722 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Aachener Hütten-Act.-Vereins und für nom. M. 10 014 000 Akt. des Schalker Gruben- u. Hütten- Vereins bewirkt. Gemäss vorerwähnten G.-V.-B. u. unter Berücksichtigung der von dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein überlassenen alten Aktien der Gelsenkirchener Ges. hat daraufhin die Ausgabe von nom. M. 48 627 400 neuen Gelsenkirchener Aktien stattgefunden. Diese neuen Aktien wurden zum Nennwerte von einem Konsortium gezeichnet, das dagegen die Verpflichtung übernahm, sie nach Massgabe des vorbeschriebenen Umtauschverhältnisses den den Umtausch beantragenden Aktionären des Aachener Hütten-Actien-Vereins und des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins auszufolgen, sowie die zum Umtausch eingereichten Aachener u. Schalker Aktien, gegen Anrechnung des Nennwertes der für sie ausgetauschten neuen Gelsenkirchener Aktien, an die Gelsenkirchener Ges. zu begeben. Diese Operation ist seither abgewickelt. Sodann sind die an dem Gesamtbetrage von M. 50 000 000, deren Ausgabe vorgesehen war, noch fehlenden Aktien in Höhe von M. 1 372 600 gleichfalls von einem Konsortium zum Nennwerte u. unter der Verpflichtung gezeichnet worden, sie aus- schliesslich zum Zwecke des Umtausches in Aktien des Aachener Hütten-Actien-Vereins u. des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins zu verwenden; das Umtauschverhältnis stellte sich. infolge der gegen das Vorjahr veränderten Div.-Berechnung, nunmehr derart, dass auf je M. 4000 ab 1./1. 1905 div.-ber. Aachener Aktien u. eine zur Verrechnung der in Aktien nicht darstellbaren Spitze dienende bare Zuzahl. von M. 40 M. 10 800 neue ab 1./1. 1905 div.-ber. Gelsenkirchener Aktien, u. auf je M. 12 000 ab 1./1. 1905 div.-ber. Schalker Aktien M. 30 000 neue vom gleichen Termin div.-ber. Gelsenkirchener Aktien entfielen. Das Konsortium hatte sich verpflichtet, die den von ihm gezeichneten Aktien zukommende Div. der Gelsenkirchener Ges. zu vergüten u. die weiter zum Umtausch gelangenden Aachener u. Schalker Aktien, gegen Anrechnung des Nennwertes der für sie ausgetauschten neuen Gelsenkirchener Aktien. an die Gelsenkirchener Ges. zu begeben. Die Durchführung der Kapitalserhöhung von nom. M. 1 372 600 ist ebenfalls erfolgt. Mit Wirk. ab 1./1. 1907 wurde dann der lt. G.-V.-B. v. 29./10. 1904 abgeschloss. Gemein- schaftsvertrag zwischen den drei Ges. aufgehoben und vollständige Verschmelz. der drei Ges. vereinbart. Die G.-V. v. 12/3. 1907 beschloss deshalb folgendes: I. Mit dem Vorstande des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins einen Fusionsvertrag auf folgender Grundlage abzuschliessen u. danach die Fusion zur Vollziehung zu bringen: a) das Vermögen des sich auflös. Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins wird als Ganzes unter Ausschluss einer Liquidation dieses Vermögens im Wege der Fusion an die Gelsenkirchener Bergwerks Akt.-Ges. übertragen; b) den Inhabern derjenigen Aktien des Schalker Gruben- u. Hütten-Vereins. welche nicht schon im Besitz der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. sind, gewährt diese für jede Schalker Aktie im Nennwerte von M. 1000 nebst Gewinnanteils- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab zwei Gelsenkirchener Aktien im Nennwerte von M. 1200 nebst Gewinnanteils- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab; c) im übrigen erklärt sich die Gelsenkirchener Bergwerks A.-G., als Gegenleistung für die Übertrag. des gesamten Vermögens wegen der ihr infolge ihres Aktienbesitzes in Schalker Aktien zustehenden gesellschaftl. Anteilsrechte, gegenüber dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein für abgefunden. II. Mit dem Vorstande des Aachener Hütten-Actien-Vereins einen Fusionsvertrag auf folgender Grundlage abzuschliessen und danach die Fusion zur Vollziehung zu bringen: a) das Vermögen des sich auflös. Aachener Hütten-Actien-Vereins wird als Ganzes unter Ausschluss einer Liquidat. dieses Vermögens im Wege der Fusion an die Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. übertragen; b) den Inhabern derjenigen Aktien des Aachener Hütten-Act. Vereins, welche nicht schon im Besitze der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. sind, gewährt diese für jede Aachener Aktie im Nennwerte von M. 1000 nebst Gewinnanteils- u. Ern.- Scheinen vom 1./1. 1907 ab 2 Gelsenkichener Aktien im Nennwerte von M. 1200 nebst Gewinn- u. Erneuerungsscheinen vom 1./1. 1907 ab; c) im übrigen erklärt sich die Gelsenkirchener Berg- werks-A.-G., als Gegenleistung für die Übertragung des gesamten Vermögens wegen derihrinfolge ihres Aktienbesitzes in Aachener Aktien zustehenden gesellschaftl. Anteilsrechte, gegenüber dem Aachener Hütten-Actien-Verein für abgefunden. III. Eine Erhöhung des A.-K. zwecks Beschaffung der gemäss Beschluss I und II zu gewährenden Aktien erübrigte sich, da diese Aktien der Ges. bereits von einem Banken- konsort. zur Verfügung gestellt sind. IV. Es wurde festgestellt, dass der auf Grund des G.-V.-B. vom 29./10. 1904 durch den Vorstand abgeschlossene Gemeinschaftsvertrag mit dem Aachener Hütten-Actien-Verein u. dem Schalker Gruben- u. Hütten-Verein durch die Ausführung der Beschlüsse zu I und gegenstandslos wurde. Kapital: M. 130 000 000 in 33 750 Aktien (Nr. 1–33 750) à Thlr. 200 = M. 600, 91 453 Aktien (Nr. 33 751/52–198 329/198 330 u. 198 333/198 334–216 661/216 662) à M. 1200 und 2 Aktien (Nr. 198 331/198 332 u. 216 663/216 664) à M. 2000. Jede Aktie à M. 1200 u. M. 2000 hat 2 Nummern. Das urspr. A.-K. betrug M. 13 500 000, in Aktien à M. 600; erhöht lt. G.-V.-B. 28. März 1882 um M. 6 750 000 in Aktien à M. 600 zu 115 % behufs Ankauf von Ver Stein und Hardenberg bezw. deren Kuxen; lt. G.-V.-B. vom 24. Mai 1886 um M. 2 250 in 1875 Aktien à M. 1200 zu pari zur Abstossung der Hardenberg-Anleihe etc.; lt. G.-V. vom 20. Okt. 1887 um M. 5 559 600 in 4633 Aktien à M. 1200 zum Ankauf der Erin; lt. G.-V.-B. vom 31. Jan. 1889 um M. 1 940 400 in 1617 Aktien à M. 1200 zum 0 weisen Ankauf der Aktien des Westfäl. Grubenvereins; lt. G.-V.-B. vom 30. Okt. 1890