1894 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg. Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Konc.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12. 1949 verlängert. Letzte Statutüänd. 19/12.1899. Zweck: Einrichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen und Herstellung und Verwertung des hierzu erforderlichen Materials, insbesondere auch der Elektricität, wobei die Übertragung und Verwendung derselben auch für andere Zwecke nicht aus- geschlossen sein soll, und der Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Die G.-V. vom 28. April 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn von der „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin gegen Gewährung von 1200 neuen Aktien à M. 1000; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektrischen Betriebes mit oberirdischer Stromleitung nach System Thomson-Houston auf allen Linien; Mitte 1899 wurde die erste elektrisch betriebene Linie eröffnet, die anderen folgten successive bis Frühjahr 1900. Geleislänge 81,353 km bei einer Strassenlänge von 34,68 km. Die 6 Grundstücke der Ges. umfassen 3 ha 18 a 25 qm. Im Anschluss an das Netz der Magdeburger Strassen-Eisen- bahn-Ges. wird der Bau von Vorortbahnen geplant; wegen der Koncessionierung schweben Unterhandlungen mit den betreffenden Kommunalbehörden. Statistik: 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 Pers.-Verkehr*) 17 705 425 17 179 106 17 719 818 18 942 505 20 244 115 21 426 814 22 137 184 Brutto-Einn. 1955 954 1 912 370 1 981 857 2 128 593 2 291 581 2 428 385 2 521 853 ) Ohne Abonnenten. – Die Ges. besitzt 130 Motor- und 126 Anhänge-Wagen. Zahl der Angestellten 601. Vertrag mit der Stadt: Die Stadt Magdeburg erhält von den aus dem Personenverkehr inner- halb des Stadtbezirks (einschl. der Linie nach dem Herrenkrug) erzielten Einnahmen einen Gewinnanteil. Derselbe beträgt von der jährlichen Gesamt-Brutto-Einnahme aus obigem Verkehr 3½ %, solange diese Brutto-Einnahme im Durchschnitt eines Jahres noch nicht volle 38 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer beträgt. Erreicht die Brutto- Einnähme den Betrag von 38 Pfg. für das Wagenkilometer, dann erhält die Stadt 4 % der Brutto-Einnahme; bei weiterer Steigerung der Brutto-Einnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je ¼ %. Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitrags. pflicht waren diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5.J uli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. ÜUbersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschützt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass 3 Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit 33 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit 3 38 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 da Afachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Miee 136 nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kapital: M. 6 000 000 und zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie 4 (Nr. 1–2400) à M. 305 1 M. 4 800 000 in 4800 Aktien Serie B (No. 1–4800) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. erhöht It. G.-V.-B. vom 28. April bezw. 22. Juli 18998 um M. 3 600 000 in Siaek Serie B, von diesen Aktien erhielt die „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin (s. oben) 1200 9 div.-ber. ab 1. Jan. 1898, die übrigen 2400 Aktien (pro 1899 nur 5 % 1. Jan. 1900 voll div.-ber.) wurden den Aktionären vom 17.–26. Nov. 1898 zu 10000) geboten, ferner erhöht lt. G.-V.-B. v. 19, Dez. 1899 um M. 1 200 000 (auf M. 6 000 000