1032 Gas-Gesellschaften. Durchschnittskurs von £ 208.1. d. für £ 100 übernommen. Nochmalige Erhöhung lt. G.-V. v. 1./5. 1906 um £ 1 140 000 durch unentgeltliche Zuerteilung von Aktien an die bisherigen Aktionäre infolge Verwendung gleich hoher Geldbeträge aus den Ein- nahmen der Ges. Anleihe: 3½ % Schuldverschreib. vom Mai 1893. £ 473 600 in St. auf Namen à £ 10 oder mehr durch 10 teilbar. Sicherheit: Eintrag zur I. Stelle auf die Einkünfte der Ges. Geschäftsjahr: Halbjährl., 1./1.–30./6. und 1./7.–31./12. Gen.-Vers.: Mai u. Nov. Stimmrecht: Bis zu £ 500 für je £ 50 = 1 Stimme, für jede weitere £ 250 = 1 Stimme mehr. Gewinn-Verteilung: Der Mehrbetrag des Reingewinnes nach Verteilung von Div. wird dem R.-F. überwiesen. Letzterer hatte 1874 eine Höhe erreicht, die es ermöglichte, auf jede alte Aktie eine neue Aktie zu verteilen. Das urspr. Grundkapital ist demnach ab 1874 verdoppelt. Siehe auch oben bei Kap. Bilanzen: Dieselben werden per 30./6. und 31./12. aufgemacht. Dividenden: 1879–82: 12 % jährlich; 1883: 11 %; 1884–88: 10 % jährlich; 1889 bis 30./6. 1896: 12 %; 1./7. 1896 bis 31./12, 1905: 10 %; 1906/07: 8 %. Direktion: Präs. J. Horsley Palmer, Vicepräs. Arth. Lucas, Ing. Corbet Woodall, London; Gutsbes. Hon. E. Chandos Leigh, London; Gutsbes. John Henry Birchenough, Maccles- field; Gutsbes. Sir Rob. Tindall, Leighton- Buzzard; Leonard Rodwell Wilkinson, Lyndhurst; Baronet Sir C. J. Jessel, Goudhurst; Gutsbes. Hugh Goodwin-Newton, London; Oberstleutnant Herm. Le Roy-Lewis, Petersfield. Kontrolleure: J. G. Jox, Montagu Somes Pilcher. Sekretär: R. W. Wilson. Frankfurter Zweigniederlassung: Direktor u. Bevollmächtigter: Will. W. Drory. Zweigniederlassung in Berlin: Bevollmächtigter: Ludw. Delbrück, Direktor: E. Körting. „ Hannover: Bevollmächtigter: Dir. L. Körting. 77 „Aachen: Direktor: James Drory. 77 Frankfurter Gasgesellschaft in Frankfurt a. M. Gegründet: 10./8. 1860. Letzte Statutänd. 24./6. 1901, 27./9. 1902, 9./3. 1904 u. 20./8. 1907. Der Vertrag mit der Stadt Frankfurt bezügl. öffentl. Beleucht. etc. läuft bis 1911, die von der Freien Stadt Frankfurt erteilte Konc. bis 1959. Zweck: Herstellung von Leuchtgas u. Verwertung der Nebenprodukte, auch Herstellung anderer Leuchtstoffe in Frankf. a. M. u. den benachbarten Orten, Herstellung von Leitungen und Beleucht.-Apparaten. Lt. G.-V. v. 27./9. 1902 kann der Vorst. der Ges. mit Genehm. des A.-R. Verträge mit anderen Ges. über Geschäftsführung in gemeinschaftl. Interesse u. Teilung der Geschäftsergebnisse abschliessen. Im Zus. hang damit genehm. die gleiche G.-V. einen mit der Frankf. Zweigniederlass. der Imperial Continental Gas-Association zu London ab- geschloss. Vertrag. Der Vertrag enthält Festsetzungen in Bezug auf eine Geschäftsführung im gemeinsamen Interesse, wie hinsichtlich einer Teilung der Geschäftsergebnisse, die erst- malig 1903/1904 platzgegriffen hat (siehe unten). Die Ges. hat den mit der Stadt ge- schlossenen Beleuchtungsvertrag vom Juni 1885 auf ult. März 1911 gekündigt. Ver- anlassung hierzu gab die von dem Vertrag ausgehende Beengung des Unternehmens, die noch durch den Wettbewerb in der Gasversorgung vergrössert wurde. Kapital: M. 1 800 000 in 1800 Aktien (Nr. 1–1800) à M. 1000. Urspr. fl. 900 000, die G.-V. v. 27./7. 1891 beschloss Erhöhung auf M. 1 800 000, sowie Umtausch der fl. 250 Aktien in solche à M. 1000. Die Kapitalserhöhung von M. 257 142.86 gelangte lediglich durch Umtausch alter 250 Guldenaktien gegen neue auf M. 1000 lautende zur Ausführung (s. Jahrg. 1905). Anleihe: M. 1 118 000 in 5 % Obligationen von 1880, Stücke à M. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Rückzahlbar al pari durch jährl. Ausl. im Aug. auf 31. Dez. Zahlstelle wie bei Div. Am 31./3. 1907 noch M. 314 000 in Umlauf. Nicht notiert. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: April-Sept. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 1000 = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), wenn und soweit der R.-F. nicht zu dotieren ist, 5 % zum Disp.-F. bis zu 20 % des eingez. A.-K., 5–15 % zum Amort.-F., die Maximalhöhe – dieses Fonds wird durch die Höhe des Betrages der noch aussenstehenden Schuld- verschreibungen begrenzt, alsdann bis 4 % Div., etwaige ausserord. Abschreib. u. Rücklagen, vom Rest 10 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an die Dir., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Solange die Ges. für aufgenommene Anlehen Schuldverschreibungen hat, ist eine Reserve (Amort.-F.) zur Tilg. dieser Schuld zu bilden; über die Verwendung dieser Reserve zum angeführten Zwecke verfügt der A.-R. im Einvernehmen mit der Direktion. Der Disp.-F., welcher der Dir. unter Genehmigung des A.-R. zur Verfügung steht, insbesondere für Versuchszwecke, zur Deckung ausserord. Ausgaben und Verluste, zu verstärkten Abschreib. an den Anlagekontis, kann auch bei Unzulänglichkeit des Reingewinnes zur Aufbesserung der Div. bis zu 5 % herangezogen werden; er soll zu keiner Zeit 20 % des A.-K. übersteigen. Der Spec.-R.-F., über dessen Verwendung die G.-V. auf Antrag des A.-R. verfügt und welcher zur Bestreitung specieller, die Ges. alljährlich treffender Leistungen dient, darf zu keiner Zeit 40 % des eingezahlten A.-K. übersteigen. Die G.-V. v. 9./3. 1904 beschloss Bildung einer weiteren Reserve, welche dazu dienen soll, Teile des Reingewinnes aufzunehmen, die als Div. hätten ausgeschüttet werden können, aber statt dessen vorläufig zurückzustellen sind. Über die Verwalt. u. zinsbare Anlage