1852 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen, Bochum und in einer Reihe anderer Gemeinden ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Stadt Gelsenkirchen hat dieses Recht neuer- dings abgelöst. Das gegenwärtig in Betrieb befindl. Bahnnetz (oberirdische Leitung) hat einschl. der von der Provinz Westfalen und dem Stadt- und Landkreise Bochum gepachteten Linie Bochum-Herne eine Länge von rot. 86 km und umfasst folg. Linien: 1) Bochum-Herne (6.8 km, Konc. bis 1927), 2) Bochum-Wanne (6,2 km, Konc. bis 1929), 3) Bochum-Watten- scheid (6,2 km, Konc. bis 1929), 4) Bochum-Laer (4,5 km, Konc. bis 1931), 5) Laer-Witten (4 km, Konc. bis 1951), 6) Laer-Werne (5 km, Konc. bis 1961), 7) Bochum-Weitmar (5 km, Konc. bis 1931), 8) Weitmar-Hattingen (7,3 km, Konc. bis 1951), 9) Linden-Dahlhausen (1,5 km, Konc. bis 1961), 10) Schalke Bahnhof-Wattenscheid (7,5 km, Konc. bis 1929) 11) Gelsenkirchen-Wanne (5,6 km, Konc. bis 1929), 12) Gelsenkirchen-Steele-Spillenburg (10,4 km, Konc. bis 1929), 13) Steele-Königssteele (1 km, Konc. bis 1940), 14) Gelsenkirchen- Bismarck (3,5 km, Konc. bis 1929), 15) Bismarck-Buer-Horst (11,5 km, Konc. bis 1941). Die noch aussteh. beiden kurzen Strecken Bochum-Wiemelhausen (5,3 km) u. Spillen- burg-Rellinghausen (2.57 km) wurden 1905 ausgebayt. Das Liniennetz beträgt jetzt (93, 96 km) Der Wagenpark besteht aus 132 Motor- un 69 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar u. Buer. Fahrgelder-Einnahme 1899–1907: M. 1 360 000, 1 440 481, 1 584 772, 1 710 334, 1 776 830, 1 878 717, 1 999 747, 2 240 184, 2 536 012; Personen- Beförder.: 8 801 577, 9 325 628, 10 212 162, 10 732 738, 11 279 913, 11 907 577, 12 629 399, 14 077 327, 16 027 265. Verträge mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligten Gemeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher ein nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Konc. auf weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bähn in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konc. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der betr. Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr. einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum und für eine kurze Strecke in der Stadt Gelsenkirchen ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf. 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linden- Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Mit dem Ablaufe des Jahres 1907 hat der bisher zwischen der Ges. u. der Siemens & Halske X.-G. bestehende Betriebs- u. Pachtvertrag (s. denselben im Jahrg. 1907/08 dieses Hand- buches) durch gegenseitiges bereink. ein Ende erreicht. Zur Auflös. des Vertrages gab die a. o. G.-V. v. 23./11. 1907 die Einwilligung. Die Bedingungen gehen im wesentl. dahin, dass die Siemens & Halske A.-G. auf die von ihr bis 31./12. 1905 geleisteten Zuschüsse von zus. M. 2 133 319 nebst Zs. vollständ. verzichtet, u. dass sie nur den vom 1.3 1906 ab ent. standenen Zuschuss erhält (für 1906 M. 271 681, für 1907 M. 231 031), dieser Zuschuss ist zahlbar in drei Jahresraten je am 1./2. 1908, 1909 u. 1910. Dagegen hat sich die Ges. auf die Daus von 15 Jahren ab 1./1. 1908 verpflichtet, der Siemens $& Halske A.-G. die Lieferung ihrer eigenen Erzeugnisse, der vollständ. Motorwagen u. der gesamten Oberleitung einschl. des Fahrdrahtes, aber ausschliessl. der Maste, für das Strassenb.-Unternehmen zu den Preisen 13 übertragen, die sie ihren meistbegünstigten Abnehmern von Bahnmaterial. berechnet, di aber ihre Listenpreise abzüglich 10 % nicht übersteigen dürfen. Auf bestimmte Lieferungen erhält die Siemens & Halske A.-G. einen Zuschlag von 10 %. „ Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 009 00. erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 8 3 à M. 1000, begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- Un 3 Emissionskosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 190 16 105 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstembel Zeichnung, restliche 75 % waren spätestens zum 1. Dez. 1900 einzuzahlen; auff 3 entfiel 1 neue. Die neuen Aktien erhielten für 1900: 6 % Bau-Zs. P. r. der 3 Beträge und sind ab 1./1. 1901 voll div.-ber. Wegen Div.-Garantie siehe oben. Belt 17