Hypotheken- und Kommunal-Banken. 307 1908 ging auch die Nürnberger Bank mit Aktiven und Passiven auf die Bayer. Vereins- bank über; die letztere gewährte den Aktionären der Nürnberger Bank, deren A.-K. M. 6 500 000 beziffert, M. 3 900 000 neue Aktien der Bayer. Vereinsbank. Neuerdings wurde unter Aufnahme der Bankfirma Aug. Leipert eine Zweigniederlassung in Kempten ins Leben gerufen. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 3, 1899 u. ihres Reglements für das Hypoth.-Bank-Geschäft auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Hypoth.-Pfandbr. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der erworbenen Hypoth., sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Hypoth.- Pfandbr.) auszugeben: Hypoth. zu erwerben, zu veräussern und zu beleihen; an inländ. Köperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Kommunal- Oblig. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der so erworbenen Forder., sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zins- scheinen versehene Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche. ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Königl. Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: M. 45 000 000 in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à M. 600 u. 22 500 Aktien (Nr. 30 001–52 500) à M. 1200. Das urspr. A.-K. von M. 18 000 000 wurde erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V.-B. vom 5. Nov. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 % am 10.–30. Nov. 1897, div.-ber. ab 1. Jan. 1898. Die G.-V. v. 28. Nov. 1898 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 500 000 in 3750 Aktien à M. 1200. Von diesen Aktien wurden 2750 Stück am 5.–19. Dez. 1898 den Aktionären zu 165 % an- geboten, ab 1./1. 1899 div.-ber. Nochmals erhöht lt. a. o. G.-V. v. 20./2. 1908 um M. 7 500 000 (also auf M. 45 000 000) in 6500 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1908, hiervon dienten M. 3 900 000 zu pari zur Übernahme der Nürnberger Bank (siehe oben), M. 999 600 zu pari zur Übernahme der Würzburger Volksbank (siehe oben), restliche M. 2 600 400 wurden zu 150 % an ein Konsort. begeben, welches davon M. 1 785 600 den alten Aktionären v. 21./4.–4./5. 1908 zu 160 % = M. 1920 u. restliche M. 759 600 den Inhaber mehrerer von der Bank übernommenen Bankgeschäfte anbot. –— Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende und diese wieder auf Inh.-Aktien umgeschrieben werden. – Gründerrechte 1890 durch Ver- trag aufgehoben. Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen. Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamt- summe der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. zuzüglich der umlaufenden Kommunal-Oblig., für welche das gesamte Gesellschaftsvermögen haftet, darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten A.-K. und des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Den Pfandbr. ist im Königreiche Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündelsicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. und 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der- jenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeind- licher Verwaltung stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Oblig. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1907 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 367 779 075 an Hyp.-Dar- lehen (davon M. 367 391 836 zur Pfandbr.-Deckung) in Umlauf M. 361 380 900 an Pfandbr. in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, davon M. 85 148 200 zu 4 % und M. 276 232 700 zu 3½ %. 4 % Pfandbr., jederzeit verlosbar u. kündbar. Serie 16, 17, 19, 21, 23, 31 u. 47. Zs. 1./1. u. 1./7. In Umlauf inkl. Serie 31 Ende 1907: M. 35 411 700. Kurs Ende 1895–1907: In Frankf. a. M. (Serie 16 u. 17): 101.10, 99.60, 100.05, 100.10, 100.20, 99.60, 100.70, 102.10, 101.80, 101.70, 101.20, 100.80, 99.80 %. – In München: 101.10, 99.90, 100, 100.20, 100.25, 99.60, 100.50, 102.40, 101.90, 101.70, 101.30, 101, 99.80 %. Ausserdem notiert in Augsburg. Serie 47 eingeführt in München im Febr. 1908, in Augsburg im März 1908. 4 % Pfandbr., Verl. u. Kündig. auf 10 Jahre ausgeschlossen; bei Serie 18 bis 30./1. 1910, Serie 20 bis 1./7. 1910, Serie 22 bis 1./1. 1911, Serie 24 bis 1./6. 1911, Serie 25 bis 1./11. 1911. Zs. 1./4. u. 1./10. In Umlanf Ende 1907: M. 44 535 700. Kurs Ende 1900–1907: In München; 100, 100.70, 103.50, 103.70, 103.30, 102.30, 101.70, 99.80 %. Ausserdem notiert in Augsburg. 4 % unverlosbare Pfandbr., Kündig. auf 10 Jahre ausgeschlossen; bei Serie 26–30 bis 1./3. 1917, Serie 32–36 bis 1./10. 1917 u. Serie 37–46 bis 1./1. 1918. Zs. 1./4. u. 1./10. In Umlauf Serie 26–30 u. 32–36 Ende 1907: M. 5 200 800. Kurs Ende 1907 in München: 100.20 %. 20*