Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1969 Zweck: Erzeugung u. Veräusserung von elektrischem Strom, insbes. Erwerb u. Fortbetrieb des Unternehmens der Elektricitätswerke unter der seitherigen Firma Neckarwerke Altbach- Deizisau Heinrich Mayer in Esslingen sowie deren Erweiterung. Die A.-G. hat von genannter Firma deren gesamtes Vermögen als Sacheinlage in die Ges. eingebracht, nur die folgenden, hypothek. gesicherten Schulden übernommen: von Heinr. Mayer ausgegebene Anleihe von M. 1 750 000, verzinsl. zu 4 %, rückzahlbar zu 105 % (s. unten); an der Restkaufsgeld-Hypoth. der A.-G. für elektr. Unternehm. in München von M. 800 000 den Restbetrag mit M. 530 000, je samt der Zinsverpflichtung v. 1./1. 1906 ab. Der Zweck des Unternehmens ist die durch Wasser- u. Dampfkräfte erzeugte elektrische Energie (ca. 3000 HP.) an die umliegenden Gemeinden für Licht und Kraft sowie sonst. Zwecke abzugeben. Die Betriebsanlagen der Firma sind 1) Hauptzentrale in Altbach, 2) Elek- tricitätswerk Göppingen, 3) Elektricitätswerk Ludwigsburg (erbaut 1905), 4) Elektricitätswerk Esslingen (Eigentum der Stadt Esslingen, an die Firma auf 50 Jahre verpachtet ab 1./4. 1905), 5) Elektricitätswerk Pfullingen (käuflich erworben 1906); inzwischen sind im J. 1907 noch folgende Anlagen hinzugekommen: 6) Elektricitätswerk Zuffenhausen, 7) Elektricitätswerk Urach, 8) Elektricitätswerk Böblingen, 9) Elektricitätswerk Metzingen, 10) Gaswerk Metzingen, 11) Elektricitätswerk Gmünd (Eigentum der Stadt Gmünd, Betrieb und Verwaltung durch die Firma). Die Gesamtlänge der Fernleitungen betrug Ende 1906: 178 km mit 94, 6 t Kupfergewicht, die Gesamtlänge der Ortsverteilungsnetze 249 km mit einem Kupfergewicht von 118,4 t. In Betrieb waren 5 Umformerstationen mit 6 Umformern von zus. 892 Kilowatt, sowie 60 Transformatorenstationen mit 113 Transformatoren von zus. 2135 Kilowatt. Der Strom- erzeugung dienten Ende 1906: 3700 PS. mit 2880 Kilowatt. Der Gesamtanschlusswert be— trug Ende 1906: 29 430 Glühlampen à 50 Watt, 275 Bogenlampen à 500 Watt, 782 Elektro- motoren mit zus. 3380 PS., 72 Koch. u. Heizapparate mit zus. 67,14 Kilowatt. Insgesamt 4718,6 Kilowatt, gleichwertig einem Anschluss von 94 372 Glühlampen à 50 Watt. Die Firma hat mit einer grösseren Anzahl Gemeinden Verträge auf 30 Jahre abge- schlossen, und zwar mit Altbach, Berkheim, Bezgenrieth, Deizisau, Denkendorf, Ebers- bach a. Fils, Göppingen, Hattenhofen, Hedelfingen, Hochdorf, Hohenheim, Köngen, Nellingen, Oberboihingen, Oberesslingen, Obertürkheim, Plieningen, Plochingen, Rech berghausen, Reichen- bach, Rosswälden, Ruith, Scharnhausen, Schlierbach, Steinbach, Sulpach, Uhlbach, Unter- boihingen, Weilheim, Zell-Aichelberg u. andere mehr mit ca. 200 000 Einwohnern. Die wesentl. Bestimm. des Vertrages sind folgende: §1. Die Gemeinde erteilt den N eckarwerken die alleinige Konc. zur Errichtung einer elektr. Anlage sowie das alleinige Recht, alle innerh. ihrer Gemeinde- grenzen gelegenen öffentl. Strassen u. Plätze zur Führung von ober- u. unterird. Leitungen behufs Abgabe elektr. Energie zu Licht-, Kraft-, Heiz- u. andl. Zwecken an Behörden u. Private kostenlos zu benutzen. Dieses Recht ist ein ausschliessliches für die Unternehmerin, u. zwar auf die Dauer von 30 J. vom Tage der Inbetriebsetzung der Anlage ab gerechnet insofern, als es weder der Gemeinde selbst noch einem Dritten gestattet ist, Licht oder Kraft an Behörden u. Private während der Dauer des Vertrages unter Benutzung der öffentl. Strassen u. Plätze abzugeben. Es bleibt jedoch jedem Einwohner der Gemeinde unverwehrt, auf seinem Eigen- tum u. zu eigenen Zwecken elektr. Energie zu erzeugen u. zu verwenden. Sollten hierbei öffentl. Strassen u. Plätze benutzt werden müssen, so unterliegt dies der ausdrückl. Genehm. der Gemeindebehörde, nachdem sich dieselbe bezügl. Verlegung der Leitungen im Interesse gegenseit. Schutzes mit den N eckarwerken verständigt bat. § 4. Die Unternehmerin ist berechtigt, die Neckarwerke in eine eigene Akt.-Ges., auf welche alle Rechte u. Pflichten ohne weiteres übergehen, umzuwandeln oder die aus diesem Vertrage entspringenden Rechte u. Pflichten an Dritte zu übertragen (ist 1905/06 geschehen). § 5. Sollte die Unternehmerin den aus dem Vertrage, wie den aus den besonders beigegeb. Stromlieferungsbeding. erwachsenden Verpflicht. auf wiederholtes Auffordern nicht nachkommen oder der Vermögensfall der Unter- nehmerin eintreten, so ist die Gemeindeverwalt, berechtigt, sich ohne weiteres in den Besitz der gesamten innerh. der Gemeindegrenzen befindl. Aniage, soweit dieselbe lediglich zur Stromzuführung an die Gemeinde dient, einschl. aller Betriebsmaterial. u. sonst. Zubehör zu setzen, hat jedoch in diesem Falle den durch Sachverständige festgestellten Wert der ein- zelnen Gegenstände an die Unternehmerin zu vergüten. § 6. Nach Ablauf der Konc.-Dauer erlöschen alle der Unternehmerin aus dem Vertrage entspringenden Rechte u. Pflichten u. hat dieselbe, insofern nicht vorher eine neue Vereinbar. getroffen wird, auf Verlangen der Gemeindeverwalt. alle Leitungen innerh. der Gemeindegrenzen, soweit dieselben lediglich zur Stromzuführung an die Gemeinde dienen, auf ihre Kosten zu entfernen u. die Strassen u. öffentl. Plätze wieder ordnungsgemäss in Stand zu setzen. Der Gemeinde steht es jedoch 1el, nach Ablauf der Konc. die gesamte innerh. der Gemeindegrenzen befindl. Anlage, soweit dieselbe lediglich zur Stromzuführ. an die Gemeinde dient, zu übernehmen, was sie jedoch mind. 1 Jahr vor Ablauf der Konc. der Unternehmerin mitzuteilen hat. Der Überschuss von 1906 M. 112 514 wurde zur Bildung eines Abschreib.- u. Ern.-F.-Kto verwendet, ebenso der Gewinan von 1907 mit M. 208.190. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Die Ges. für elektr. Unternehm. über- in im 1 der Gründung von dem A.-K. M. 3 750 000 gegen Hingabe von M. 2 500000 rer Aktien. Anleihe: M. 1 750000 in 4 % Teilschuldverschreib. v. 22./12. 1902, rückzahlbar zu 105 % 1000 Stücke 3 M. 1000, 1500 à M. 500. Zs.: 1./1. u. 1./7 Tilg.: Vom 15./2. 1912 ab dureh Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1908/1909. I. 124