Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 711 gesetzt wurde. Das A.-K. ist ferner erhöht durch Ausgabe von 1251 6 0% Vorz.-Aktien gleich- falls mit Div.-Recht ab 1./1. 1903 à M. 1000, die einer Gruppe zum Nennwert gegen Aktien gewährt sind, für die der Helios Ertragsgewähr übernommen hatte. Es handelte sich bei dem Gegenwert um Aktien folg. 3 Ges.: Elektrizitätswerke Thorn, Elektrizitätswerk und Strassenbahn Landsberg a. W. und Elektrische Bahn Altona-Blankenese. Die Aktien aller dieser 3 Ges. wurden mit M. 750 berechnet. Das A.-K. ist endlich erhöht um höchstens M. 3 750 000 in ab 1./1. 1903 div.-ber. 6 % Vorz.-Aktien à M. 1000. Die auf diese Vorz.-Aktien zu machenden Kapitaleinlagen geschahen durch Einlieferung von Schuldverschreib. der Ges. mit Zinsscheinen v. 1./1. 1903 ab; die Schuldverschreib. sind zum Nennbetrag angerechnet. Zur Zeichnung dieser Aktien waren zunächst berechtigt die Inhaber von Vorz.-Aktien, die aus der baren Zu- zahlung von M. 1000 auf eine zus. gelegte Aktie entstanden sind, und zwar konnte auf jede der letzteren Vorz.-Aktien eine solche gegen Hingabe von Schuldverschreib. gezeichnet werden. Sodann waren zeichnungsberechtigt die sämtl. Inhaber von Helios-Schuldverschreib., insoweit die zu schaffenden höchstens 5000 Vorz.-Aktien von den Inhabern der durch Zuzahlung entstandenen Vorn-Aktien nicht gezeichnet worden sind. Auf jede Vorz.-Aktie von M. 2000 wurden je 2 Genussscheine und auf jede Vorz.-Aktie von M. 1000 je 1 Genussschein aus- gegeben. Auf Grund vorstehender Beschlüsse hatte die Einreichung der St.-Aktien zur Zus.- legung bis 30./6. 1903 zu geschehen. Die Kapitalserhöhung ist derart vollzogen, dass die Aktionäre bis 7./2. 1903 auf je 5 eingereichte Aktien eine bare Zuzahlung von M. 1000 leisteten, wovon M. 500 sofort, M. 500 am 14./1. bezw. 14./2. 1903. Die Aktionäre, die sich zu dieser Aufzahlung verpflichteten und dadurch die Erhöhung des Nennwertes ihrer Aktien auf M. 2000 und deren Umwandlung in Vorz.-Aktien erlangten, hatten gleichzeitig das Recht, gegen Einlieferung von je M. 1000 Oblig. der Ges., gleichviel welcher Kategorie, die zu pari angerechnet wurden, weitere M. 1000 Vorz.-Aktien zu beanspruchen. Nach Herabsetzung des A.-K. auf M. 3 750 000 ist die Erhöhung in der Weise durchgeführt, dass bei 3099 Aktien Heraufsetzung des Nennwerts derselben von M. 1000 auf M. 2000 unter Umwandlung in Vorz.- Aktien stattgefunden hat, 295 Vorz.-Aktien sind im Umtausch gegen Oblig. u. 1251 Vorz.- Aktien im Umtausch gegen Aktien der Elektrizitätswerke bezw. elektr. Strassenbahnen Thorn, Landsberg a. W. und Altona-Blankenese entstanden. Das A.-K. beträgt nunmehr M. 8 395 000 in obengenannter Einteilung. Der Durchführung vorstehender Beschlüsse ging eine Vereinbarung mit den Banken der Ges. sowie mit den Inhabern der Schuldverschreib. voraus. Die Bankengläubiger, die nach der Bilanz v. 30./6. 1902 insges. M. 9 095 050 zu fordern hatten, haben mit einer Gesamt- forderung von M. 8 050 000 auf die Dauer von 5 Jahren, beginnend mit dem 1./1. 1903, auf das ihnen zustehende Kündigungsrecht mit der Massgabe verzichtet, dass ihnen nach dem 31./12. 1905 der Anspruch auf Rückzahl. eines Betrages von M. 2 250 000 zustehen soll. Auch die Inhaber der Schuldverschreib. verzichteten in den Beschlüssen, welche unterm 11./11. 1902 gefasst wurden, auf das ihnen infolge der Zus. legung der Aktien zustehende Recht, als- baldige Befriedigung oder Sicherstellung in mündelsicheren Werten zu fordern. Dagegen wurden den beiden Gruppen von Gläubigern ein gemeinsames Pfand bestellt, in Gestalt des grössten Teiles der in der Bilanz v. 30./6. 1902 aufgeführten Wertpapiere, sowie der Forder. gegen verschiedene Betriebs-Ges. Die Verpfändung ist in der Art geschehen, dass die lauf. Einkünfte aus den Pfandgegenständen zur Verfüg. der Ges. bleiben, dass auch Veräusserungen von Pfandgegenständen gestattet sind, soweit es sich nach dem Buchwerte v. 30./6. 1902 um Beträge von weniger als M. 500 000 handelt. Ist bei den einzelnen Pfandgegenständen der Betrag von M. 500 000 erreicht oder überschritten, so bedarf es der Zustimmung der Pfand- gläubiger, welche die ihnen bezüglich der Pfänder zustehenden Rechte durch Vertreter ausüben, und zwar die Inhaber der Schuldverschreib. durch Justizrat Heiliger in Cöln und die Bankengläubiger durch Justizrat Dr. Bock in Cöln. Die Eingänge aus der Ver- wertung der genannten Pfandgegenstände stehen der Ges. für den Geschäftsbetrieb bezw. für Verbesserung und Erweiterung der Betriebsanlagen bis zur Erreichung eines Betrages von M. 4 500 000 zur Verfüg. Die darüber hinaus eingehenden Beträge sind für die Pfandgläubiger mündelsicher anzulegen (s. auch unten bei Anleihen). Genussscheine: 7744 à M. 1000, ausgegeben zu den Vorz.-Aktien (s. oben), u. zwar ge- hören zu denen à M. 2000 je 2, zu denen à M. 1000 je 1. Die Scheine haben ¼ des nach Zahlung der 6 % Div. auf die Vorz.-Aktien etwa noch vorhandenen Gewinnes zu beanspruchen, aus dem event. zunächst M. 10 pro Genussschein gezahlt werden, während der Rest zu ihrer Tilg. mit je M. 100 zu verwender ist. Anleihen: I. M. 4 000 000 in 4 % Oblig., rückzahlbar zu 102 %; hiervon ausgegeben M. 1 000 000 (Nr. 1–1000) lt. G.-V. v. 16./5. 1896 und M. 3 000 000 (Nr. 1001–4000) It. G.-V. v. 9./11. 1898. 4000 St. à M. 1000, auf Namen J. L. Eltzbacher & Co. in Köln lautend. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1899 bis längstens 1918 durch jährl. Ausl. von mind. 5 % im März/April auf 1./7.; ab 1899 verstärkte oder Total-Tilg. mit 6monat. K ündigungsfrist zulässig. Die Tilg. wurde 1902 auf 3 Jahre unterbrochen und ist durch die Beschlüsse der Oblig.-Inh. v. 26./1. 1905 ganz sistiert (s. unten). In Umlauf am 1./7. 1906 noch M. 1 756 000. Lt. Anzeige vom 25. Mai 1897 wurden die Inhaber der mit der alten Firma ver- sehenen Schuldverschreib. Nr. 1–1000 aufgefordert, solche gegen neugedruckte mit der jetzigen Firma versehene Schuldverschreib. u. Zinsscheine umzutauschen. Nur die mit der gegenwärtigen Firma versehenen Schuldverschreib. Nr. 1–1000, ebenso Nr. 1001 bis 4000, sind zum Börsenhandel zugelassen. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Zahlst. siehe unten.