„ Internallonaler Uerband ――――――――= Tranpirtversltberung vo. Pist- I. fistubahl Wertsenänzen. 0 2 Bayerischer LIo/d, Transport-Versicherun 8-Actlen-Gesellschaft in München, Mitglieder: Berliner Land- und Wasser-Transport-Verslcherungs-Gesellschaft in Berlln, beutsche Transport-Versicherungs-Gesellschaft in Berlin, bDeutscher LIoyd, Transport-Versfcherungs-Aotien-Gesellschaft In Berlin, Fortuna, Aligemelne Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin, internatonafer Lloyd, Versicherungs-Actlen-Gesellschaft in Berlin, Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschatt in Berlin, Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft in Breslau, Fonciere, Pester Versicherungs-Anstalt in Budapest Düsseldorter Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft für See-, Fluss- und Land- Transport in Düsseldorf Verslcherungsgesellschaft Thuringla in Erfurt, Frankfurter Transport-, Unfall- und Glas-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Frank- furt a. M., Agrippina, See-, Fluss- und Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft in Köln, Kölinische Unfall-Versicherungs-ÜActien-Gesellschaft in Köln, Wünelma in Magdeburg, Aligemeine Versicherungs-Actlen-Gesellschaft In Magdebur, Rheinisch-Westial. Lloyd, Transport-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in M.-Gladbach, K. K. priv. Assicurazioni Generali in Trlest, K. K. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Oesterreichischer Phönik“ in wien, Wiener Rückversicherungs-Gesellschatt in wien. Pesamnt-Parantie Kapital über 400, 00ö, 000 f. Die einzelnen Verbands-Gesellschaften übernehmen unter solidarischer Mitverantwortlichkeit der übrigen Verbands-Gesellschaften die Versicherung von a als: Ettekten (geldwerte Papiere), Wechsel, Schecks, Coupons, Papiergeld, Gold, Silber und Platina (ungemünzt, gemünzt oder sonst verar eitet), Bljouterlen, Edel- steine und echte Perlen sowohl im Inlande, wie im Verkehr mit dem Auslande und auch nach über- seceischen Ländern. – Die Prämiensätze sind bedeutend niedriger wie die Asse- kuranz-Gebühr, welche von der Reichs-Post erhoben wird. Die Verbands- Gesellschaften haften solidarisch für den Schaden, von welchem die versicherten Sendungen durch Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Feuer, Nässe oder irgend einen anderen Unfall betroffen werden, nach Massgabe der Versicherungs-Bedingungen. – Das Post-Gesetz schliesst bekanntlich die Gefahren der höheren Gewalt (vis major), insoweit solche nicht abwendbar sind, von der Verantwortlichkeit aus, und erstreckt sich solche bei den meisten überseeischen Transporten auch nicht auf die Gefahr des See-Transportes. Die umfangreichen Garantie-Mittel ermöglichen den Verbands-Gesellschaften die Uebernahme ganz bedeutender Summen für die einzelnen Sendungen. — Die postalischen Bestimmungen sind in dieser Beziehung, insbesondere im Verkehr mit dem Auslande, überaus unzureichend. Die Bedingungen für die Schadenregulierung sind mit der bei der Trans- port-Versicherungs-Branche üblichen und die Interessen des Handelsstandes be- sonders berücksichtigenden Coulanz aufgestellt. — Nach dem Postgesetze für das Deutsche Reich ist die Verbindlichkeit der Post-Verwaltung zur Ersatzleistung u. a. aufgehoben, wenn der Verlust auf einer auswärtigen Beförderungsanstalt sich ereignet, für welche die Reichs-Post nicht durch Konvention die Ersatzleistung aus- drücklich übernommen hat; der Absender ist in diesem Falle also gezwungen, seine Ansprüche gegen die auswärtige Beförderungsanstalt direkt geltend zu machen. und deren Vertretern zu erfahren. Die Verslcherung der Post-Transporte bel den Gesellschaften des Inter- nationalen Verbandes bietet also an Vortellen: Slüligere Prämlen, weltergehende Haftpflicht, Ermögllchung des Versands hoher Summen in elner Sendung, Verelnfachung der Schaden-Regullerung. Die näheren Bedingungen sowie die Tarife sind von den Verbands-Gesellschaften Pass & Garleb G. m. b. H., Berlin W. 35.