1848 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. der Reingewinn des Jahres 1906 vollständig an die Continentale Ges. für elektrische Unter. nehmungen. Der gesamte Gründungsaufwand geht zu Lasten der Continentalen Ges. für elektr. Unternehmungen. Zweck: Einzutreten in diejenigen Rechte u. Pflichten, welche die Continentale Ges. für elektrische Unternehmungen, Nürnberg, zufolge der Genehmigung des Königl. Polizei- präsidenten von Berlin vom 10./6. 1900 nebst Nachtragsgenehmigungen sowie der mit der Stadt Berlin u. den an der Strecke der Kleinbahn Berlin-Hohenschönhausen gelegenen Gemeinden geschlossenen Verträge erworben hat. Erwerb, Bau u. Betrieb von Kleinbahnen, insbesondere in Berlin u. Umgebung, der Erwerb von Kleinbahnkonzessionen, die Ver- wertung solcher sowie die Verpachtung u. Pachtung von Kleinbahnen u. die Beteiligung an solchen. Erzeugung u. Verwertung elektrischer Kraft in jeglicher Form sowie der Betrieb solcher Anlagen u. die Beteiligung daran. Einnahmen 1900–1907: M. 134 000, 148 000, 138 000, 155 000, 174 000, 213 000, 264 000, 275 281, davon für Stromabgabe M. 34 985. Beförderte Personen 1906–1907: 2 396 067, 2 447 815. Die Kleinbahn (Strassenbahn Berlin- Hohenschönhausen) wurde seinerzeit von der Continentalen Ges. für elektr. Unternehmungen erbaut und befindet sich seit Oktober 1899 in Betrieb. Die Betriebslänge beträgt 6616 m, darunter 2248 m zweigleisig. Im Eigentum der Grossen Berliner Strassenbahn befinden sich hiervon 1628 m. Der Ges. steht auf Grund eines mit dieser abgeschlossenen Vertrages das Mitbenutzungsrecht zu, wie umgekehrt der erstbenannten Firma auf eine Länge von 520 m, die im Eigentum der Ges. stehen, das Benutzungsrecht eingeräumt ist. Die gegen- seitig zugestandene Mitbenutzung ist auf die Dauer der erteilten Genehmig. gewährleistet. Im Weichbild der Stadt Berlin sind 3046 m, darunter 798 m eingleisig, auf Lichtenberger Gebiet 1115 m und auf Hohenschönhauser Gebiet 2455 m gelegen. Die beiden letzteren Vorortsstrecken sind eingleisig ausgebaut. Der Betrieb ist elektrisch und erstreckt sich auf Personen- und Güterverkehr, sowie auf die Beförderung von Leichen. Er wird ausgeführt durch Motorwagen mit Anhängewagen. Der erforderliche Strom wird für die Vororts- strecken aus der eigenen Zentrale in Hohenschönhausen, für die Strecke innerhalb des Weichbildes Berlin von den Berliner Elektrizitätswerken bezogen. Im Bau befindet sich nachstehende Erweiterung: 1. Verlängerung der innenstädt. Strecke von der Wassmannstr. durch die Elisabethstr. nach der Kurzestr., von wo eine Passage zum Alexanderplatz führt. Durch diese Verlängerung um ca. 600 m wird der Ausgangspunkt der Kleinbahn in unmittelbare Nähe des Alexanderplatzes gerückt. Die Genehmigungsverhandlungen sind zum Abschluss gebracht. Die Stadt Berlin hat ihre Zustimmung erteilt unter der Bedingung, dass ihr ein Rückkaufsrecht nach Ablauf der Zustimmungsdauer (1920) gegen Entrichtung eines auf den 25fachen Reinertrag gegründeten Kaufpreises gewährt wird. Nach 1920 bis Ende der Konzession (1950) besteht ein Rückkaufsrecht nicht mehr. Auch nicht mit Ab- lauf der Konzession. Ebensowenig ein unentgeltlicher Heimfall. Ferner geplant: 2. Ab- zweigung nach Weissensee. Die Vertragsverhandlungen mit der Gemeinde Weissensee wegen Erstellung einer Zweiglinie nach Weissensee sind noch nicht abgeschlossen. 3. Andere Projekte befinden sich noch im Vorbereitungsstadium. Ausser dem Kleinbahnbetriebe hat die Kleinbahn die Abgabe von Licht und Kraft in ihrem Interessengebiete mit gutem Er- folge aufgenommen. Der Absatz ist in stetem Steigen begriffen und hat z. Z. einen Jahres- umsatz von über M. 30 000 erreicht. Der Wagenpark umfasst 12 Motorwagen, 15 Anhänge- wagen, 1 Turmwagen und 1 Sprengwagen. Konc.: Die zum Betrieb der Bahn erforderliche Genehmigung des preuss. Staates ist durch Urkunde vom 16./6. 1900 nebst Nachträgen dazu vom 4./4. 1903, 4./3. 1906 und 7./12. 1906 von der zuständigen Behörde, dem Königl. Polizeipräsidenten von Berlin, erteilt und erstreckt sich bis 31./12. 1949. Sie ist laut Nachtrag vom 20./3. 1907 auf die Ges. über- tragen worden. Mit den Gemeindeverwaltungen von Berlin, Lichtenberg und Hohen- schönhausen, deren Strassengebiet für den Betrieb der Bahn in Anspruch genommen wird, sind Verträge über die Benutzung der öffentlichen Strasse abgeschlossen, und zwar mit dem Magistrat zu Berlin unter dem 29./6., 8./7. 1898, mit der Gemeinde Hohenschönhausen unter dem 20./1., 29./1. 1896 und mit der Gemeinde Lichtenberg auf Grund des Ergänzung; beschlusses des Kreisausschusses von Niederbarnim vom 17./1. 1895. Diese Verträge 88 währleisten der Ges. das Recht auf Benutzung der in dem betreffenden Gemeindegebiet gelegenen, für den Bahnbetrieb in Anspruch genommenen Strassen auf die in den Verträgen festgesetzte Zeit, welche bei Berlin mit dem 31./12. 1919, bei Hohenschönhausen mit dem 31./12. 1925 und bei der Gemeinde Lichtenberg mit dem 31./12. 1925 abläuft. Nach diesen Verträgen hat die Ges. für ordnungsgemässe Instandhaltung der von ihr mitbenutzten Strassenzüge in der üblichen Form hinsichtlich der Pflasterung zwischen den Gleisen 3 der sogenannten Schutzstreifen zu sorgen, auch ist sie verpflichtet, auf Erfordern der be- treffenden Gemeinde nach Ablauf des Vertrages den früheren Zustand wieder herzustellen, wobei jedoch das hergestellte Pflaster kostenlos in das Eigentum der betreffenden Gemein übergeht. Die Stadtgemeinde Berlin hat sich überdies für die Einräumung des Benutzungs rechtes ihrer Strassen eine Abgabe ausbedungen, welche sich auf 8 % der Bruttoeinnahme beläuft und bei einem Reinertrag über 6 % sich noch um 50 % des 6 % übersteigena Betrages je im Verhältnis der im Weichbild von Berlin gefahrenen Wagenkilometer s Bei Berechnung dieses Gewinnanteils darf das in der Bilanz enthaltene Konc.-Kto und 23 darauf bewirkten Abschreib. nicht in Ansatz gebracht werden. Mit Ablauf der dauer oder beim Erlöschen der staatlichen Genehmigung gehen der Bahnkörper neb