1920 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Das Rechtsverhältnis zwischen der Ges. und der Stadtgemeinde Stutt- gart betreffs Anlage und Betrieb der Strassenbahn ist durch die Verträge v. 22./8. 1889 19./7. 1894 und 26./6. 1899 geregelt. Für die Benützung der Strassen erhält die Stadt- gemeinde seit 1./1. 1897 für das Kalenderjahr 2½ % der jeweiligen Brutto-Einnahmen der Ges. an Fahrgeldern; ausserdem vom 1./4. 1902 an einen jährl. Beitrag von M. 10 000 zur Unterhaltung der Krongutstrassen. Die Zahlung von 1 % erfolgt ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis der Ges. in dem betreffenden Jahre; die Zahlung der weiteren 1½ % ruht in den Jahren, in welchen die Ges. nicht wenigstens 4 % Div. auf die St.-Aktien zur Verteilung bringt; sie ist aber ganz oder teilweise nachzuholen, sobald die Betriebs- ergebnisse späterer Jahre die Mittel hierzu und gleichzeitig zur Zahlung einer Div. von 4 % auf die St.-Aktien wieder gewähren. Die Zahlung erfolgt am 1./4. des folgenden Jahres. Verbleibt vom 1./1. 1902 an der Ges. nach Bezahlung einer 6 % Div. auf die St.-Aktien noch ein weiterer Überschuss, so erhält die Stadtgemeinde ¼o desselben als weitere Abgabe. Die Erlaubnis zur Anlage und zum Betrieb der Strassenbahnen auf dem Areal der Krongutsverwaltung ist eine stets widerrufliche und kann jeweils ohne weiteres zurückgezogen werden. Die Konc. für Stuttgart läuft am 31./12. 1930 ab. Mit dem Ablauf der Konc. erlangt die Stadtgemeinde das Recht, die gesamte Bahn- und Betriebsanlage mit allen beweg- lichen und unbeweglichen Zubehörden zu erwerben. Erklärt die Stadtgemeinde spätestens 6 Monate vor Ablauf der Konc. von dem ihr zustehenden Erwerbungsrecht keinen Ge- brauch zu machen, und kommt keine anderweitige Vereinbarung zustande, so hat die Ges. alle auf den städtischen Strassen und Plätzen befindl. Einrichtungen für die Bahn, z. B. Geleisanlagen etc. zu entfernen und die von der Bahn berührten Teile der Strassen und Plätze in guten, ordnungsmässigen, dem übrigen Bestand der betreffenden Strassen entsprechenden Zustand auf ihre Kosten zu versetzen und hierbei die Anordnungen des Gemeinderats zu befolgen. Kapital: M. 4 500 000 in 3750 St.-Aktien I. Em. (Nr. 1–3750) à fl. 100 = fl. 375 000 = M. 642 857.14 (urspr. A.-K.), 800 St.-A. Lit. B (Nr. 1–800) à M. 1000 = M. 800 000, 750 St.-A. Lit. C(Nr. 801 bis 1550) à M. 1000 = M. 750 000, 175 Prior.-Aktien (Nr. 1–175) à M. 1000 = M. 175 000, 631 St.- Aktien Lit. D (Nr. 1551–2181) à M. 1000 und 1 do. à M. 1142.86 (Nr. 2182) = M. 632 142.86, 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000 = M. 1 500 000. Um den Betrag der St.-Aktien Lit. D (Em. IV) erhöht lt. G.-V.-B. vom 31. März 1898, angeboten den Aktionären 30./4. – 14./5. 1898 zu 107.50 %, Rest von einem Konsortium zu 150 % übernommen. Von diesen Aktien IV. Em. von 1898 waren 25 % und das Agio sofort, 25 % am 1. Juli und 50 % am 1. Okt. 1898 einzuzahlen, div.-ber. für 1898 pro rata temp. ihrer Einzahlung. Die G.-V. vom 20. Juli 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 1 500 000 (auf M. 4 500 000) in 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000, div.-ber. im Ver- hältnis der Einzahlungen. Diese neuen Aktien wurden 1.–15. Okt. 1899 den Aktionären zu 108.25 %, anderweitig zu 125 % angeboten; 25 % und das Aufgeld waren sofort, 20 % am 1./10. 1900, restliche 50 % wurden zum 1./10. 1901 eingefordert. 1906 ging die Mehrzahl der Aktien in den Besitz der Ges. f. elektr. Unternehmungen in Berlin über. Bezugsrechte: Bei Emission neuer Aktien haben die Besitzer der Aktien früherer Emis- slonen ein Vorrecht. Die Prior.-Aktien haben ein Div.-Vorzugsrecht von 6 % und kommen auch im Falle der Liquid. vor den St.-Aktien zum Zug. Die Prior.-Aktien sind amortisierbar. Anleihe: M. 2 500 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. minist. Genehm. v. 24./5. 1902, rückzahlbar zu 105 %; 5000 Stücke (Nr. 1–5000) à M. 500 auf den Inhaber. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. ab 1906-–30 durch jährliche Auslos. am 15./7. auf 1./11. Eine hypoth. Eintragung zur Sicherung der Anleihe hat nicht stattgefunden, dagegen bat sich die Ges. verpflichtet, bis zur vollständigen Tilg. der Anleihe keinerlei hypoth. Belastung ihres bei Aufnahme der Anleihe vorhandenen Besitztums vorzunehmen. Der Erlös des Anlehens ist zu folgenden Zwecken verwendet: a) zur Rückzahlung des Restes des hypoth. gesicherten Anlehens von M. 630 740, sowie der noch schuldigen Zielerposten im Betrage von M. 35 000, b) zur Deckung des Bauaufwandes für das Depot Westend, c) für die verschiedenen Neu- anlagen und Veränderungen von Geleisen, sowie Anschaffung von Motorwagen. Noch in Umlauf Ende 1907: M. 2 378 000. Verj. der Coup. u. der Stücke nach gesetzl. Frist. Zahlst. wie bei Div. (ausser Ges.-Kasse). Kurs in Stuttgart Ende 1902–1907: 104.40, 104.23. 104.50, 104.80, 104, 100.50 %. Eingeführt 24./7. 1902 von den Stuttgarter Zahlstellen zu 102.50 %. Gesab gt Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Quartal. Stimmrecht: Je 1 Prior.-Aktie da, JSt.-Aktie à M. 1000 und die Aktie Nr. 2182 = 6 St., je 1 St.-Aktie à f. 100 = 1 8f. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. bis 10 % des A.-K. (ist erfüllt), dann vorerst bis 6 % Div. an Prior.-Aktien und hierauf bis 5 % an St.-Aktien, vom Rest bis 5 % Tant. an Vorst., 18 gänzung der Diy. der St.-Aktien auf 6 %, vom Übrigen erhält 0 die Stadtgemeinde ß weitere Abgabe, Überrest als Super-Div. an beide Aktienarten gleichmässig. Der A.-R. erha keine Tant. oder Entschädigung. 2 613 Bilanz am 31. Dez. 1907: Xktiva: Grundstücke u. Gebäude 2 335 935, Bahnbau 3 992 Anhängewagen 504 795, Motorwagen 2 099 230, Kaut. u. Effekten 25 413, Kassa 3961, 40000, Masch., Werkzeuge u. Inventar 214 372, Material. 220 297, Versich. 14 939, elektr. 9 einricht. 831 541, Beteilig. an Cannstatter Strassenbahnen 172 500, Bankguth. 314 874, 47 88 477. – Passiva: A.-K. 4 500 000, Oblig. 2 378 000, do. Zs.-Kto 17 920, unerhob. Div. 410,