Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 245 gültiges Urteil über die finanziellen Resultate noch nicht zulässt, aber vorläufig fortgesetzt wird. Gleichzeitig sind Vorkehrungen eingeleitet, durch Verbesserung des Aufbereitungs- verfahrens einen Teil der bisher als Schmelzgut verwendeten Erze exportfähig zu machen. Zur Verschiffung nach Europa gelangten im Jahre 1907/08 ca. 15 000 t Tsumeberz mit ca. 0.035 % Silber, 19 % Kupfer, 23 % Blei, ca. 1000 t Kupferstein mit 0.040 % Silber, 36 % Kupfer, 17 % Blei und ca. 700 t Werkblei mit 0.090 % Silber, 96 % Blei. Die Verschiffungen in den Monaten April bis Okt. des Geschäftsjahres 1908/09 betrugen: 15 750 t Erze, 1950 t Kupferstein, 1800 t Werkblei. Für das Kupfererzvorkommen in Guchab, wo ca. 1800 t blei- freier Kupfererze gewonnen wurden, wird ein umfassender unterirdischer Abbau durch weitere Aufschliessungsarbeiten vorbereitet. Dasselbe gilt von Asis oder Klein-Otavi, welches wie Guchab an der Bahnstrecke Otavi-Grootfontein liegt. Die für die Beamten u. Arb. er- forderlichen Wohnhäuser sind errichtet worden. Die Anzahl der eingeborenen Arb. ist erheblichen Schwankungen unterworfen; sie betrug im Okt. 1908: 900 Mann. Eisenbahn. Die mit der Spurweite von 0,6 m von Arthur Koppel A.-G. in Berlin aus- geführte Bahn Swakopmund-Tsumeb hat die Stationen Swakopmund, Usakos, Onguati, Omaruru, Okavakuatjivi, Okaputa, Otavi, Khorab u. Tsumeb und ausserdem 18 Halte- und ÜUberholungsstellen. Länge der Bahn 566 km, ausserdem die Zweiglinie Onguati- Karibib (14 km). Die Bahn ist durchgängig eingleisig ausgeführt und mit einem starken, ganz eisernen Oberbau versehen. Im Sept. 1903 wurde mit dem Bau von Swakopmund aus begonnen; die Eröffnung erfolgte am 12./11. 1906 u. wurde der Betrieb am 16./12. 1906 durch die Otavi-Ges. von der Generalunternehmung übernommen. Die Betriebsmittel der Ges. umfassen: 37 Tenderlokomotiven, 31 Wassertender u. 290 verschiedene Wagen, meistens Güterwagen. Die Baukosten der Bahn belaufen sich bis Ende März 1908 auf rund M. 17 800 000. Ausserdem ist eine von der South West Africa Comp. Ltd. erbaute Zweiglinie Otavi-Grootfontein (92 km) vorhanden, auf welcher Bahn die bei Guchab im Tage- bau gewonnenen Kupfererze verladen werden. Der Abbau bei Guchab begann Anfang 1908. Die Eisenbahn beförderte 1907/08: 22 848 Personen, Einnahmen hierfür und für Gepäck M. 284 925, 60 504 t Güter mit M. 3 878 691 Einnahmen, sonst. Einnahmen M. 74 065 zus. also M. 4 237 681 abz. M. 1 734 198 Ausgaben, demnach Überschuss M. 2 503 482, wovon M. 426 312 dem R.-F. überwiesen wurden, somit Reingewinn M. 2 077 170. Grundkapital: M. 20 000 000 in 200 000 Anteilen auf Inhaber (Nr. 1–200 000) à M. 100 = frs. 125 = £ 5. Urspr. Kap. M. 1 000 000, erhöht 1903 um M. 19 000 000. Die Anteile sind in englischer und deutscher Sprache ausgestellt. Sie sind in 20 Serien zu je 10 000 An- teilen eingeteilt, und zwar enthalten Serie I Stück 10 000 von je 1 Anteil Nr. 1– 10 000 5 Serien IIvI zu Stück 2 000 von je 5 Anteilen Nr. 10 001– 60 000 12 Serien VII–XVIII zu Stück 1 000 von je 10 Anteilen Nr. 60 001–180 000 2 Serien XIX=XXX zu Stück 200 von je 50 Anteilen Nr. 180 001–200 000 Die Anteile sind unteilbar. Die Urkunden über die Anteile können auch auf den Namen umgeschrieben werden; sie werden in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Anteile ausgestellt. Den Inhaber-Anteilen werden Div.-Scheine auf 10 Jahre und ein Talon bei- gefügt, gegen welchen seinerzeit ein neuer Div.-Bogen auf je weitere 10 Jahre ausgefolgt wird. Genussscheine: Es gelangten nach Bestimmung der Satzungen 200 000 Genussscheine zur Ausgabe; diese lauten auf den Inhaber, können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Genussscheine ausgefertigt. Nach dem mit der South West Africa Comp. abgeschlossenen Vertrage erhielt diese als Preis für die an die Otavi-Ges. übertragenen Rechte die Hälfte der Genussscheine für sich, während die andere Hälfte den ersten Zeichnern der 200 000 Anteile, und zwar 1 Genuss- schein auf je 2 Anteile, zugefallen ist. Die Genusssch. nehmen mit der Hälfte an dem über 5 % Div. hinaus zur Verteil. kommenden Gewinn nach Abzug der Tant. für den Verwalt.-Rat teil. Im Falle der Auflös. der Ges. wird nach Tilg. der Schulden das Vermögen nach Verhältnis der auf die Anteile geleisteten Einzahlungen unter die Mitglieder und ein Überschuss auf Höhe von 50 % in demselben Verhältnis unter die Mitglie der, und auf Höhe von 50 % unter die Inhaber der Genussscheine in Mark verteilt. Die Verteilung darf erst nach Ablauf eines Jahres vollzogen werden, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflös. der Ges. unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, im Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Einlösung der Genussscheine bedingt eine Abänderung der Satzungen; einem Übereinkommen über die Einlösung sind alle Inhaber von Genuss- scheinen unterworfen, wenn in einer zu diesem Zwecke zu berufenden Versammlung der Inhaber das Übereinkommen mit wenigstens zwei Dritteln der bei der Abstimmung ver. tretenen Stimmen genehmigt wird. In dieser Versammlung gewährt jeder Genussschein eine Stimme. Die Ges. ist befugt, auf Beschluss des Verwaltungsrats Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals auszugeben. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur von der ordentl. G.-V. beschlossen werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers: Spät. im Dez. Stimmrecht: 1 Anteil = 1 St. Gewinn-Verteilung : Der Reingewinn versteht sich nach Abschreib. u. nach Dotierung des Ern.-F. für die Eisenbahn; von dem nach Beendigung der Bauzeit sich ergebenden Reingewinn mindestens 5 u. höchstens 15 % z. R.-F. bis derselbe 15 % des Grundkapitals erreicht haben wird, 5 % Div. an die Anteile, vom Rest 50 % als Super.-Div. an die Anteile u. 50 % an die Genussscheine, nachdem 10 % Tant. an den Verwalt.-Rat vorweggenommen sind.