1986 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 91 482, Allg. Ern. 12 362, Dubiose 38 462, Reingwinn 270 865. Sa. M. 422 261. – Kredit: Bruttogewinn M. 422 261. Dividenden 1907: 8 %. Direktion: Dr. Rud. Jay, Dr. Wilh. Pfanhauser, Leipzig. Aufsichtsrat: Vors. Hofrat Dr. Georg Langbein, Leipzig; Stellv. Wilh. Pfanhauser sen. Wien; Konsul Friedrich Jay, Rechtsanwalt Dr. Ernst Weniger, Leipzig. Prokuristen: Ober-Ing. Rich. Jentsch, Kaufm. W. Dosing. Zahlstelle: Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt Abt. Becker & Co. N 0 8 0 – = = Electricitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Letzte Statutänd. 19./5. 1899 u. 4./5. 1905. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Errichtung, Betrieb u. Veräusserung elektrischer u. sonstiger industrieller Anlagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektricitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Koncession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr, Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb ge- nommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konc. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Länge der 3 Strassenbahnlinien 10,072 km. Frequenz 1900–1907: 802 386, 772 695, 766 764, 791 394, 841 834, 852 753, 907 014, 949 473 Personen; Fahreinnahmen: M. 77 289, 74 353, 73 840, 76 326, 81 079, 82 082, 87 249, 91 539. Angeschlossen waren Ende 1907 12 939 Glüh- u. 78 Bogenlampen, sowie 247 Motore. Gesamterzeugung der Kraftstation 1907: 1 030 448 Kilowattstunden, wovon 481 auf die Strassenbahn entfielen. Zur Bestreitung von Erweiterungen fand 1907 die Aufnahme einer 4 % Oblig.-Anleihe von M. 300 000 statt (von der G.-V. v. 1./5. 1906 genehmigt). Für weitere Strassenbahnlinien hat die Ges. gegenüber anderen Unternehmern bei gleichen Bedingungen das Vorrecht; jedoch ist sie nicht vor Ablauf von 6 Jahren ver- pflichtet, noch weitere innerhalb der Stadtgemarkung gelegene und vom Magistrat zu bestimmende Linien zu bauen, bezw. das Bahnnetz um 3 km zu vergrössern, sofern auf den bestehenden Strecken pber Wagen-km nicht mindestens 38 Pf. Einnahme im Durchschnitt eines Jahres erzielt werden. Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtet und 1901–1906: 4 %, 1907–1912: 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn und des Licht- und Kraftwerkes an die Stadt entrichtet werden sollen; von 1913 ab bleibt der urspr. festgesetzte Prozentsatz von mind. M. 20 000 bestehen. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33 %(statt 20 0%) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Koncession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge: troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektricitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Koncessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, 33 Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt f die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes fahr 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–235. stellt sie en folgt? 14½, 14 13½, 13 12―, . 10½, 10. Der Übernahmeprels, 91 . hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erwei yange unter Abzug von 1,05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der „„ welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwals