Wasser- und Eis-Werke. 1061 Debit. 10 568. – Passiva: A.-K. 108 000, R.-F. 7700 (Rückl. 150), Div. 1080, Vortrag 104. Sa. M. 116 884. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Unk. 5109, Debit. 104, Röhrenleitung 240, Gewinn 1334. – Kredit: Vortrag 277, Zs. 10, Wasserverkauf 6501. Sa. M. 6788. Dividenden 1891–1906: 3¾, 3¼, 3, 3, 3, 3½, 3, 5, 5¼, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1 %. Coup.-Verj.: 4. J. n. F. Direktion: Wilh. Westkott. Prokurist: Paul Lekebusch. Charlottenburger Wasserwerke zu Berlin, Westend-Charlottenburg, Eschenallee 1. Gegründet: 21./8. 1878; eingetr. 27./8. 1878. Statutänd. 30./1. 1900, 30./1. 1901, 28./1. 1904 u. 15./11. 1906. Zweck: Erwerb und Betrieb von Wasserwerken. Die Ges. Übernahm das Charlotten- burger Wasserwerk am Teufelssee, u. zwar das auf fiskalischem, bis 1. Okt. 1931 bewilligten Terrain erbaute Wasserwerk mit Zubehör für M. 772 180, die übrigen Grundstücke für M. 128 000. Später wurde noch ein zweites Wasserwerk auf eigenem Grund und Boden am Wannsee (mit 91 Brunnen) errichtet. Das erstere speist Charlottenburg mit Westend. Die G.-V. vom 31./1. 1895 ermächtigte die Verw., den Wasserwerken der Stadt Charlottenhurg diejenige Rechtsgestalt zu geben, welche in Bezug auf die der Stadt zustehenden Über- nahmerechte zweckmässig erschien, und die Geschäftsführung einer etwa zu bildenden be- sonderen Ges. zu übernehmen. Für Charlottenburg ist ein zweites Wasserwerk am nörd- lichen Spreeufer angelegt worden. Die Konstituierung der neuen Ges. mit Wirkung ab 1./10. 1894 erfolgte am 12./2. 1895 unter der Firma Charlottenburger Wasserwerke, G. m. b. H., mit einem Kapital von M. 12 004 500 (1898 um M. 1 000 000 erhöht, welche von der A.-G. Charlottenburger Wasserwerke übernommen wurden), wobei die alte Ges. M. 12 000 000 Einlage machte, und zwar M. 1 011 691 bar, M. 10 781 in Grundstücken, den Rest in Bauten, Anlagen, Materialien, Vorräten und Rechten. Ankauf der Charlottenburger Werke durch die Stadt Charlottenburg: Vertragsmässig stand der Stadt Charlottenburg der Ankauf der das Stadtgebiet Charlottenburg versorgenden Werke am 1./10. 1905 zu. Es ist darüber zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt u. den Ges.-Organen gekommen, die im Klagewege ausgefochten wurden. Nachdem in dem Prozess mit der Stadtgemeinde Charlottenburg auch das Kammergericht zu Gunsten der Ges. entschieden hatte, ist zwischen den beiden Parteien ein Vergleich zustande gekommen. Die Stadtgemeinde hat die sämtlichen Anteilscheine der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. erworben und ist hierdurch am 1./10. 1906 in den Besitz derjenigen Anlagen gelangt, welche das Stadtgebiet Charlottenburg mit Wasser versorgen; ausserdem sind der Stadt- gemeinde Grundstücke in erheblichem Umfang. welche der Förderstation Jungfernhaide u. dem Verwaltungsgrundstück unmittelbar benachbart waren, ohne Entgelt überlassen worden. Der Festsetzung des Kaufpreises der Anteilscheine haben im Wesentlichen die im Vertrage vom 16. Sept./25. Okt. 1884 vorgesehenen Bedingungen zugrunde gelegen. Im freien Kauf hat die Stadtgemeinde ausserdem auf Spandauer Gemeindegebiet belegene Grundstücke von der Ges. erworben. Die Stadt Charlottenburg zahlte für die Anteile der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. M. 14 900 000, sowie für die oben erwähnten Grundstücke M. 1 635 080. Der Abschluss des Vergleiches erfolgte durch Vertrag v. 27./9. 1906 und kam das Ergebnis im Abschluss 1905/06 zur Verrechnung. Gemäss Vereinbarung erfolgte die Auszahlung des Kaufpreises für die Grundstücke am 2./1. 1907, die Auszahlung des Kaufpreises der Anteilscheine am 2./4. 1907. Aus dem Besitzstand der Akt.-Ges. ver- schwanden also die Anteile an der G. m. b. H. Der Erlös aus dem Verkauf der Char- lottenburger Wasserwerke nebst Grundstücken, M. 16 535 080 abzügl. M. 528 980 Unkosten M. 16 006 099, fand lt. G.-V. v. 15./11. 1906 folgende Verwendung: M. 5 000 000 neue Aktien werden den alten Aktionären gratis überlassen (s. b. Kap.). Aus dem erzielten Überschuss wurde ferner bestritten: die vertragsmässige Tant. des Vorst., M. 150 000 zur Deckung der Kosten und Stempel für die Neuemission, M. 500 000 zum R.-F., damit dieser auch nach der Kapitals-Erhöhung 10 % des A.-K. beträgt, M. 150 000 zur Bildung eines Pens.-F., M. 895 000 als aussergewöhnliche Steuerreserve für die nächsten drei Jahre, M. 375 000 als Tant. des A.-R. aus dem Erlös. M. 4 500 000 kamen als 30 % ausserord. Div. für 1905/06 zur Ausschüttung. Die A.-G. hat Wasserlieferungsverträge in mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöneberg Vertragsdauer bis 1./1. 1920, Friedenau bis 1920, Wilmersdorf bis 1941, Gross-Lichterfelde bis 1939, Steglitz bis 1916, Tempelhof bis 1937, Zehlendorf bis 1950, Stolpe bis 1950, Marien- dorf bis 1945, Rixdorf bis 1937, Kgl. Forst Grunewald bis 1961, Lankwitz bis 1939, Nowawes bis 1950, Neuendorf bis 1950, Teltow bis 1949, Johannisthal bis 1950, Marienfelde bis 1950, Domäne Dahlem bis 1952, Britz bis 1937, Rudow bis 1964, Stahnsdorf bis 1964, Buckow bis 1966, Klein-Machnow bis 1966, Ruhlsdorf bis 1966, Gemeinde Grunewald bis 1990, Kolonie Nicolassee bis 2000, Drewitz bis 1976, Lichtenrade bis 1968, Schmargendorf (dieser Vertrag enthält keine Angaben wegen der Zeitdauer). Der Vertrag mit der Gemeinde Grunewald kann jederzeit von ihr mit fünfjähriger Kündigungsfrist zum ersten eines Kalenderquartals gekündigt werden. Fast in allen Verträgen ist vorgesehen, dass sich der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren (2 resp. 3 resp. 5 Jahre) vor Ablauf eine Kündigung stattgefunden hat.