Hypotheken- und Kommunal-Banken. 243 Kurze Zeit darauf wurde eine „Vereinigung zum Schutze der Inhaber von Pfandbriefen der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank“ gebildet, welche gegen die bei ihr hinterlegten Pfandbriefe Certifikate ausgab. Der Fortbestand der Ges. konnte nur durch völlige Reorganisation derselben ermöglicht werden. Diese Reorganisation ist im wesentlichen auf folgender Grundlage durchgeführt worden: 1) Die Besitzer der Pfandbriefe aller Serien haben auf den Zinsanspruch für die Pfandbriefe aus den am 1./7. und 1./10. 1901 fällig werdenden Zinsscheinen sowie auf den Zinsanspruch für 20 % ihrer Forderung aus den Zinsscheinen, welche in der Zeit v. 1./1. 1902 bis 1./10. 1913 fällig werden, verzichtet. 2) Die Besitzer von insgesamt M. 322 000 000 Pfandbriefen haben ihre Pfandbriefforderungen um 20 % des Nenn- werts ermässigt, haben diese Teilforderung in Höhe von 15 % – also in Höhe von M. 48 300000 – 2 wecks Bezuges eines gleich hohen Betrages von neuen Aktien der Ges. eingebracht, in Höhe von 5 % aber — also in Höhe von M. 16 100 000 — überhaupt zu gunsten der Ges. verzichtet. 3) Das A.-K. ist durch Zus. legung von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 herabgesetzt und gleichzeitig wiederum mit Rücksicht auf die von den Pfandbriefgläubigern eingebrachten Teilforderungen um M. 48 300 000 erhöht worden. 4) Die Ges. hat durch Vertrag v. 28./3. 1901 behufs vergleichsweiser Befriedigung ihrer Gläubiger ihr gesamtes Vermögen, soweit es sich nicht in der Mitverwahrung des Treuhänders befand – die sogenannte Chirographarmasse — der Deutschen Grundschuld-Bank zur bestmöglichsten Verwertung und Verteilung der — nach Abzug von 5 % Verwaltungsprovision verbleibenden –— Erträgnisse übereignet. Ver- möge besonderen Abkommens mit der Neuen Boden Akt.-Ges., der Rechtsnachfolgerin der Deutschen Grundschuld-Bank, fliessen der Ges. aus den Eingängen der Chirographarmasse 1% zu. Die Buchgewinne, welche sich im Jahre 1901 durch den Verzicht der Pfandbrief. gläubiger, durch die Zus. legung der Aktien und infolge des erwähnten Vergleichs mit der Deutschen Grundschuld-Bank ergeben haben, sind zusammen mit anderen Kreditposten des Gewinn- u. Verlust-Kontos für 1901 zur Beseitigung der aus dem Jahre 1900 übernommenen Unterbilanz, sowie zur Verstärkung der bereits im Abschluss für 1900 gestellten Hypoth.- Delkr.-Res. verwendet worden. Kapital: M. 50 599 200 und zwar M. 2 100 000 in 1000 abgest. Aktien (Nr. 41667–42 666) à M. 600 und 1250 abgest. Aktien (Nr. 40 417–41 666) à M. 1200, sowie M. 48 499 200 in 40 416 neuen Aktien (Nr. 1–40 416) à M. 1200. Das A.-K. betrug anfänglich M. 3 000 000 und wurde erhöht 1872 auf M. 6 000 000, 1889 auf M. 9 960 000, 1893 auf M. 15 000 000. Die G.-V. v. 25./3. 1897 beschloss Erhöhung des A.-K. auf M. 21 000 000 durch Ausgabe von M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, angeboten den Aktionären 24./9.–15./10. 1897 mit 120 %. Die G.-V. v. 2. u. 30./9. 1899 beschloss fernere Er- höhung um M. 9 000 000 (auf M. 30 000 000), wovon M. 2 000 400 in 1667 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1./1. 1901, emittiert wurden, angeboten den Aktionären 2.–30./8. 1900 zu 118 %. Das A.-K. betrug somit M. 23 000 400 in 10 000 Aktien à Thlr. 200 = M. 600 u. 14 167 Aktien à M. 1200. Die G.-V. der Aktionäre v. 18./5. 1901 beschloss das A.-K. von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 in der Weise herabzusetzen, dass M. 8400 zum Kurse von. 10 % zwecks Vernicht. von der Deutschen Treuhand-Ges. erworben u. M. 22 992 200 im Verhältnis von 10:1 zus. gelegt werden, ferner wurde das A.-K. um M. 48 300 000 erhöht, sodass das A.-K. jetzt M. 50 599 200, wie oben beträgt. (Siehe auch die früher. Jahrg. dieses Handbuches.) Hypotheken-Pfandbriefe: Die Bank ist zur Ausgabe von verzinslichen, auf den Inhaber lautenden Hypoth.-Pfandbr., sowie von Schuldverschreib. befugt. Die Bank ist berechtigt, für Darlehen an Kleinbahnen gegen Verpfändung und solche, welche sie an Kleinbahnen ohne Verpfändung gegen Garantie öffentlicher Körperschaften gewährt, gleiche Schuld- verschreib. auszugeben. (Nur Pfandbr. sind bis jetzt ausgegeben worden.) Der Gesamtbetrag der Hypoth.-Pfandbr. und Schuldverschreib. darf den 15fachen Betrag des eingezahlten A.-K. u. nach G.-V. v. 18./5. 1901 den Betrag von M. 400 000 000 nicht übersteigen. Die Summe des Nennwertes muss für die Hypoth.-Pfandbr. stets durch Hypoth. oder Grundschulden von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrage, für die ausgegebenen Schuldverschreib. stets durch entsprechende Forderungen von mind. gleicher Höhe und mind., gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftlichen Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amortisations-Hypoth. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.- Kapitals beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbriefe in I. Klasse bis 75 %: die Lombardfähigkeit war von Anfang Dez. 1900 bis März 1905 aufgehoben. Ende 1907 waren in Umlauf M. 283 629 170 Pfandbr. bei M. 305 793 411 Hypoth.-Deckung. Die freien Hypoth. betrugen M. 32 168 847. Specifikation des Umlaufs der Pfandbr. ist aus der Bilanz ersichtlich. Auszahl. der Coup. schon ½ Mon. vor Fälligkeit. 4½ % Serie I, rückzahlb. à 120 %. St. à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs. 2./1. u. 1./7. Verl. Jan. u. Juli. Kurs Ende 1891–1900: 113.20, 114.50, 117.50, 118.50, 148, 11635, 116, – %. Notiert in Berlin. Die Einführung erfolgte im Juni 1902 auch in Frankf. a. M. (s. unten). 4 % Serie VIII. X, XI u. XII, rückzahlbar zu pari. St. à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. Serie VIII u. XI 2./1. u. 1./7. Serie X u. XII 1./4. u. 1./10. Kurs Ende 1891–1900: In Berlin: 101.10, 102.30, 101, 101.55, 101.60, 101, 100.20, 100, 100, 80 % – In Frankf. a. M.: 101.10, 102.30, 101, 101.55, 101.60, 101, 100.20, 100, 100, 78.90 % (s. unten). ― 0