Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 665 Amsterdam (fl. 187 800), der Bayer. Elektric.-Werke München (M. 1 616 000, erforderten 1907 25 % Zuzahlung), der Werke Zell u. Konitz, sowie die zu Kautionen verwendeten Staatsp. Auf Kto eigener Unternehm. (M. 1 962 912) eind die Werke in Bergen auf Rügen, Bühlau, Ottweiler, Reichenbach i. Schl., Zoppot u. Zossen verbucht. Verkauft wurden 1904/1905 die Werke Ballenstedt u. Kandern. Kapital: M. 7 000 000 in 2000 abgest. St.- u. 5000 Vorz.-Aktien, sämtlich à M. 1000. Die Vorz.-Aktien erhalten vorweg 6 % Div. mit event. Nachzahlungsverpflichtung und nehmen, nachdem die St.-Aktien 6 % Div. erhalten haben, an der etwaigen weiteren Div. mit diesen gleichmässig teil. Im Falle Auflösung der Ges. werden die Vorz.-Aktien vorab befriedigt und erhalten ihre 6 % Verzinsung auch dann weiter. Urspr. A.-K. M. 16 000 000 in 16 000 Aktien (Nr. 1–16 000) à M. 1000, eingeteilt in 4 Ser. A=–, jede zu 4000 Aktien. Die Aktien Ser. A waren seit 4./9. 1897, die Aktien Ser. B seit 1./7. 1898, Serie C seit 1./7. 1899, Ser. D seit 1./1. 1900 voll eingezahlt. – Durch den Abschluss des Jahres 1900/1901 – derselbe ergab infolge Kursverluste, besonders an den Helios-Werten, Abschreib. u. Reservestellungen eine Unterbilanz von M. 5 335 259 – war eine Sanierung der Ges. zur unabweisbaren Notwendigkeit geworden. Nach G.-V.-B. v. 4./4. 1902 traten demgemäss folg. Umgestaltungen des A.-K. ein: Von der A.-G. Helios in Cöln, die M. 1 000 000 Aktien der A.-G. für Elektricitäts-Anlagen besass, wurden diese Aktien zu 30 % frei Zs. erworben. In Anrechnung auf den Kaufpreis erhielt Helios die im Besitz der Ges. für Elektricitäts-Anlagen befindlichen M. 272 500 5 % und M. 38 000 % Helios-Schuldverschreib. zu 86 bezw. 63 %, wie sie in dem letzten Abschluss der A.-G. für Elektricitäts-Anlagen aufgeführt waren. Die auf diese Weise erworbenen Aktien sind vernichtet und so das A.-K. von M. 16 000 000 auf M. 15 000 000 vermindert. Die verbliebenen Aktien wurden im Verhältnis 2: 1 zus. gelegt (Frist v. 12.–20./5. 1902, nach- träglich verlängert bis 30./9. 1902). Sodann erfolgte die Ausgabe von M. 5 000 000 in 5000 ab 1./7. 1902 div.-ber. Vorz.-Aktien à M. 1000. Dieselben wurden den Aktionären v. 12.–20./5. 1902 unter folg. Bedingungen zum Bezuge angeboten: Der Besitzer von 6 alten Aktien bezw. von 3 zus.gelegten Aktien hatte das Recht, 2 Vorz.-Aktien zu 102.50 % zu beziehen; auf je 2 Vorz.-Aktien waren 2 alte Aktien bezw. 1 zus. gelegte Aktie in Zahlung zu geben, welche mit zus. M. 1000 berechnet wurden. Der verbleib. Betrag von M. 1050 war bar zu zahlen, und zwar spät. mit M. 550 am 20./5. und mit M. 500 am 30./6. 1902. Bei Zahlung vor diesen Endterminen trat Zs.-Vergütung von 4 % p. a. ein; diejenigen Vorz.-Aktien, welche auf die erste Aufforderung hin nicht gezeichnet worden sind, sollten durch spätere Bekanntm. den Aktionären, welche ihr Bezugsrecht ausgeübt hatten, derart zur Verf. gestellt werden, dass gegen eine zus.gelegte Aktie und M. 1050 bar 2 Vorz.- Aktien gezeichnet werden konnten. – Nachdem bis 20./5. 1902 an 3674 Vorz.-Aktien ge- zeichnet waren, wurden restl. 1326 Stück v. 22.–31./5. 1902 den Inhabern der Aktien an- geboten, auf Grund deren das Bezugsrecht früher ausgeübt worden war. Event. ermässigte Zuteilung war im Falle Überzeichnung vorbehalten und musste auch im Verhältnis 3½: 1 erfolgen. Aus der Sanierung resultierte eine Verringerung des St.-A.-K. von zus. M. 16 000 000 auf M. 5 000 000 und ein Buchgewinn von M. 8 200 000, der zur Tilg. der Unterbilanz aus 1900/1901 von M. 5 335 259, zur Erfüllung des R.-F. u. zu Abschreib. auf Effekten etc. verwandt wurde. 198 nicht eingereichte alte Aktien wurden Ende Okt. 1902 für kraftlos erklärt. Die G.-V. v. 23./12. 1903 hatte sich mit einem Angebot der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen- A.-G. in Berlin zu beschäftigen, welche sich verpflichtet hatte, Angebote auf Aktien der Cölner Ges. zum Ankauf bis 15./12. 1903 entgegenzunehmen, und zwar wurden für die Vorz.- Aktien 100 % zuzügl. 6 % Stück-Zs. ab 1./7. 1903, für die St.-Aktien 42 % frei Zs. geboten; von diesem Antrag war bis 29./1. 1904 von mehr als M. 9 300 000 Gebrauch gemacht, für den Rest wurde die Frist bis 29./2. 1904 verlängert. Die G.-V. der Cölner Ges. genehmigte das Gebot. Der Berliner Ges. war es bei dem Erwerb der Cölner Aktien hauptsächlich darum zu thun, in Besitz der Anteile zu kommen, welche Cöln an der St. Petersburger Ges. f. elektr. Anlagen besitzt. Über die in der G.-V. v. 26./10. 1904 gefassten Beschlüsse, nach denen das St.-A.-K. um weitere M. 3 000 000 herabgesetzt ist, s. oben. 1904 macht sich eine neue Sanierung der Ges. notwendig, über die die G.-V. v. 26./10. 1904 beschloss. Es ergab sich nämlich die Notwendigkeit, auf die Beteil. an der St. Petersburger Ges. f. elektr. Anlagen, um dieselbe in Einklang mit ihrem reellen Wert zu bringen, am 31./3. 1904 Abschreib. in Höhe von M. 4 081 204 vorzunehmen. Aber auch die übrigen Aktiven machten ihres noch allzu hohen Buchwertes wegen starke Abschreib. notwendig, die einschl. M. 34 437 Rückstell. auf eine streitige Forder. M. 1 554 998 beanspruchen, so dass im ganzen M. 5 636 202 abzuschreiben sind. Die Beteil. in St. Petersburg steht danach noch mit M. 3 500 000 zu Buche (Rbl. 2 000 000 in Aktien u. Rbl. 1 500 000 Kap.-Forder.). Ge- nannten Abschreib. standen Gesamtwerte in Höhe von M. 3 640 402 gegenüber (M. 3 300 000 R.-F. u. Spec.-R.-F., M. 36 839 Aktienspesen-F. u. M. 303 563 Kreditsaldo des Gewinn- u. Verlustktos 1903/1904); es ergab sich also M. 1 995 800 Fehlbetrag, zu dessen Beseitigung das A.-K. lt. G.-V. v. 26./10. 1904 von M. 10 000 000 auf M. 7 000 000 herabgesetzt worden ist, indem die St.-Aktien im Verhältnis von 5 zu 2 zusammengelegt wurden (Frist bis 1./3. 1905; 58 nicht eingereichte Aktien wurden für kraftlos erklärt). Aus dem Buchgewinn dieser Transaktion von M. 3 000 000 ist nach Tilgung obiger Unterbilanz aus dem verfügbaren Rest von M. 1 004 200 der R.-F. mit M. 700 000 dotiert (also erfüllt) worden, M. 300 000 wurden einem