Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 703 M. 2 480 172 Inventarwert an die Stadt Altona abgetreten. Die Ausdehn. des Geschäftsbetriebes auf andere Orte ist gestattet. Für Entfernung von Kasematten unter dem Strassenpflaster hat die Ges. dem Staate M. 41 000 in Raten zu vergüten, wovon 1./7. 1907 noch M. 29 189 zu zahlen waren. Dem Betriebe dienen folg. Werke, von denen die Grundstücke der unter Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 u. 11 aufgeführten der Ges. gehören, die unter Nr. 1, 2 in Pacht genommen sind: 1) Die Centrale in der Poststr., nebst Kesselhaus an der Strasse bei der Stadtwassermühle. Das Areal und die darauf errichteten Gebäude sind auf Dauer des Vertrages vom Staat für M. 17 500 jährl. gepachtet. Die gesamten Maschinen und die sonstige Ausrüstung sind zu M. 1 300 000 übernommen, verzinsl. mit 3½ % u. zahlbar mit jährl. M. 43 333 oder nach Wahl der Ges. auch früher. Am 30./6. 1907 noch ungetilgt M. 693 333. 2/ Die Centrale Carolinenstr., erbaut auf einem vom Staate gepachteten Platze; die jährl. Pacht beträgt für 4946.4 am M. 13 933.35. Die Centralen 1 u. 2 sind vollkommen aus- gebaut und nicht mehr erweiterungsfähig. 3) Centrale Barmbeck ist auf dem bereits im Geschäftsjahre 1897/98 erworbenen Grund- stück (10 000 qm) an der Osterbeckstrasse und Weidendamm errichtet. Das Werk wurde am 1./7. 1900 in den Betrieb der Ges. übernommen und ist 1905 bedeutend vergrössert. 4) Die Centrale an der Bille auf einem für ca. M. 240 000 erworb. Terrain von 16 143.8 qm Grösse. Das Werk ging 15./8. 1901 in den Besitz u. Betrieb der Ges. über. Die Centralen 3 u. 4 bieten noch Raum zur Aufstellung weiterer Maschinen. 5) Die Unterstation St. Pauli, auf eigenem Areal an der Sophienstrasse. 6) Die Unterstation St. Georg, auf eigenem Areal von 913,7 qm in der Böckmannstrasse. Die Station war zunächst auf dem Hofterrain erbaut u. ist 1905/1906 nach Niederreissung der drei kleinen, bisher vermieteten Vorderhäuser umgebaut und vergrössert. 7) Die Unterstation in Uhlenhorst, auf eigenem Terrain an der Arndtstrasse. Daselbst ist 1904/1905 eine Vergrösserung der Accumulatorenbatterie durchgeführt. 8) Die Unterstation Harvestehude, 1554 am, eigenes Terrain. Das auf dem Terrain an der Rothenbaum-Chausee vorhandene Vordergebäude ist vermietet. 9) Unterstation am Pferdemarkt. 1901 in Betrieb genommen. Auf dem dieser Station vor- gelagertem Grundstück ist ein neues Verwalt.-Gebäude errichtet u. im Sept. 1905 bezogen. 10) Unterstation Grossneumarkt. Seit Herbst 1903 in Betrieb. 11) Unterstation Eilbeck an der Wandsbeker Chaussee, seit 12./8. 1904 in Betrieb. 12) Zur besseren Versorg. der Vorortsgebiete Eppendorf u. Winterhude ist 1905 eine Unter- station in Eppendorf erbaut u. im Sept. 1905 in Betr. genommen, zu welchem Zwecke ein daselbst Schrammsweg 11 geleg. 2153.4 qm gross. Grundstück f. M. 53 000 einschl. M. 23 000 Hypoth. (1904 abgetragen) erworben ist. 13) Im Bau befindet sich eine Unterstation im Freihafen und 14) eine solche in Eimsbüttel. Das der Ges. eigentümlich gehörende Grundeigentum auf Hamburgischem Gebiet umfasst 36 135 qm, sämtlich in wertvollem bebauten Gebiete belegen. Die im Betrieb befindl. Werke der Ges. haben an Kapitalsaufwendungen 1906/07 für Neueinrichtungen und Ergänzungen M. 1 392 661 erfordert; das Elektr.-Zählerkto erhöhte sich um M. 253 587, die Erweiterung des Kabelnetzes hat M. 1 218 570, die Einrichtung f. öffentl. Beleuchtung M. 37 2 34 beansprucht. Die Strassenbahn-Ges. in Hamburg ist verpflichtet, für ihre Linien den elektr. Strom von den Hamburgischen Elektricitäts-Werken zu entnehmen. Vertrag mit dein Hamburgischen Staat: Der Hamburgische Staat hat seit 1./7. 1903 das Recht, von der Ges. Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage u. Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen gegen entsprechende Ab- findung zu verlangen. Für diese Abfindung sollen die folg. Bestimmungen gelten: a) Die Grundlage für die Abfindung bildet eine Abschätzung des bau- und/maschinen- technischen Wertes der gesamten Anlage, bei welcher dieselben als ein zusammen- hängendes betriebsfähiges Werk, jedoch ohne Berücksichtigung des Ertragswertes, zu taxieren sind, und welcher der Zeitpunkt der Übernahme durch den Hamburgischen Staat als derjenige der Wertschätzung zu Grunde zu legen ist. Die Taxation erfolgt durch zwei Sachverständige. b) Wenn die Ges. zur Zeit der Übernahme durch den Staat nur zehn Jahre im Betriebe des Unternehmens belassen war, werden dem Taxwert 50 % desselben hinzugerechnet. c) Wenn die Übernahme erst nach Ablauf einer mehr als zehnjährigen Betriebszeit erfolgt, so werden für jedes Jahr eines längeren Betriebes von der nach a) und b). be- rechneten Summe 2½ % des Taxwertes abgerechnet. d) Für den Bezirk I „Innere Stadt“ bleiben bei Aufstellung der Taxe im Fall der staatsseitigen Wiederübernahme der Centralstation in der Poststrasse und was daran- schliesst, das von der Gesellschaft nur mietweise übernommene Grundstück und darauf stehende Gebäude ausser Ansatz und wird ferner von der der Ges. nach den Bestimmun gen unter a) bis c) zu leistenden Abfindung der sodann etwa noch rückständige Teil des Kaufpreises für die Ausrüstung der Centralstation u. was daran schliesst in Abzug gebracht. Wenn der Hamburgische Staat von dem vorerwähnten Rechte Gebraugh machen will, hat er dies der Gesellschaft mindestens ein Jahr vor der beabsichtigten Übernahme mitzuteilen. In solchem Falle dürfen nach erfolgter bezüglicher Mitteilung der