1814 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- für die Aktien der Pfälzischen Maximiliansbahn und 4 / .. Nordbahnen) bis Ende 1904, ausserdem aber übern und Betriebs-Gesellschaften. ahm r die Aktien der Pfälzischen der Staat die Garantie ab 1. Jan. 1870 bis Ende 1904 für 5 % Präcipualbezüge für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn u. für 1 % für die Aktien der Ludwigsbahn-Aktien mit 9 %, die Maximiliansb bahn-Aktien mit 4 % jährlich garant. Die Rückkauf des Staates: Vom 1. Jan. 1905 ab konnte der St Zinsgarantien aat jederzeit Maximiliansbahn. Es waren demn ahn-Aktien mit 5½ ͥd und die Nord- ach die einq am 31./13. 1904 erloschen. der drei vereinigten Ges. erwerben, er hatte dafür diejenige Summe Zu zahlen, Bauzuschüsse und event. der Anlehensreste, ferner unte den die Aktionäre in dem vorletzten Betriebsjahre an Zinsen. Präcip bezogen haben. Macht der Staat von dem ihm zus und werden anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen. der einzelnen Ges. am 1./1. 1969. Ende Juni 1903 er ist, abzüg r Hinzufügung tehenden Rückkaufsre klärte die bayer. das ganze Besitztum welche lich der von ihm geleisteten desjenigen Betrages, uen und Dividenden cht keinen Gebrauch so erlöschen die Betriebs-Konc. von dem Rechte der Verstaatlichung vorerst keinen Gebrauch zu machen. Im Ap den freihändigen Ankauf der Bahnen ist dieselbe jedoch in Verhandlungen über Weise eingetreten, dass sie die Geneigtheit Pfälzischen Bahnen zum 1./1. 1905 zu erwerben. erheblich geringeren Preis, als er sich nach den ausgesprochen hat, das Ges Die Regier. bot für die Bahnen einen Fusionsgrundlagen ergeben würde. Auf Grund der Fusionsverträge würde sich der Rückkaufspreis für die 3 pfälzischen en, wogegen die bayerische Staats-Regierung bahnen auf etwas über M. 245 500 000 stell für die Überlassung der Bahnen nur eine Gesamtabfindung von M. 237 190 000 wollte; das ist also M. 8 310 000 weniger vergüten gehabt hätte. Die ord. G.-V. als sie auf Grund der v. 29./4. 1904 lehnte Staatsregierung, ril 1904 in der amtbesitztum der Eisen- zahlen Fusionsverträge z2u in unverb indlicher Vorabstimmung das Regierungs-Angebot ab; eine 18./7. 1904 stattgefundene ausserord. G.-V. beschloss definitive Ablehnung des staatl. Angebots, dagegen Xnnahme des Antrags für die Einlösung der Pfälz. Eisenbalhmen per Dr. Zapf; derselbe lautet: Der Gesamtpreis 1./1. 1905 berechnet sich nach den Fusions Gesamtpreis setzt sich zus. durch die Über Anlehensreste der drei Gesellschaften mit M. 153 744 40 des Restes mit M. 92 467 417.60 an die Gesellschaften. bestimmungen auf M. 246 211 817.60. nahme der am 1./ Dieser 1. 1905 noch vorhandenen 0, sowie durch Hinauszahlung Der bayerische Staat übernimmt am 1./1. 1909 das gesamte Eigentum der Pfälz. Ludwigsbahn, der Pfälz. Maximiliansbahn und der Pfälz. Nordbahnen gegen diesen Preis mit der Jahren 1905, 1906, 1907 und 1908 sich ergebenden Amo rtis.-Beträge de Abänderung, dass die mit zus. M. 8 346 900 nicht den Gesellschaften, sondern dem Staate gutkommen sodass derselbe statt der vorbezeichneten Re hat den Betrag von M. 145 397 500. Die Zahlung Betrages von M. 92 467 417.60 erfolgt am 1./1. 1909 in welche von den Gesellschaften al pari angenom 1905 bis 1908 einschliesslich mit Genehmigung de des für die men werden. Werden in den K. Staatsregierung weitere Prior.-An- in den r Prior.-Anlehen sollen, ste von M. 153 744 400 nur zu übernehmen Aktien zu entrichte 3½ % bayer. Staatsobligationen, nden Jahren lehen von den Gesellschaften aufgenommen, 80 wird der Betrag dieser Anlehen vom Staate ebenfalls übernommen. Der zur Zeit des Überganges des Gesellschaftseig vorhandene Versicherungsfonds wird zwischen Staat und entums Gesellschaften im Verhältnis von 3:1 verteilt. Der R.-F. sowie der R.-F. zur Verfügung der Verwaltung verbleiben den Gesellschaften, wWogegen diese aussch halbjährigen Aktienzinsen im Betrage von M. 1 034 359.22 der Prioritäten mit M. 1 388 253.51 wird unter Quartal des ahres 1904 treffende Zinsquote den Ausgaben des Jahres 1904 verrechnet. Die bayer. den drei Gesellschaften ausgegebenen gebot (Gesetz v. 7./12. 1905) an. Die von Anleihen werden nach dem Stande vom 1./1. 1909 als Staatseisenb zinsung und Tilgung nach den von den Gesellschaften übernommen. Die G.-V. v. 6./5. 1908 ermächtigte die Verwaltung zum Vereinbarung mit der bayrischen Staatsregieru übernehmen; die auf da Staatsregierung nahm ahnschuld zur liesslich die Aufbringung der rückständigen s letzte das An- Prior. er- eingegangenen Verpflichtungen ng, wonach bei Übernahme des Vermös Abschluss einer ens der Pfälzischen Eisenbahnen durch den Staat die Liquidation in Anwendung des des H.-G.-B. unterbleibt, weil dadurch eine we rechnung ermöglicht werden wird. Die bei dem sollen zusammen mit den den Aktionären gehörenden Rüc zur Auszahlung gelangen, worüber eine zweite und 1 Die letzten Verhandlungen und Vorschläge bleiben dem Aktienkapital: M. 50 269 714.28, und Zzwar: a) Ludwigsb ahn (Ludwigsh sentliche Erleichterung der Schlussab- Übergang sich ergebenden Restbeträge klagen u. dem letzten Div.schein A.-R. überlassen. afen- Bexbach): etzte G.-V. zu bestimmen haben wWIId- arantie 1.11 359 000 == M. 19 986 857.14 in 23 318 Aklien à fl. 500 mit 9 % staatlicher 4 bis Ende 1904; b) Maximiliansbahn: fl. 6775 000 = M 50 à fl. 500 mit 5½ % staatlicher Garantie bis =– M. 18 668 571.43 in 21 780 Aktien à fl. 500 mit 4 % Die garantierten Zinsen (4, 4½, 4 %) sind halbjährlich zahlbar 1. Jan. un Präcipuen und event. Dividende nach der G.-V. Prioritätskapital: Am 1. Okt. 1907: M. 203 663 305 aller dr im Jahre 1895 der noch auf süddeutsche Gulden 1 sowie der Neu-Em. der letzten jahre bis inkl. 1906. Die bis 31./12. 1904. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Der Stand nac am 1./10. 1907 noch M. 164 217 200, welche sich wie folg Ende 1904; c) Nordbahnen: staatlic 11 614 285.71 in 13 ei Bahnen nach Konvert autenden Anleihen von 1848 bis 106. Zs. genossen staatliche h der letztjährigen mort. t verteilen: 38 Ende 19 her Garantie . le 10 890 000 04. ierung