Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1783 Königstein-Darlehen 273 058, Avale 36 000. – Passiva: A.-K. 2 000 000, R.-F. 39 961 (Rückl. 6792), Garantie-R.-F. 600 000, noch nicht verbrauchte Baugelder 1 522 077, Kredit. 675 104, Avale 36 000, Div. 120 000, Tant. 9811, Vortrag 1885. Sa. M. 5 004 839. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 87 532, Abschreib. 18 892, Kursverlust 5018, Gewinn 138 488. – Kredit: Vortrag 2641, Zs. 43 670, Provis. u. Baugewinn 156 931, Pauschalen u. vertragsm. Vergüt. 46 688. – Sa. M. 249 931. Dividenden 1898–1907: 4, 4, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Dir. Mor. Neufeld, Reg.- u. Baurat a. D. Victon Ruppenthal, Frankf. a. M. Prokurist: Bau-Dir. Martin Moskopp, Frankf. a. M. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Bankier Alfred Weinschenk, Stellv. Bankier Ernst Wert- heimber, Bank-Dir. Herm. Malz, Bank-Dir. Karl Eckhard, Dir. Gust. Behringer, Frankf. a. M.; Bankier Oskar Simon, Bonn; Bankier Georg Kohn, Nürnberg; Bankier Emil Wetzlar, Cronberg. Frankf. a. M.: Bank f. industr. Unternehmungen, Dresdner Bank u. deren sonst. Niederlassungen, Pfälz. Bank, Bass & Herz, L. & E. Wertheimber: Bonn: A. Schaaff- haus. Bankverein und dessen sonst. Niederlassungen; Nürnberg: Anton Kohn; Ludwigs- hafen: Pfälz. Bank und deren sonst. Niederlassungen. Aktiengesellschaft für Verkehrswesen in Berlin SW. Dorotheenstrasse 11. Gegründet: 4./6. 1901; eingetr. 28./6. 1901. Letzte Statutänd. 27./4. 1906. Gründer s. Jahrg. 1905/06. Zweck: Errichtung, Betrieb, Erwerb, Veräusserung, Pachtung und Verpachtung von Eisen- bahnen und Kleinbahnen, sowie von anderen dem öffenflichen Verkehr dienenden Anlagen. Die Ges. ist namentlich berechtigt, a) Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen sowie Konzessionen zu erwerben und zu veräussern; b) Eisenbahnen, Kleinbahnen und sonstige öffent- liche Verkehrsanlagen mit oder ohne finanzielle Beihilfe Dritter zu bauen und zu betreiben oder deren Bau oder Betrieb an Dritte zu vergeben; c) die Finanzierung derartiger Bahnen und Anlagen mit Einschluss aller damit in Verbindung stehenden Banktransaktionen für eigene oder dritte Rechnung durchzuführen; d) diejenigen unbeweglichen und beweglichen Sachen und Rechte zu erwerben und auszunutzen sowie diejenigen Anlagen und Ge- schäfte zu errichten und zu betreiben, welche zur Erreichung der vorgenannten Gesell- schaftszwecke erforderlich oder dienlich sind, sowie auch solche Sachen, Rechte und Anlagen wieder zu veräussern. Die Ges., die bisher die gesamten Stammanteile der Lenz & Co. G. m. b. H. besass, hat 1906 einen bis 31./3. 1916 gültigen Vertrag mit der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau. und Betriebs-Ges. geschlossen, in dem diese Ges. die Ausführung der von ihr übernommenen Bau- und Betriebsgeschäfte in den deutschen Schutzgebieten der Akt.-Ges. für Verkehrs- wesen überträgt. Sie ist danach berechtigt, die von der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. übernommenen Bau- und Betriebsgeschäfte durch die Firma Lenz & Co., G. m. b. H. ausführen zu lassen. Über die Beteiligung bei den einzelnen Geschäften soll eine Vereinbarung von Fall zu Fall getroffen werden. Den Teil ihres jährlichen Rein- gewinns, welcher nach Vornahme der erforderlichen Abschreib. und der gesetz- und satzungs- mäss. Rücklagen sowie nach Ausschüttung des Gewinnanteils von 5 % auf die Anteile ver- bleibt, hat die Deutsche Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. der Ges. auszuzahlen, während diese die Verpflichtung übernommen hat, der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. den Betrag bar zu vergüten, der zur Deckung aller Abschreib. und zur erteilung eines Gewinnanteils von 5 % in einem Geschäftsjahre fehlen sollte. Der hiernach von der Akt.-Ges. für Verkehrswesen zu leistende Jahreszuschuss darf jedoch die Summe von M. 100 000 nicht übersteigen. Von der Firma Lenz & Co. hat die Ges. 1906 Wertpapiere im Gesamtbetrage von M. 5 376 476 zu deren Buchwerten gekauft. Die Berichtigung des Kaufpreises ist in der Weise erfolgt, dass die Ges. der Firma Lenz & Co. die bisher in ihrem Eigentum befindlichen Geschäftsanteile im Nennwerte von M. 5 000 000 abgetreten, den Restbetrag aber in bar gezahlt hat. Ferner hat die Ges. mit der Firma Lenz & Co. eine gleichfalls bis zum 31./3. 1916 gültige Interessengemeinschaft abgeschlossen, bei welcher diese Firma die Verpflichtung eingegangen ist, denjenigen Teil ihres Gewinnes, welcher ihr nach Ausschüttung eines Gewinnanteils von 5 % auf das herabgesetzte Stammkapital von M. 1 000 000 verbleibt, der Ges. auszuzahlen, während diese jährlich den Betrag, welcher der Firma Lenz & Co. zur Ausschüttung eines Gewinnanteils von 5 % ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnung fehlt, in bar zu vergüten hat. Die Zubusse darf jedoch jährlich die Summe von M. 40 000 nicht übersteigen. Die Deutsche Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs- Ges., von der die Akt.-Ges. für Verkehrswesen M. 3 800 000 besitzt, erbrachte 1906 u. 1907 auf das voll eingezahlte Kapital von M. 4 000 000 einen Reingewinn von je 5 %. Der auf den gesellschaft- ichen Anteil entfallende Betrag bezifferte sich demnach für 1906 u. 1907 auf je M. 190 000. rerner hat die Ges. von der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- u. Betriebs-Ges. auf Grund der erwähnten Interessengemeinschaft für 1906 u. 1907 eine vertragliche Vergütung von M. 129 893 bezw. 131 756 erhalten. Nachdem die Akt.-Ges. für Verkehrswesen von den bisher in ihrem Eigentum befindlichen M. 6 000 000 Anteilen der Firma Lenz & Co. M. 5 000 000 7