432 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Dividenden 1886–1907: Prior.-Aktien: 6, 6, 6, 7, 8, 9, 10, 10, 10, 10, 10, 10, 10, 12, 12, 12,12, 12, 12, 12, 12, 12 % St. Akfien. 3, 3, 5,7, § 9 10, 10, 10, 10110, 10, 10, 12, 12, 12,12 12, 12, 12, 12, 12 %. Div.-Zahlung: Juni. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Ing. Rob. Behrends, Reg.- u. Baurat a. D. Otto Riese. Aufsichtsrat: (5–9) Vors. Architekt Herm. Ritter, Stellv. Stadtrat H. Flinsch, Ing. Wilh. Holzmann, Bank-Dir. Sigm. Wormser, Frankf. a. M.; Komm.-Rat Ernst Meyer, Bank-Dir. Arth. Gwinner, Berlin. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Deutsche Vereins- bank; Hamburg: M. M. Warburg & Co.: Berlin, Vossstr. 16: E. J. Meyer; München: Bayer. Vereinsbank. Pornow'sche Terrain-Akt.-Ges. in Frankfurt a. M. Gegründet: 14./1. 1908 mit Wirkung ab 1./1. 1908; eingetr. 1./2. 1908. Gründer: Die Internationale Baugesellschaft, Deutsche Vereinsbank, Dir. Dr. jur. Felix Reinert, Bank-Dir. Rud. Wolfskehl, Bank-Dir. Sigmund H. Wormser, Frankf. a. M. Es übernahmen die Inter- nationale Baugesellschaft M. 467 000 Aktien Lit. A und M. 262 000 Lit. B, die Deutsche Vereinsbank M. 2 530 000 Lit. A und M. 1 238 000 Lit. B, die übrigen Gründer je M. 1000 Aktien Lit. A. Zweck: Erwerb von Grundstücken, insbesondere der in der Gemarkung von Frankf. a. M. belegenen Grundstücke, welche die Internationale Baugesellschaft zu Frankf. a. M. von den Erben des am 21./9. 1904 verstorbenen Rentier Eugen Tornow durch Kaufvertrag vom 2./12. 1907 in Erwartung der Errichtung der Ges. für diese angekauft hat; Verwertung und Ausnutzung dieser und anderer noch zu erwerbender Grundstücke in jeder Art, nament- lich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten und sonstigen Anlagen, ferner die Wiederveräusserung im ganzen oder in Parzellen, Aufnahme und Gewährung von hypothek. Darlehen sowie die Beteiligung an anderen die Erreichung des Gesellschafts- zweckes fördernden Unternehmungen. Die Ges. ist befugt, Kredit in Anspruch zu nehmen, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art, oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehmungen, welche nach dem Ermessen des Vorstandes und des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorst. in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung des Ges.-Zweckes angemessen erscheinen. Die seitens der Akt.-Ges. bei deren Gründung von der Internat. Bauges. als auftraglose Geschäftsführerin übernommenen Grund- stücke umfassen die Areale Kartenblatt 195 Parzelle 2 (Grösse 40 ha 57 a 46 qm), Karten- blatt 293 Parzelle 57/41 (29 a 66 qm)/u. Kartenblatt 293 Parzelle 59/41 (34 a 94 qm). Aus ihrer Geschäftsführung entstanden der Internationalen Baugesellschaft M. 1 906 998 Auslagen, Kosten nebst Zinsen. Der Kaufpreis der angeführten Grundstücke beträgt M. 4 332 813, worauf M. 2 500 000 zu 4 % verzinsliche Hypotheken entfallen, die Unkosten, Zinsen etc. belaufen sich auf M. 74 185. Kapital: M. 4 500 000 in 3000 Aktien Lit. A und 1500 Aktien Lit. B à M. 1000. Die Aktien A sind voll eingezahlt, die Aktien B vorerst nur mit 25 %, sodass die Gesamtein- zahlung jetzt M. 3 375 000 beträgt. Näheres betreffs der Aktien B siehe auch unter Gewinnvyerteilung. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., der event. Überschuss wird zu béesonderen Rück- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Div. kommt nicht zur Ver- teilung. Aus den flüssigen Mitteln, die nach dem Ermessen des A.-R. nicht zum laufenden Geschäftsbetriebe erforderlich sind, sind den Inhabern der Aktien Lit. B, und zwar soweit Aktienurkunden ausgegeben sind, gegen Hinterlegung derselben, bis zur Höhe der über 25 % betragenden Einzahlung, zinslose jederzeit kündbare Vorschüsse zu gewähren. Die Ges. wird aufgelöst und tritt in Liquidation: a) auf Beschluss der G.-V. gemäss § 24 der Statuten; b) sobald nach Ermessen des A.-R. nach Berücksichtigung der laufenden Ge- schäftsbedürfnisse eine weitere Einzahlung auf etwa noch nicht voll eingezahlte Aktien oder Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse nicht mehr erforderlich ist. Auch in diesem Falle hat der Vorstand ohne Verzug eine G.-V. einzuberufen. Mit Eintritt der Ges. in die Liquidation erlischt, vorbehaltlich der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa noch bestehende Einzahlungspflicht der Aktionäre. Aus der Liquidationsmasse werden zunächst an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingezahlt sein sollten. Sind Vorschüsse nach § 30 gegeben, so sind sie auf die Rückzahlung zu verrechnen. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahlungen auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Von dem verbleibenden Überschuss erhält der A.-R. 5 %, und der noch verbleibende Rest ist auf alle Aktien gleich- anteilig auszuzahlen, jedoch mit der Massgabe, dass die Aktien Lit. B nur mit demjenigen Prozentsatz, welcher bei Beginn der Kapitalsrückzahlung auf dieselben eingezahlt ist, an dem Gewinn teilnehmen. Dividende: Die erste Bilanz wird per 31./12. 1908 gezogen. Eine Div. wird nicht bezahlt (s. Gewinn. Verteil.) Direktion: Dir. Dr. jur. Felix Reinert, Ing. Rob. Behrends. E―― ―――