692 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Bei Aufnahme der Bestände ult. 1907 war die Ges. gezwungen für Konjunktur- verlust auf Metall M. 795 879 abzuschreiben, auch auf verschiedene Aktien etc. M. 68 936, ebenso einen Kursverlust von M. 82 275 auf Staatspap., zus. also M. 947 091. Der Rein- gewinn per 1907 M. 443 767 wurde durch Entnahme von M. 334 361 aus dem Div.- Ergänz.-F. ergänzt, wodurch die Zahlung einer Div. von 5 % ermöglicht wurde. Kapital: M. 15 118 800 in 50 396 gleichber. Aktien à M. 300. Urspr. Kapital M. 6 000 000 (über Wandlungen desselben s. Jahrg. 1902/1903). Das A.-K. betrug dann 1885–1900: M. 20 327 700, und zwar M. 10 417 500 in 34 725 St.- Aktien à Thlr. 100 = M. 300 und M. 9 910 200 in 33 034 priv. Aktien à Thlr. 100 = M. 300. Die G.-V. v. 20./12. 1900 beschloss zum Zweck der Vereinheitlichung der Aktien das A.-K. von M. 20 327 700 auf M. 15 118 800 mit Wirkung ab 1./1. 1900 herabzusetzen und zwar durch Zusammenlegung von je 2 der vorhandenen 34 725 St.-Aktien zu 1 Aktie und durch Vernichtung Iüberschiessenden St.-Aktie, dagegen die sämtlichen bisher den priv. Aktien eingeräumten Privilegien aufzuheben, sodass alle Aktien fortan gleiche Rechte haben. Das A.-K. beträgt nunmehr M. 15 118 800 in 50 396 Aktien à M. 300, die untereinander gleichberechtigt sind. Nach vollständiger Durchführung des Verfahrens findet ab 1./2. 1902 Umtausch der Aktien gegen neue, einheitl. Stücke statt, sodass künftig sämtl. Aktien durch gleiche Urkunden mit den Nrn. 1–50 396 repräsentiert werden. Der durch die Zusammenlegung der St.-Aktien buchmässig erzielte Gewinn von M. 5 208 900 ist auf den Wert der Immobilien derart verrechnet worden, dass nach Er. höhung des Wertes der Abteilung Dortmund um M. 461 400 auf Abteilung Ramsbeck M. 5 670 300 abgeschrieben sind. Anleihe: M. 6 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. Beschl. des A.-R. v. 27./5. 1905, rück- zahlbar zu 102 %, aufgenommen zur Verstärk. der Betriebsmittel u. Inbetriebsetz. der Kohlen- felder der Ges. bei Dortmund, Stücke (Nr. 1–6000) à M. 1000, auf Namen der Deutschen Bank zu Berlin oder deren Ordre u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1909 in längstens 22 Jahren durch jährl. Ausl. von mind. 3 % u. ersp. Zs. vor dem 1./7. (zuerst 1908) auf 2./1.; ab 1915 verstärkte Tilg. oder gänzl. Künd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Specielle Sicherheit ist der Anleihe nicht gewährt; die Ges. darf nur nicht bis zur Rückz. der gegen- wärtigen Anleihe einer anderen ein besonderes Recht, abgesehen vom Zinsfuss, gewähren, und keine Anleihen über den Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. aufnehmen. Vor den schweb. Verpflicht. der Ges. hat die Anleihe mithin keinen Vorzug. Zahlst.: Gesellschafts- kasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Cöln: Berg. Märk. Bank. Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Bestimmg. Kurs in Berlin Ende 1905–1907: 101.10, –, 98.75 %. Zugel. Aug. 1905; aufgelegt (nach freihänd. Verkauf von M. 2 000 000) M. 4 000 000 am 16./8. 1905 zu 100.50 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. seit 1./7. 1905 u. ½ Schlussnotenstempel. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. (Deponierung der Aktien 14 Tage vor der G.-V.) Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (ist erfüllt), event. bis zu 5 % zur Bildung des zweiten R.-F., 4 % Div., vom ÜUbrigen 8 % Tant. an A.-R. (wenigstens M. 30 000), 7 % Tant. an Vorst. u. Beamte, Rest weitere Div., soweit nicht hinsichtlich des eine Gesamt-Div. von 5 % übersteigenden Betrages eine Überweisung an den Div.-Erg.-F. behufs Wieder- ergänzung desselben erfolgen muss oder die G.-V. eine Verwendung zu anderen Gesell- schaftszwecken beschliesst. Der R.-F. ist lt. G.-V. v. 30./5. 1908 auf M. 1 600 000 fest- gesetzt und darf nur zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes verwendet werden, in welchem Falle er aus dem Reingewinn der folgenden Jahre auf den vorstehenden Betrag wieder zu ergänzen ist. Der Betrag von M. 800 000, um welchen der R.-F. I 1908 verkürzt worden ist, wurde dem R.-F. II überwiesen. Der aus dem Steigen und Fallen der Metallpreise sich ergebende Gewinn oder Verlust — das ist der Unterschied zwischen dem dem Einkauf der Stoffe zugrunde gelegten Metall- preise und dem aus dem Verkauf der Metalle tatsächlich erzielten Erlose — ist dem R.-F. II gutzuschreiben oder zu belasten. Ist bei der Aufnahme der Inventur der Markt- preis für die in gekauften Erzen und Zwischenprodukten befindlichen und aus diesen herrührenden Metalle niedriger als der dem Kaufe zugrunde gelegte Einkaufspreis, 80 ist entsprechend den Vorschriften des HGB. der niedrige Marktpreis einzusetzen und der Unterschied aus dem R.-F. II zu decken. Die G.-V. hat das Recht, einen dritten R.-F. zu bilden und diesem in solchen Jahren, in welchen eine Zuwendung an den Haupt-R.-F. nicht stattfindet, bis zu 5 % des Reingewinns zu überweisen. Uber die Verwendung dieses dritten R.-F. beschliesst die G.-V. auf besonderen Antrag des. A.-R. Die bis 1899 übliche Dotierung des Aktien-Rückkaufsfonds wurde eingestellt und dieser Fonds selbst in einen Div.-Erg.-F. umgewandelt. Aus diesem Fonds, dessen Höhe auf M. 2 186 801 festgestellt wurde, soll die Div. in solchen Jahren, in welchen weniger als 5 % des A.-K. verteilt werden kann, auf diesen Betrag ergänzt werden und, falls der Fonds auf diese Weise unter den Betrag von M. 2 000 000 gesunken ist, in den nächsten Jahren, in welchen eine Div. von mehr als 5 % verteilt wird, zunächst die Ergänzung des Fonds bis auf den Betrag von M. 2 000 000 vorgenommen werden. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Immobil., Konc., Bergwerks- u. Hüttenanlagen 16 856 023, Mobil., Werkzeuge, bewegl. Masch. u. Apparate 357 527, Material. 850 310, Erze 3 549 624, Metalle 1.192 152, Kassa 30 791, Wechsel 230 871, Wertp. 1 645 077, Debit. 4 607 621. – Passiva: A.-K. 15118 800, Oblig. 6000000, R.-F. I 2 400 000, do. II 677070 (Rückl. 22 188), Div.-Erg.-F. 2 000 000,