Salz-, Kali- und Salpeter-Bergwerke. 861 trische Dampfturbinen-Zentrale von zunächst 4000 HP Kapazität (Drehstrom von 10 000 Volt Spannung) erbaut. Diese Überlandzentrale soll den Kraftbedarf für die ganzen Neuanlagen u. auch Energie für benachbarte Städte u. Dörfer liefern. Gefördert wurden 1904–1907: 3733 386, 3812 941, 4 469 394, 4790 127 hl Braunkohlen, die z. Teil verkauft, z. Teil in den eigenen Betrieben verbraucht wurden. 1903 Beteilig. mit 350 Kuxen bei der Gew. Rossleben, die 1905 den Versand von Kalisalzen aufgenommen hat u. 1906 dem Kalisyndikat beigetreten ist, Ausbeute 1906 u. 1907: M. 600, 650 pro Kux. 1904 Beteil. an der Ges. für Stickstoffdünger G. m. b. H. in Westeregeln, sowie 1906 Beteil. an der Deutschen Carbid-Akt.-Ges. in Frankf. a. M. mit M. 1 000 000; diese Ges. baut eine Fabrik in Brühl. 1906 gelangten auf Beteiligungs-Konten M. 306 190 zur Abschreib., 1907 M. 453 900. Am 21./1. 1898 ist der Ges. vom Oberbergamt Halle das Bergwerkseigentum verliehen in 2 Feldern von 380 200 bezw. 308 600 qm, belegen in der Gemark. Hadmersleben, behufs Gewinnung des vorkommenden Steinsalzes nebst den mit demselben auf der näml. Lager- stätte vorkomm. Salzen. Die Mutungen führen die Bezeichnungen „Ladenburg I'*, „Laden- burg II'; daselbst ist bei Hadmersleben eine neue Schachtanlage V im Abteufen begriffen, im April 1908 bei 290 m Teufe stehend; bei 125 m wurde das Salzlager angetroffen. Die Unk. werden aus bereiten Mitteln gedeckt. – Die Beteiligung im neuen Kalisyndikatsvertrag beträgt seit 1908 35.63 in Tausendsteln. Von dem Gesamtabsatz der Syndikatswerke entfielen 1905–1907 zur Lieferung auf die Consol. Alkaliwerke: Chlorkalium 53 828, 69.876, 71 585 dz, schwefelsaure Fabrik.: 20 436, 23 795, 39 778 dz, Kali-Düngesalze 20–40 %: 24 164, 47 083, 25 690 dz, Kali-Rohsalze 157 247, 95 871, 82 446 dz. Ausserdem lieferte die Ges. Kieserit in Blöcken u. kalziniert: 32 345, 35 982, 23 570 dz. Die G.-V. vom 14./5. 1908 ermächtigte den Vorstand unter Zustimmung des A.-R. Teile des Bergwerkseigentums und der Bergwerksanlagen an neu zu gründende Gewerkschaften zu übertragen. Es handelt sich um die Zerschlagung der etwa 32 Normalfelder grossen Ge- rechtsame des Unternehmens in drei Teile. Es werden zu diesem Zweck zwei neue Kali- gewerkschaften Tarthun u. Hadmersleben errichtet, die etwa 11 bezw. 7 Normalfelder über- wiesen erhalten, während bei dem Stammwerk etwa 15 Normalfelder verbleiben. Die hier erfolg. Neugründungen von Kaliunternehmungen unterscheiden sich von den zahlreichen Felderteilungen der übrigen Kaliwerke wesentl. dadurch, dass in die neuen Gewerkschaften sofort vollständige Schachtanlagen der Westeregeln-Ges. inferiert werden, dass also zwei fertige, fördernde Werke hingestellt werden, die selbständige Quoten am Absatz des Syndi- kats verlangen. Kapital: M. 12 400 000, und zwar M. 8 400 000 in 8400 St.-Aktien (Nr. 1–8400) à M. 1000 u. M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien (Nr. 1–4000) à M. 1000. Letztere mit Vorz.-Div. von höchstens 4½ % mit Nachzahlung, jedoch ohne Anspruch auf weitere Div. Urspr. A.-K. M. 7 000 000 in St.-Aktien, erhöht lt. G.-V.-B. vom 4. Dez. 1895 um M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien à M. 1000, fernere Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 21. Juni 1899 um M. 1 400 000 (auf M. 12 400 000) in 1400 St.-Aktien, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, behufs Erwerbung der Genussscheine, wozu auch noch M. 1 400 000 aus dem Spec.-R.-F. ver- wendet wurden. Auf je 5 eingereichte Genussscheine (s. unten) wurde unter Vergütung von 1 % Aktienstempel eine neue Aktie ausgefolgt. Die Prior.-Aktien können zu 105 % amortisiert werden, und zwar nicht nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Herabsetzung des Grundkapitals und Verteilung von Gesellschaftsvermögen (Art. 248 in Verbindung mit Art. 243, 245 des H.-G.-B.), in welchem Falle das Aufgeld ausschliesslich dem bilanzmässigen Jahres- gewinn oder dem besonderen R.-F. zu entnehmen ist, sondern auch ohne Beobachtung der gedachten Vorschriften, insofern die Amortisation vollständig aus dem nach der jährlichen Bilanz sich ergebenden Gewinn erfolgt. Zu der letztgedachten Amortisation bedarf es lediglich eines auf Antrag des A.-R. und der Dir. erfolgenden Beschlusses der gemeinsamen ord. G.-V. der Prior.- und St.-Aktionäre, für welchen Beschluss die ab- solute Majorität des in der G.-V. vertretenen Grundkapitals genügt, ohne dass es eines zustimmenden Beschlusses einer besonderen G.-V. der Prior.- oder der Stamm-Aktionäre bedarf. Durch solchen Beschluss wird festgesetzt, welcher Teil des Jahresgewinnes je- weilig zur Amortisation von Prior.-Aktien zu verwenden ist. Die Ausl. erfolgt event. vor Juli zum 2. Jan. Im Fall der Liquidation erhalten die Prior.-Aktien aus dem ver- teilbaren Liquidationsergebnis, bevor die St.-Aktionäre zu einem Bezuge gelangen, 105 % nebst etwa rückständigen Div., ferner eine Vergütung von 4½ % pro anno auf den Nominalbetrag ihrer Aktien, berechnet pro rata temporis nach Ablauf des dem Be- der Liquidation zuletzt vorangegangenen Geschäftsjahres. Genussscheine: Die ersten Zeichner der Aktien I. Emission erhielten auf Namen lautende Genussscheine (7000 Stück), welche keine Aktionärrechte einschliessen, die Eigentümer jedoch zum Bezug der Hälfte des eine Jahresdividende von 12 % übersteigenden Über- schusses berechtigen. Im Falle der Auflösung wegen eines 20 % des Aktienkapitals übersteigenden Verlustes werden die Genussscheine wertlos. In allen sonstigen Fällen der Auflösung müssen die Genussscheine eingelöst werden, entweder gegen Zahlung des 12½ fachen Betrages der allenfalls in dem dem Einlösungsbeschlusse vorangegangenen Geschäftsjahre auf die Genussscheine entfallenen Superdividende, mindestens aber mit M. 100 für jeden Genussschein oder im Falle der Vereinigung mit einer andern Ges. gegen Gewährung solcher Genussscheine der vereinigten resp. andern Ges., welche die