die gesamte innerh. der Gemeindegrenzen befindl. Anlage, dieselbe lediglich zur Stromzuführ. an die Gemeinde dient, zu übernehmen, was sie felo mind. 1 Jahr vor Ablauf der Konc. der Unternehmerin mitzuteilen hat. Die Gesapitiang der Fernleitungen der Neckarwerke betrug im Nov. 1903 135 km, an das Leitungsnetz 3 angeschlossen ca. 9500 /Lampen u. 1200 HP.-Motoren. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Die Ges. für elektr. Unternehm. über. nahm bei der Gründung von dem A.-K. M. 3 750 000 gegen Hingabe von M. 2 500 000 ihrer Aktien Anleihe: M. 1 750 000 in 4 % Teilschuldverschreib. v. 22./12. 1902, rückzahlbar zu 105 % 1000 Stücke à M. 1000, 1500 à M. 500. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Vom 15./2. 1912 ab dureh jährl. Verl. zu 105 % spät. 15./2. per 1./7. innerh. der Zeit von 1912–41, verstärkte Tilg und Totalkünd. jederzeit zulässig. Sicherheit: Die Neckarwerke haben bis zur vollständ. Rückzahl. der Anleihe auf ihrem Besitztum in Altbach, Deizisau u. Göppingen, welches von den Gemeindebehörden auf Grund der Schätzung der Sachverständigen einschl. der Fern- leitungen u. der Verteilungsleitungen in den einzelnen Ortschaften zu M. 3 046 162.69 auf Markung Altbach u. Deizisau geschätzt u. zu M. 500 000 auf Markung Göppingen bewertet ist, zus. M. 3 546 162.69 im I. Range eine Sicherungs-Hyp. bis zum Betrag von M. 1 750 000 in den Grundbüchern von Altbach, Deizisau u. Göppingen eintragen lassen, u. zwar haften die OÖObjekte auf Markung Altbach u. Deizisau für einen Teilbetrag von M. 1 500 000 u. die. jenigen auf Markung Göppingen für einen Teilbetrag von M. 250 000 der Anleihe. Als Treu- händer ist der Gerichtsnotar a. D. Kohler in Stuttgart bestellt worden, welcher sämtl. Teil. schuldverschreib. mit seiner Unterschrift versehen hat. Unbeschadet der Rechte, welche den Besitzern von Schuldverschreib. nach dem Reichsgesetz v. 4./12. 1899 zustehen, haben die Neckarwerke dem Vorst. der Stuttgarter Effektenbörse die Ermächtigung erteilt, im Falle des Ablebens oder der Geschäftsunfähigkeit des bestellten Treuhänders einen Ersatzmann zu be. stellen. Zahlst.: Esslingen: Ges.-Kasse, Esslinger Aktienbank; Frankfurt a. M.: Bank . Handel u. Ind.; Göppingen: C. G. Schauffler; Stuttgart: Württ. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co. Die Anleihe wurde in Stuttgart eingeführt 18./11. 1903 zu 100 %. Kurs in Stuttgart Ende 1903–1906: 100, 97.50, 101, 101 %. Verj. der Zs. in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (.) Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 18t. Dividende 1906: 0 %. Direktion: Ing. Dr. Rich. Mayer, Ing. Rich. Pilz. Prokurist: Dir. H. Utz. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Oskar Oliven, Berlin; Stellv. Heinr. Mayer, Stuttgart; Dir. Rud. Menckhoff, Berlin. Flensburger Elektricitätswerk, Act.-Ges. in Flensburg. Gegründet: 8./10. 1897 mit Nachträgen v. 23./12. 1897 u. 20./1. 1898; eingetr. 26./1. 1898, Letzte Statutänd. 18./10. 1899, 31./5. 1902 u. 11./12. 1905. Übernahmepreis M. 291 596. Gründ. S. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Fortführung des von der Firma Flensburger Elektricitätswerk N. Jepsen Sohn F. Flohr & Devaranne auf Grund des mit der Stadt Flensburg am 30./11. 1896 abgeschlossenen Koncessionsvertrages errichteten Elektricitätswerkes und dessen weitere Ausdehnung, Ver- sorgung von Flensburg und Umgegend mit Elektricität, Erwerb und Anlegung von Strassen- bahnen in Flensburg behufs Betrieb derselben durch Elektricität. Der Vertrag mit der Stadt läuft bis 1./1. 1920. Die Stadt Flensburg besitzt das Vorkaufsrecht an dem Elektricitäts- werk und kann dasselbe jederzeit nach vorangegangener 6monatlicher Kündigung erwerben. Erfolgt der Ankauf vor dem 1./1. 1920 – bis zu diesem Tage läuft die Konzession —, 80 besteht der Kaufpreis aus dem Buchwert der gesamten Anlagen zuzüglich eines Aufschlages von 10 %. Nach Ablauf der Konzession kann die Stadt Flensburg die auf öffentlichen Strassen und Plätzen befindlichen Anlagen und Leitungen für 50 % des Abbruchwertes, jedoch höchstens 50 % des Buchwertes, die übrigen Anlagen zum vollen Buchwerte über. nehmen. Für die Erlaubnis zur Überschreitung der öffentlichen Wege, Strassen und Plätze mit oberirdischer Leitung etc. erhält die Stadt Flensburg für die gesamte Konzessionsdauer einen Anteil am Reingewinn, wie unter Gewinn-Verteilung genannt. Mit der Stadt Flens- burg wurde 30./12. 1905 ein Vertrag für die ab Juni 1907 bevorstehende Stromversorgung der von der Stadt erbauten elektr. Strassenbahn auf 5 Jahre geschlossen. Angeschlossen waren Ende 1906 25 650 Glüh- u. 511 Bogenlampen u. 519 Motore mit 727 PS., 1367 1e nehmer, Gesamtanschlusswert Ende 1906 an 2442.6 Kw. gegen 2050.9 im Vorjahre. 1305 gelangt eine neue 750 PS. Dampfturbine zur Aufstellung, Kostenaufwand 1905 M. 108 380; 1906 erforderten die Zugänge M. 287 916. „. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 225 000, erhöht lt. G.-V. v. 0 1899 um M. 275 000 in 275 Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1900, begeben an die Baltische Hlebtrr citäts-Ges. in Kiel zu 102.50 %, u. zwecks Tilg. nachstehender Anleihe, von Bankschulden u. zur Ausgestaltung der Anlagen u. Stärkung der Betriebsmittel lt. G.-V. v. 11./12. 1905 um