Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etec. 183 sich hiervon 1628 m. Der Ges. steht auf Grund eines mit dieser abgeschlossenen Vertrages das Mitbenutzungsrecht zu, wie umgekehrt der erstbenannten Firma auf eine Lünge von 520 m, die im Eigentum der Ges. stehen, das Benutzungsrecht eingeräumt ist. Die gegen- seitig zugestandene Mitbenutzung ist auf die Dauer der erteilten Genehmig. gewährleistet. Im Weichbild der Stadt Berlin sind 3046 m, darunter 798 m eingleisig, auf Lichtenberger Gebiet 1115 m und auf Hohenschönhauser Gebiet 2455 m gelegen. Die beiden letzteren Vorortsstrecken sind eingleisig ausgebaut. Der Betrieb ist elektrisch und erstreckt sich auf Personen- und Güterverkehr, sowie auf die Beförderung von Leichen. Er wird ausgeführt durch Motorwagen mit Anhängewagen. Der erforderliche Strom wird für die Vororts- strecken aus der eigenen Zentrale in Hohenschönhausen, für die Strecke innerhalb des Weichbildes Berlin von den Berliner Elektrizitätswerken bezogen. In Vorbereitung be- finden sich nachstehende Erweiterungen: 1. Verlängerung der innenstädt. Strecke von der Wassmannstr. durch die Elisabethstr. nach der Kurzestr., von wo eine Passage zum Alexanderplatz führt. Durch diese Verlängerung um ca. 600 m wird der Ausgangspunkt der Kleinbahn in unmittelbare Nähe des Alexanderplatzes gerückt. Die Genehmigungs- verhandlungen sind zum Abschluss gebracht. Die Stadt Berlin hat ihre Zustimmung erteilt unter der Bedingung, dass ihr ein Rückkaufsrecht nach Ablauf der Zustimmungsdauer (1920) gegen Entrichtung eines auf den 25 fachen Reinertrag gegründeten Kaufpreises gewährt wird. 2. Abzweigung nach Weissensee. Die Vertragsverhandlungen mit der Gemeinde Weissensee wegen Erstellung einer Zweiglinie nach Weissensee sind noch nicht abge- schlossen. 3. Andere Projekte befinden sich noch im Vorbereitungsstadium. Ausser dem Kleinbahnbetriebe hat die Kleinbahn die Abgabe von Licht und Kraft in ihrem Interessen- gebiete mit gutem Erfolge aufgenommen. Der Absatz ist in stetem Steigen begriffen und hat z. Z. einen Jahresumsatz von über M. 30 000 erreicht. Der Wagenpark umfasst 12 Motor- wagen, 15 Anhängewagen, 1 Turmwagen und 1 Sprengwagen. Konc.: Die zum Betrieb der Bahn erforderliche Genehmigung des preuss. Staates ist durch Urkunde vom 16./6. 1900 nebst Nachträgen dazu vom 4./4. 1903, 4./3. 1906 und 7./12. 1906 von der zuständigen Behörde, dem Königl. Polizeipräsidenten von Berlin, erteilt und erstreckt sich bis 31./12. 1949. Sie ist laut Nachtrag vom 20./3. 1907 auf die Ges. über- tragen worden. Mit den Gemeindeverwaltungen von Berlin, Lichtenberg und Hohen- schönhausen, deren Strassengebiet für den Betrieb der Bahn in Anspruch genommen wird, sind Verträge über die Benutzung der öffentlichen Strasse abgeschlossen, und zwar mit dem Magistrat zu Berlin unter dem 29./6., 8./7. 1898, mit der Gemeinde Hohenschönhausen unter dem 20./1., 29./1. 1896 und mit der Gemeinde Lichtenberg auf Grund des Ergänzungs- beschlusses des Kreisausschusses von Niederbarnim vom 17./1. 1895. Diese Verträge ge- währleisten der Ges. das Recht auf Benutzung der in dem betreffenden Gemeindegebiet gelegenen, für den Bahnbetrieb in Anspruch genommenen Strassen auf die in den Verträgen festgesetzte Zeit, welche bei Berlin mit dem 31./12. 1919, bei Hohenschönhausen mit dem 31./12. 1925 und bei der Gemeinde Lichtenberg mit dem 31./12. 1925 abläuft. Nach diesen Verträgen hat die Ges. für ordnungsgemässe Instandhaltung der von ihr mitbenutzten Strassenzüge in der üblichen Form hinsichtlich der Pflasterung zwischen den Gleisen und der sogenannten Schutzstreifen zu sorgen, auch ist sie verpflichtet, auf Erfordern der be- treffenden Gemeinde nach Ablauf des Vertrages den früheren Zustand wieder herzustellen, wobei jedoch das hergestellte Pflaster kostenlos in das Eigentum der betreffenden Gemeinde übergeht. Die Stadtgemeinde Berlin hat sich überdies für die Einräumung des Benutzungs- rechtes ihrer Strassen eine Abgabe ausbedungen, welche sich auf 8 % der Bruttoeinnahme beläuft und bei einem Reinertrag über 6 % sich noch um 50 % des 6 % übersteigenden Betrages je im Verhältnis der im Weichbild von Berlin gefahrenen Wagenkilometer erhöht. Bei Berechnung dieses Gewinnanteils darf das in der Bilanz enthaltene Konc.-Kto und die darauf bewirkten Abschreib. nicht in Ansatz gebracht werden. Mit Ablauf der Vertrags- dauer oder beim Erlöschen der staatlichen Genehmigung gehen der Bahnkörper nebst Zubehör sowie den etwa vorhandenen Warteräumen unentgeltlich in das Eigentum der Stadtgemeinde Berlin über. Diese hat aber das Recht, statt der Übernahme die Wieder- herstellung des früheren Zustandes der von der Ges. benutzten Strassen zu verlangen oder auf Kosten der Ges. ausführen zu lassen. Im übrigen enthalten dia Strassenbenutzungs- verträge keinerlei die Ges. besonders belastende Bedingungen. Dis Rechte aus diesen Strassenbenutzungsverträgen, welche sämtlich mit den Rechtsvorgängern der Ges. abge- schlossen sind, sind auf die neue Ges. seitens der betreffenden Gemeindeverwaltungen übertragen worden, und zwar für Berlin durch Urkunde vom 2./1. 1907, für Lichtenberg unter dem 23./1. 1907 und für Hohenschönhausen unter dem 25./1. 1907. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000. Aktien nicht notiert. Anleihe: M. 600 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1906, rückzahlbar zu 102 %. 300 Stücke à M. 1000 u. 600 à M. 500 lautend auf den Namen des Bankhauses Philipp Elimeyer in Dresden oder dessen Order. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1./1. 1911–1937 durch jährl. Auslos. von 2 % nebst ersp. Zs. Sicherheit; Sicherungs-Hypoth. von M. 630 000, eingetr. im Bahngrundbuch zur I. Stelle. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst.: Dresden: Phil. Elimeyer. Kurs in Dresden Ende 1907; 101 %. Aufgelegt am 26./6. 1907 zu 101.25 9%. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst., bis 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R., Rest weitere Div., soweit nicht die G.-V. anders beschliesst.