Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1949 Zweck: Errichtung u. Betrieb von Elektrizitätswerken u. Strassenbahnen in Finnland u. Schweden, namentlich in Abo sowie Ausführung aller zur Erfüllung des Zweckes der Ges. dienenden oder darauf bezüglichen Geschäfte. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000, eingez. 25 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Kto d. Aktionäre 900 000, Debit. 278 644, Avale 16 000, Elektr.-Werk Erwerbs-Kto 50 000, Elektr. Werk Abo, Anlage 1650, Einricht.-Kto 5807. –— Passiva: A.-K. 1 200 000, Kredit 25 000, Avale 16 000, Gewinn 11 102. Sa. M. 1 252 102. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 463, Reingewinn 11 102. – Kredit: Zs. 8598, Elektr.-Werk Abo, Betriebs-Kto 2967. Sa. M. 11 565. Dividende 1907: 0 %. Direktion: Alb. Hempel. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Dr. Walther Rathenau, Stellv. Komm.-Rat Paul Mamroth, Berlin; Dir. Carl Zander, Zürich; Konsul Christian Bolinder, Stockholm; Baron Carolus Wrede, Abo. Elektricitätswerk Südwest Aktiengesellschaft in Berlin-Wilmersdorf, Motzstrasse 48. Gegründet: 28./7. 1899 mit Nachtrag v. 11./11. 1899; eingetr. 21./11. 1899. Letzte Statutänd. 21./4. 1902, 29./4. 1903 u. 11./4. 1904. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Gewerbsmässige Erzeug. u. Ausnutz. elektr. Stromes in jeder Art, insbesondere zur Beleuchtung und Kraftübertragung in den südwestlichen Berliner Vorstädten und Vor- ortsgemeinden, und zu dem Zweck die Errichtung eines Elektricitätswerkes in Schöneberg. Angeschlossen Ende 1904–1907: 74 237, 104 715, 154 783, 204 914, Glüh-, 1586, 2001, 2544, 2962 Bogenlampen u. 667, 873, 1205, 1596 Motore von zus. 3150, 3766, 5030, 6982 PS. Ausserdem bewerkstelligt die Centrale die sehr bedeutende Stromversorgung der westl. u. südl. Berliner Vorortbahnen, soweit die Linien dieser Unternehmungen nicht auf Berliner Gebiet liegen, sie versorgt auch die Vorortsbahn Potsdamer Bahnhof-Gross-Lichterfelde-Ost (Staatsbahn) mit elektr. Strom. 1902–1907 wurden insges. abgegeben: 3 491 400, 5 741 600, 9002 894, 10 370 835, 12 521 719, 15 899 845 Kilowattst. Im Betrieb waren Ende 1907 in der Maschinenstation 6 Dampfdynamos mit 3825 Kw. Gesamtleistung, 2 Drehstrom-Turbo-Dynamos von 2000 bis 2500 Kw., 3 Drehstrom-Gleichstrom-Umformer à 880 bezw. 1100 Kw. Ferner sind in der Maschinenstation je eine Akkumulatorenbatterie für die Bahnanlagen, sowie für den Licht- u. Kraftbetrieb mit einer Kapazität von insges. 2295 Kw. vorhanden. In der Akkumulatoren- Unterstation in Wilmersdorf, Motzstr. 48 sind vorhanden:2 Drehstrom-Gleichstrom-Umformer von je 700 Kw. u. 1 zu 880 Kw., 2 Akkumulatorenbatterien von insges. 7280 Kw. Kapazität, ausserdem 3 Zusatzmasch. In der Unterstation Halensee, Westfälischestr. 63 sind aufgestellt: 1 Motor-Dynamo von 200 Kw., 2 Motor-Dynamos von je 300 Kw., eine Akkumulatorenbatterie mit einer Leistung von 1900 Kw. Im Auguste Viktoria-Krankenhaus wurde eine Anschluss- batterie mit einer Leistung von 393 Kw. u. den erforderlichen Hilfsmasch. installiert; in der Umformerstation Wilmersdorf, Katharinenstr. 19 vorhanden: 3 Drehstrom-Gleichstrom-Um- former von je 175 Kw. Die Erweiter. des Licht- u. Kraftverteilungsnetzes erforderte 1906 u. 1907 M. 965 000 bezw. 700 000 Aufwand. Die Ges. war 1908 an der Grenze ihrer Leistungs- fähigkeit angelangt, sodass der Bau einer neuen Zentralstation stattfinden soll. Koncession: Mit der Stadt Schöneberg, der Stadt Wilmersdorf und der Gemeinde Schmargendorf hat die Ges. bis 30./9. 1928 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu benutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen, als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe von 10 %, an die Stadt Wilmersdorf eine solche von 5 % der durch Lieferung von Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen –— ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) —– abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges, für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährlichen Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte inlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein etrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft.