1892 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. nahme: a) der Grundstücke mit Gebäuden u. den in denselben befindl. masch. Einricht. sowie allem sonst. Zubehör; b) der in den letzten 5 Jahren neubeschafften Motorwagen. Die Stadt ist aber berechtigt, die Grundstücke und Gebäude und die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen zur Taxe zu übernehmen. Ausserdem ist die Stadt befugt, die gesamten Anlagen nach Ablauf von 20, 25, 30 bezw. 35 Jahren nach Taxwert zu erwerben. In diesem Falle hat die Stadt die vorher sub a gedachten Grund- stücke, Gebäude, sowie die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen jeden- falls zur vollen Taxe zu übernehmen. Für die übrigen Anlagen zahlt die Stadt bei dem Erwerbe nach 20jähr. Betriebe den vollen Taxwert, nach 25jähr. %, nach 30jähr. ½, nach 35jähr. des Taxwertes. Ausserdem hat sie noch ein Vielfaches des Reingewinnes, der nach dem Durchschnitts- Ergebnis der letzten fünf Jahre vor der Überlassung zu ermitteln ist, zu zahlen, und zwar wenn die Überlassung der Anlage stattfindet: nach 20jähr. Betriebe den 13fachen Betrag, nach 25jähr. den 10 fachen Betrag, nach 30jähr. den 8fachen Betrag, nach 35jähr. den 4 ⅓ fachen Betrag des Reingewinnes, als welcher der Überschuss der Betriebs- Einnahmen über die Betriebs-Ausgaben abzügl. 4½ % Zs. des Einlage-Kapitals einschl. der Abschreib. und Schuld-Zs. anzusehen ist. Ausserdem erlöschen die Rechte des Unternehmers, wenn derselbe den Betrieb ganz oder auch nur einzelner Teile ohne Genehm. der Stadt einstellt, oder wenn derselbe seinen Verpflichtungen trotz schriftlichen Erinnerns nicht innerhalb der zu stellenden Frist nachkommt, oder wenn die zum Betriebe erforderlichen Mittel durch Beschlagnahme oder sonstwie ihrer Bestimmung entzogen werden, oder endlich, wenn seitens. des Königl. Ministeriums dem Rate die Zurücknahme der erteilten Genehm. aufgegeben wird. Erklärt in einem dieser Fälle der Rat das Erlöschen der Koncession, so kann er sich in den Besitz der Anlage mit allem Zubehör setzen. Er hat alsdann den durch Sach- verständige festzustellenden Wert der Gesamtanlage zu vergüten, wie dieser Wert sich ohne Verwendung der betreffenden einzelnen Gegenstände der Gesamtanlage beim Er- löschen der Koncession herausstellt. „ Für die Benutzung der Strassen während des Betriebes hat die Ges. nach Ablauf der ersten 3 Jahre von der thatsächlichen Eröffnung der ersten Strecke an gerechnet (also ab 1899) 2 % der Bruttoemnahmen, nach je 5 Jahren um 1 % steigend, bis zu 5 % der Bruttoeinnahmen an die Stadt zu entrichten; 1900–1907: M. 33 584, 33 315, 33 318, 35 856, 50 664, 62 608, 66 957, 74 865. Im Hinblick auf diese Rechte der Stadtgemeinde schreibt der Ges.-Vertrag vor, dass zur Sicherstellung der Aktionäre ein Tilg.-F. gebildet wird, dem die Rücklagen zu überweisen sind, welche durch Abschreib. auf Bahnkörper, Grundstücke und Wagen alljährlich angesammelt werden; auch die Zs. dieses Fonds sollen dem letzteren all- jährlich gutgeschrieben werden. Zzu Gunsten der Stadtgemeinde sind aus Anlass des Baues und Betriebes der Strassenbahn für Neuherstellung, Unterhaltung und Reinigung der innerhalb des Stadt- gebiets benutzten Strassen, sowie an besonderen Abgaben im Jahre 1907 folgende Summen von der Ges. aufgewendet worden: An anteiligen Kosten bei Neupflasterungen M. 115 604, für Unterhaltung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 89 960, für Reinigung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 53 255, vertragsm. Abgabe M. 74 865 (. auch oben), demnach zus. M. 333 685. Seit Bestehen der Ges. bis zum Schlusse des Jahres 1907 sind für die erstgedachten Zwecke zus. M. 2 891 388 verausgabt worden. Kapital: M. 6 250 000 in 6250 Aktien à M. 1000. Anfeihe: M. 4 000 000 in 4 % Schuldverschreib, von 1897, wovon 16./9. 1897 M. 3 000 000 zu 102.50 % u. 23./3. 1899 M. 1 000 000 zu 102 % aufgelegt wurden. 2000 St. über je M. 1000 Lit. A Nr. 1–2000 u. 4000 St. über je M. 500 Lit B Nr. 1–4000, lautend auf die Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./7. u. 2./1. Tilg. lt. Plan ab 1902–36, Kann ab 1907 verstärkt werden. Verlos. spät. Sept. (zuerst 1901) auf 2./1. Verst. Tilg. ab 1907 zulässig. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. n. F. Zahlst.: Leipzig: Gesellschafts kasse, Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Deutsche Bank; Breslau: Schles. Bankverein. In Umlauf Ende 1907: M. 3 635 500. Kurs Leipzig Ende 1897–1907: 103.25, 103, 100.50, 98, 95.25, 99, 101.50, 101.70, 101.90, 101.50, 98.75 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Febr.-April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotierung des Ern.-F. u. Tilg.-F., vom verbleib. Betrage 5 % zum R.-F., bis 4 % Div., vom Rest 10 % Fant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Fahresvergütung von M. 6000), 10 % zu Grat. an Beamte und zur Bildung eines Unterstütz.-F., Überres Super-Div. – Tant. an Vorst. und Beamte wird als Geschäftsunkosten verbucht. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Grundstücke 807 486, Gebäude 1 015 680, Bahnan 39 7028 303, Kraftstations-Masch. 792 597, Wagen 2 000 638, Werkstatteinricht. 73 827, . bekleidungen 27 000, Fahrdienst-Utensil. 3079, Werkzeug u. Geräte 5216, Streckenau 33 8544, Mobil. 5828, Kaut.-Effekten 108 751, Haus Kurprinzstr. 116 373, Kassa 3831, Debit. 3 Effekten 1882, Feuerversich. 6965, Betriebsmaterial. 126 871, Bahnbau do. 196 060, Schnel er Werkstatt 4443, Giessereibetriebskto 11 111, Provisorium Berlinerstr. 5081. – Passiva: 6 250 000, Schuldverschreib. 3 635 500, do. Zs.-Kto 73 310, unerhob. Div. 2720, Kredit, 3 = 3.%.%..... 64, Bahn- Kto Neue Rechnung 271 190, Beamten-Kaut. 56 173, Spareinlagen 8161, fant. 2 12 718 139. 68 665, körper-Amort.-F. I 667 614, do. II 434 360, R.-F. 122 203, Unterst.-F. 28 5 an A.-R. 6000, Grat. u. Z. Unterstütz.-F. 4900, Vortrag 12 817. Sa. M.