Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1901 Vorortbahnen, soweit die Linien dieser Unternehmungen nicht auf Berliner Gebiet liegen, sie versorgt auch die Vorortsbahn Potsdamer Bahnhof-Gross-Lichterfelde-Ost (Staatsbahn) mit elektr. Strom. 1902–1906 wurden insges. abgegeben: 3 491 400, 5 741 600, 9 002 894, 10 370835 2 521 719 Kilowattst. Im Betrieb waren Ende 1906 in der Maschinenstation 6 Dampf- dynamos mit 3825 Kw. Gesamtleistung, 2 Drehstrom- Turbo-Dynamos von 2000 bis 2500 Kw. Ferner sind in der Maschinenstation je eine Akkumulatorenbatterie für die Bahnanlagen, sowie für den Licht- u. Kraftbetrieb mit einer Kapazität von insgesamt 2295 Kilowattstunden vorhanden. Die Akkumulatoren-Unterstation in Wilmersdorf, Motzstr. 48, wurde 1906 um 2 Drehstrom-Gleichstrom-Umformer von je 700 Kw. erweitert. In dieser Unterstation sind 7 Akkumulatorenbatterien von insgesamt 7280 Kilowattstunden Kapazität vorhanden. In der Unterstation Halensee, Westfälischestr. 63, wurde 1906 eine Motor-Dynamo von 200 Kw. aufgestellt; die ferner für diese Unterstation vorgesehenen 2 Motor-Dynamos von je 300 Kw. waren ult. 1906 noch nicht installiert. In dieser Unterstation ist eine Akkumulatorenbatterie mit einer Leistung von 1900 Kw. vorhanden. Im Auguste Viktoria-Krankenhaus wurde eine Anschlussbatterie mit einer Leistung von 393 Kilowattstunden und den erforderlichen Hilfs. maschinen installiert. Die für den Anschluss der Berliner Elektromobil-Droschken-Akt.-Ges. „Bedagé“ erforderlichen Einrichtungen waren Ende 1906 noch nicht fertiggestellt. Die Ab- rechnung für sämtl. Erweiterungen konnte 1906 noch nicht vorgenommen werden. Die Er- weiter. des Licht- u. Kraftverteilungsnetzes erforderte 1906 M. 965 000 Aufwand. Anlage- werte Ende 1905 M. 7 950 000, 1906 M. 9 800 000. Koncession: Mit der Stadt Schöneberg und der Gemeinde Wilmersdorf hat die Ges. bis 30./9. 1928 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen beider Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu benutzen, wogegen ihr die Verpflich- tung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen verpflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Ge- meinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreieht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe von 10 %, an die Ge- meinde Wilmersdorf eine solche von 5 % der durch Lieferung von Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen — ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges, für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährlichen Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 30./9. 1912 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, und zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Die Übernahme kann ferner auch noch zum 30./9. 1915, 917, 1919, 1921, 1923, 1925, 1927 und 1928 ausgeübt werden, und zwar jeweils nach einer ein Jahr vorher erfolgten Anzeige. Erfolgt diese Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertragsverhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so verlängert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der Anlagen nach dem 30./9. 1928 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende PDreis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 30./9. 1928. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 000 000, erhöht lt. G.-V. 21./4. 1902 um M. 2 000 000, begeben zu pari, lt. G.-V. v. 29./4. 1903 um M. 1 000 000 in 1000 au pari begebenen, ab 1./1. 1903 div.-ber. Aktien. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 11./4. 1905 um M. 1 000 000 (auf M. 6 000 000) in 1000 Aktien, begeben zu pari, div.-ber. ab 1./1. 1905. Diese letzteren Erhöhungen zur Tilg. von für bauliche Erweiterung seitens der Ges. in Anspruch genommenen Krediten. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. 6i. Anleihe: M. 6 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1906, rückzahlbar zu 102 %, Tilg. 30./9. 1912 ausgeschlossen, 300 Stücke à M. 2000, 4800 à M. 1000, 1200 à M. 500, lautend an die Order der Disconto-Ges. u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1912 durch Ausl. (im II. Quart. auf 1./10.) mit jährl. mind. 2 % des urspr. Anleihebetrags. Ver- Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist ab 1912 zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), Ba 30 J. (F.). Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind., 5. 1 35 Handels-Ges., S. Bleichröder, Dresdner Bank, Nationalbank f. Deutschl., A. Schaaffh. „„ Kurs Ende 1906: 99.80 %. Zugelassen sämtl. M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 am 21./6. 1906 zu 99.75 % zur Zeichnung aufgelegt.