Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1841 Brutto-Einnahmen bis zu einer Einnahme von M. 1 000 000 für das Bahnkilometer; bei grösserer Einnahme pro Bahnkilometer erhöht sich der Abgabensatz je um ¼ %, wenn die Brutto- Einnahmen um ¼ Mill. Mark für das Bahnkilometer steigen. Bezügl. des Ankaufs ist als erster Termin das Jahr 1942 zugrunde gelegt und vereinbart, dass für jedes an diesem Termin fehlende Jahr ein Aufgeld von 2½ % der Anlagekosten gezahlt wird. Sollte also die Stadt die neuen Strecken im Jahre 1927 ankaufen wollen, so hat sie, da die Entwicklungs- frist dann um 15 Jahre verkürzt ist, 15 77 2½ % = 37½ % der Anlagekosten als Zuschlag zu dem nach anderweitigen Vereinbarungen ermittelten Ankaufspreis zu zahlen; falls sie im Jahre 1937 den Ankauf bewirken sollte, beträgt der Zuschlag 5 Anlagekosten. Der Erwerbspreis der Bahn ohne die vorerwähnten Zuschläge soll in keinem Falle geringer sein als der Buchwert. Bis 1937 wird der 25 fache Betrag des Reinertrages gezahlt; der Erwerbspreis sinkt, je weiter der Erwerbstermin hinausgerückt, annähernd ent- sprechend den Amortisationen, die mit Rücksicht auf den 1987 erfolgenden kostenlosen Heimfall zu erfolgen haben. Die Hochbahn-Ges. räumt der Stadtgemeinde für die neuen Strecken eine Gewinnbeteiligung in der Weise ein, dass sie die Hälfte des Reinertrages erhält, der über 6 % des durch Ausgabe von Aktien und Oblig. beschafften Anlagekapitals hinaus erwirtschaftet wird. Der Streit zwischen der Grossen Berliner Strassenbahn u. der Stadtgemeinde Berlin, weil erstere gegen die Fortführung der Untergrundbahn über den Spittelmarkt hinaus den Konkurrenzeinwand erhoben hatte, wurde am 16./4. 1908 von dem Schiedsgericht zu Gunsten der Stadt entschieden. Die Hoch- u. Untergrundbahn-Ges. kann danach die Untergrundbahn vom Spittelmarkt nach dem Alexanderplatz u. der Schönhauser Allee, sowie die Hochbahn- strecke in der Schönhauser Allee bis zum Ringbahnhof frei u. ohne Abgabe ausführen u. betreiben. Der früher für die Strecke Potsdamer Platz–Spittelmarkt erhobene Konkurrenz- einwand wurde s. Z. vom Reichsgericht zurückgewiesen. Kapital: M. 40 000 000 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 12 500 000; die G.-V. v. 9./2. 1901 beschloss zum Zwecke der Beschaffung von weiteren Mitteln für die Bauausführung Erhöhung um M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000, welche von einem Konsortium (Deutsche Bank etc.) zu pari plus 2 % für Stempel u. Herstellungskosten übernommen und den alten Aktionären 18./3.–4./4. 1901 zu 106 % plus 4 % Zs. ab 1./1. 1901 angeboten wurden; auf 5 alte Aktien entfielen 3 neue, welche ab 1./1. 1901 div.-ber. sind. Zur Deckung der Restzahlungen für die Stammbahn u. Flachbahn sowie der Kosten für die Erweiterungen und Ausbauten beschloss die G.-V. v. 5./4. 1902 Erhöhung um M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000 und zwar 5000 Aktien mit Div.-Ber. ab 3. 1902 und 5000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1903. Die neuen Aktien wurden von einem Konsortium (Deutsche Bank) übernommen und zwar die Aktien (Nr. 20 001–25 000) mit Div.-Ber. pro 1902 à 106 ½ % zuzügl. 4 % Stück-Zs., die Aktien (Nr. 25 001–30 000) mit Div.-Ber. pro 1903 à 102½ % franko Zs. u. den alten Aktionären 2.–20./5. 1902 dergestalt zum Bezuge angeboten, dass auf je nom. M. 4000 alte Aktien M. 1000 Aktien mit Div.-Ber. Per 1902 à 110 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. u. M. 1000 Aktien mit Div.-Ber. per 1903 à 106 % franko Zs. entfielen. Nochmalige Erhöhung lt. a. o. G.-V. v. 13./12. 1906 um M. 10 000 000 (auf M. 40 000 000) in 10 000 Aktien, begeben unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre an Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. in Berlin zu 110 %; vorerst mit 25 % u. dem Agio eingezahlt; die Stempelkosten hat die Übernehmerin zu tragen. Diese neue Aktien sind erst ab 1./1. 1909 div.-ber. u. vor erfolgter Vollzahlung ohne Genehm. des Vorst. u. A.-R. nicht übertragbar. Agio mit M. 1 000 000 in R.-F. Genussscheine: 1250 Stück. Als Entgeld für die Abtretung der auf die Strecke Warschauer Brücke-Potsdamer Platz-Zoolog. Garten bezügl. Genehmigungen u. Verträge sowie für die zur Vorbereit. des Unternehmens aufgewendete geistige Arbeit sind der Firma Siemens & Halske A.-G. 1250 auf den Inhaber lautende Genussscheine überlassen worden. Dieselben haben vom Beginn des elften vollen, auf die Eröffnung des Betriebes der gesamten Strecke Warschauer Brücke -Zoologischer Garten folgenden Geschäftsjahres ab Anspruch auf 25 % desjenigen Reingewinnes, welcher verbleibt, nachdem auf das ausgegebene Aktienkapital 8 % Dividende entfallen sind. Die Ges. ist jederzeit berechtigt, die Genussscheine abzulösen und zwar, wenn die Ablösung innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt, mit M. 1000 für jeden Genussschein, wenn die Ablösung später erfolgt, mit dem 20fachen Betrage des in den vorhergegangenen 5 Jahren durchschnittlich auf die Genussscheine entfallenen Gewinnanteils, mindestens aber mit M. 1000. Im Fall der Liquid. der Ges. sind die Genussscheine aus dem nach Ausschüttung von 100 % an die Aktionäre verbleibenden Liquid.-Erlöse mit dem zwanzigfachen Betrage des in den vorhergegangenen 5 Jahren oder event. dem verflossenen kürzeren Zeitraum auf die Genussscheine durchschnittl. entfallenen Gewinnanteils, mindestens aber mit M. 1000 für jeden Genussschein einzulösen. Anleihen: I. M. 12 500 000 in 4 % Teilschuldverschreibungen von 1899, rückzahlbar zu 105 %, Verl. und Kündigung bis 1907 ausgeschlossen; Stücke Lit. A (Nr. 1–7000) à M. 500, Lit. B (Nr. 7001–16 000) à M. 1000 lautend auf den Namen der Deutschen Bank und durch Blankoindossament übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. lt. Plan in 79 Jahren bis 1985 durch Verl. am 1. April (zuerst 1907) auf 1. Okt. Verstärkte Tilg. oder Totalkündigung ab 1. April 1907 mit 6monat. Frist auf einen Zinstermin zulässig. Verj.: Der Coup. 4 J. (K.), der ausgel. Stücke in 30 J. (K.) Zahlst.: Berlin: Gesellschaftskasse, Deutsche Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1908/1909. I. 116