Hypotheken- und Kommunal-Banken. 245 zur Erneuerung eingereichté. – Die Notierung für diese Pfandbr. findet v. 1./7. 1903 statt unter Zinsvergüt.: 1) bei den früher 4½ % Pfandbr. à 3 /0 % zuzügl. v. 1./7. 1903; 2) bei den früher 4½ % u. 3½ % Pfandbr. à 3/0 % bezw. 2/0 % u. zwar bei den J./J.-Pfandbr. zuzügl. v. 1./7. 1903 ab, bei den A./0.-Pfandbr. abzügl. bis 1./10. 1903. Laut Anzeige von Mitte Juni 1903 beabsichtigt die Bank nämlich, vom Sept. 1903 ab zu den konvert. Pfandbr. neue Zinsscheinbogen, umfassend die v. 2./1. 1904 ab bis 1./7. 1913 bezw. v. 1./4. 1904 ab bis 1./10. 1913 fällig werdenden Zinsscheine auszugeben. Zwecks Durchführung dieser Massnahme sind von Mitte Juni 1903 ab die alten Erneuerungsscheine dieser Pfandbr. mit nach Serien u. Nummern geordneten Verzeichnissen, sowie mit den unbezahlt gebliebenen Zinsscheinen per 1./7. 1901 bezw. 1./10. 1901 und den im Jahre 1904 oder später fällig werdenden Zinsscheinen einzureichen. Bei Pfandbr. Serie XV bis XVIII genügt die Einreichung der Erneuerungsscheine. Für fehlende Zinsscheine ist gegen besondere Quittung der entsprechende Betrag in bar zu hinterlegen. Die Rückzahlung dieses Betrages erfolgt, falls die betr. Zinsscheine nicht innerh. der Ver- jährungsfrist vorgelegt werden. Die Erneuerungsscheine werden von der Bank mit einem Stempel: „Zinsscheinbogen zur Erneuerung eingereicht“ versehen und den Einreichern zurückgegeben werden. Die neuen Zinsscheinbogen werden dann vom Sept. 1903 ab gegen die abgestemp. Erneuerungsscheine ausgefolgt werden. Kurs der abgest. Certifikate Ende 1902–1903: In Berlin: 14.60, 17.30 % franko Zs. – In Frankf. a. M.: 14.75, 17.40 %. Notiz ab 9./3. 1904 eingestellt. Die Börsenzulassung von M. 257 600 000 auf 80 % abgest. Pfandbr. ist in Berlin im Mai 1902 erfolgt. Am 20./5. 1902 gelangten die Pfandbr. zum erstenmal zur N otiz, wobei sich der Kurs für die 4½ % auf 112 %, für die 4 % auf 98.75 % u. für die 3½ % auf 93.50 % stellte. Kurs Ende 1902–1907; 4½ %: 114, 117, 114.60, –, 117.30, 114.50 %; 4 %: 99, 100.25, 100.20, 100.30, 100, 95.70 %; 3½ %: 93, 94, 93.75, 94.50, 93, 88.50 %. Die Zulassung in Frankf. a. M. fand im Juni 1902 statt. Kurs daselbst Ende 1902–1907: Abgest. Pfandbr.: 4½ %: 114.10, 116, 114.50, 116.50, 117.30, 114.50 %; 4 %: 98.60, 100.20, 100.20, 100.30, 100, 95.70 %; 3½ %: 95.10, 94.20, 95, 94.50, 93, 88.50 %. 4 % Pfandbr., M. 30 000 000, Ausgabe von 1904, vor dem 1./7. 1913 nicht rückzahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Diese neue Pfandbr.-Ausgabe ist in 30 Abteil. im Nennbetrage von je M. 1 000 000 eingeteilt. Zs. 2./1. u. 1./7. Die Pfandbr. sind seitens der Ges. 3 Monate nach erfolgter Kündig., jedoch nicht vor dem 1./7. 1913 einlösbar. Die Ausl. einzelner Nummern zwecks Einlösung ist ausgeschlossen. Die Kündig. kann sich nur auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne der 30 Abteil. erstrecken u. ist immer nur zunn 2./1. oder 1./7. zulässig. Die jeweilig zur Kündig. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Insoweit eine Kündig. u. Einlösung nicht bis 1./4. 1964 erfolgt ist, ist die Ges. zur Rückzahlung am 1./7. 1964 verpflichtet. In Umlauf Ende 1907: M. 30 000 000. Kurs Ende 1904–1907: In Berlin: 102, 102, 100.60, 97 %. – In Frankf. a. M.: 102, 102, 100.60, 97 %. Aufgelegt in Berlin 10./5. 1904 zu 102.25 %. Eingeführt in Fraukf. a. M. 14./7. 1904: 102 %. 4 % Pfandbr., M. 30 000 000, Ausgabe von 1905, vor dem 1./4. bezw. 1./7. 1914 nicht rück- zahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 30 Abt. à M. 1 000 000. Zs.: Abt. 1–15 am 2./1. u. 1./7., Abt. 16–30 am 1./4. u. 1./10. Die Pfandbr. sind seitens der Ges. 3 Mon. nach erfolgter Kündig., jedoch nicht vor dem 1./4. bezw. 1./7. 1914, einlösbar. Die Auslos. einzelner Nummern zwecks Einlös. ist ausgeschlossen. Die Kündig. kann sich nur auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne der 30 Abteil. erstrecken und ist immer nur zum 1./4. oder 1./10. bezw. 2./1. oder 1./7. zulässig. Die jeweilig zur Kündig. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Insoweit eine Kündig. und Einlös. der Pfandbr. der Abt. 1–15 nicht bis 2./1. 1964 und der Abt. 16–30 nicht bis 1./4. 1964 erfolgt, ist die Ges. zur Rückzahl. am 1./4. bezw. 1./7. 1964 verpflichtet. In Umlauf Ende 1907 M. 29 000 000. Kurs Ende 1905–1907: In Berlin: 102.80, 101.50, 97.30 %. – In Frankf. a. M.: 102.80, 101.50, 97.30 %. Eingeführt in Berlin im Mai 1905; erster Kurs 12./5. 1905 102.75 %. Im Mai 1905 auch in Frankf. a. M. zugelassen. M. 10 000 000 Pfandbr. dieser Em. wurden 2./2. 1907 zu 100.50 % zur Zeichnung aufgelegt. 4 % Pfandbr., M. 30 000 000, Ausgabe von 1907, vor dem 1./4. bezw. 1./7. 1917 nicht rück- zahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 300, 100. 30 Abt. à M. 1 000 000. Zs.: Abt. 1–20 am 1./4. u. 1./10., Abt. 21–30 am 2./1. u. 1./7. Die Pfandbr. sind seitens der Ges. 3 Mon. nach erfolgter Künd., jedoch nicht vor dem 1./4. u. 1./7. 1917 einlösbar. Die Auslosung einzelner Nummern zwecks Einlös. ist ausgeschlossen. Die Künd. kann sich nur auf diè ganze Ausgabe oder auf einzelne der 30 Abt. erstrecken und ist immer nur zum 1./4. oder 1./10. bezw. 2./1. oder 1./7. zulässig. Die jeweilig zur Künd. gelangenden Abt. werden durch das Los bestimmt. Insoweit eine Künd. der Pfandbr. nicht bis 1./4. 1964 erfolgt, ist die Ges. zur Rückzahlung am 1./4. bezw. 1./7. 1964 verpflichtet. In Umlauf Ende 1907 M. 3 300 000; Kurs Ende 1907: In Berlin: 98.25 %. — In Frankf. a. M.: 98.30 %. Zulassung zur Notiz an der Berliner Börse erfolgte Anfang Juli 1907, in Frankf. a. M. Mitte Juli 1907. Am 28./1. 1908 wurde ein Teilbetrag von M. 10.000 000 zur Zeichnung zu 97.75 % aufgelegt. 4 % Kommunal-Oblig. M. 10 000 000, Ausgabe von 1908, vor dem 1./7. 1918 nicht rück- zahlbar. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 10 Abt. à M. 1 000 000. Zs. 2./1. u. 1./7. Die Oblig. sind seitens der Ges. 3 Monate nach erfolgter Kündigung, jedoch nicht vor dem 1./7. 1918, einlösbar. Die Auslos. einzelner Nummern zwecks Einlösung ist ausgeschlossen. Die Kündigung kann sich nur auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne der 10 Abteilungen