bei Übern Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 753 1900–1908: 94, 73.80, 77.30, 83.25, 73.25, 81.75, 67.90, 63.40, 62 %. In Frankf. a. M.: 94, 74, 76.50, 83.50, 74.50, 81.20, 67,50, 64, 61.80 0%. Seit März 1900 auch in Hamburg u. Cöln notiert. II. M. 6 000 000 in 5 % Schuldverschreih. von 1900, rückzahlbar zu 102 %, 4000 Stück (Nr. la u. 1b bis 2000 a u. 2000 b) à M. 500 und 4000 Stück (Nr. 2001–6000) à M. 1000, autend auf Namen des Bankhauses J. L. Eltzbacher & Co. zu Cöln und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. planmässig ab 1909, doch siehe bei I und unten. Die Anfeihe ist hypoth. nicht eingetragen. In Umlauf Ende Juni 1908 M. 5 186 677. Verj. der Coup. und der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. siehe unten. Kurs Ende 1901–1908: In Berlin: 82, 82.30, 88.60, 74.50, 81.80, 67.90, 63.70, 62.25 0%. In Frankf. a. M.: 83, 82, 88.20, 75.50, 81.50, 68, 64.50, 61.80 %. Aufgel. 15./1. 1901 zu 100 %. Notiert Berlin. Im Febr. 1901 in Cöln zugelassen; im April auch in Frankf. a. M. (erster Kurs daselbst 30./4. 1901: 100 %). Ab 2./6. 1905 bis 30./6. 1906 verstand sich die Notiz der 5 % Schuldverschreib. mit 2½ %, der 4½ % mit 2 % und der 4 % mit 2 % Zinsvergütung; ab 2./7. 1906 verstand sich die Notierung von Schuldverschreib. für solche Stücke, auf welche die Rückzahl. von 7½ % erhoben worden ist, u. zwar verstand sich die Notiz in Prozenten des urspr. Nominalbetrages, Zinsberechnung dagegen à 2½ % bezw. 2 / % bezw. 2 % von 92½ % des urspr. Nominalbetrages. Ab 2./1. 1907 werden sämtliche Stücke franko Zs. gehandelt. Die Einlös. der per 2./1. u. 1./7. 1907 u. 2./1. u. 1./7. 1908 fälligen Zinsscheine der Schuld- verschreib. erfolgte: 4 % à M. 1000 mit M. 9.15, die 4½ % à M. 1000 mit M. 10.29, à M. 500 die 4½ % mit M. 5.15, die 5 % à M. 1000 mit M. 11.14, die 6 % à M. 500 mit M. 5.72. Im Anschluss an die Kapitalreorganisation von 1902 beschlossen die Inhaber der 3 An- leihen 11./11. 1902 folg.: 1) Verzicht auf die Rechte, welche nach § 289 H.-G.-B. den Gläubigern der Ges. im Hinblick auf die von der G.-V. der Aktionäre beschlossene Herabsetzung des A.-K. zustehen; 2) Unterbrechung der Ausl. der 4 % Schuldverschreib., Hinausschiebung des Beginnes der Ausl. der 4½ u. 5 % Schuldverschreib. u. Hinausschiebung des Endtermins der Ausl. aller 3 Arten von Schuldverschr., alles für einen Zeitraum von 3 Jahren; 3) Be- stellung eines Vertreters der Inhaber der Schuldverschreib. (J ustizrat Heiliger, Cöln), sowie Bestimm. des Umfanges seiner Befugnis, Einsetzung eines Ausschusses (Dir. Hocks, Landger.- Rat Schnitzler, Reg.-Rat Clemm) zur Unterstützung des Vertreters. Die Tilg. der 4 % Anleihe von M. 4 000 000 wird unterbrochen, der Endtermin ist bis 1921 hinausgeschoben; die 4½ % Schuldverschreib. von M. 10 000 000 von 1900 sind bis 1908 unkündbar u. von diesem Termin ab zu pari rückzahlbar. Der Beginn der Ausl. der 5 % Oblig. von 1900 zu 102 % ist bis 1909 hinausgeschoben. Die von der Schutzvereinigung aufgestellten Bedingungen wurden gleich- alls genehmigt. Danach verzichten die Banken u. Obligationäre auf das Recht, Befriedig. u. Sicherstellung auf gesetzl. Wege zu beanspruchen. Die Ges. verpfändet zur Tilg. der Oblig. und Bankschulden ihre Effekten unter Ausschluss von M. 517 000 für Kautionszwecke, sowie ihre Debit. soweit diese aus Forder., an Unternehm.-Ges. bestehen. Pfändung u. Bindung der Kealisier. der Pfandbr.-Objekte geschieht zunächst nur auf 7 Jahre, bis 31./12. 1909. Frühestens 4 Mon., spät. 2 Mon. vor Ablauf dieser Zeit hat die Ges. eine Vers. der Obligationäre ein- zuberufen. Spricht man sich mit einfacher Mehrheit des vertretenen Oblig.-Kap. für Auf- rechterhalt. resp. Erneuer. aus, so gilt die Verpfänd. für fernere 3 Jahre. Der Ges. bleibt untersagt, auf die Immobil. Hypoth. aufzunehmen. Verf. über die verpfändeten Werte dürfen nach vorher eingeholter Gutheiss. des Vertreters der Obligationäre u. Banken erfolgen, der Gegenstand der Verf. M. 500 000 oder mehr beträgt. Von dem Rechte, für ihre Oblig. 6 9 Vorz.-Aktien à M. 1000 einzutauschen, haben Besitzer von M. 295 000 Teilschuldverschreib. 11 rauch gemacht (s. oben). Man kann mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass die essen der Obligationäre vollständig gewahrt sein dürften. Der Zs.-Dienst ist geregelt und „.... der Ges. so, dass ab 1./7. 1906 eine Teilzahlung von 8½ % an Obligationäre 1 „... erfolgen konnte; von dem auf die Schuldverschreib. entfallenden Betrage 35 e ein Teil zum Ankaufe von nom. M. 211 000 Schuldverschreib. verwendet, sodass die m verbleibenden Schuldverschreib. 7½½ % erhielten. Rabe e Die Hoffnungen, welche sich an die vorsteh. Sanier. der Ges. 1902 geknüpft, 0 13 nicht erfüllt, vielmehr hat die Ges. auch 1903/1904 mit grossem Schaden gearbeitet. luss per 30./6. 1904 zeigte eine Unterbilanz von M. 5 283 953 — für Res.-Stellung 18 Betriebsverlust M. 883 953 –, sodass von dem A.-K. von M. 8 395 000 mehr als lie B5. War. Dieses überaus ungünst. Resultat führte die Verwalt. einerseits auf lIskreditierung der Ges. infolge der Vorgänge in den Jahren 1899/1900 zurück, die Gegen- tang einer strafrechtl. Untersuch. und eines Civilprozesses waren (gemeint sind die Vorgänge erschütt aahme der Singer-Ges., s. oben). Die Erörter. hierüber führten zu starker Kredit- 1% und Zurückhaltung von der Ges. sonst zugefallenen Aufträgen. Andererseits sen sich grosse Abschreib. bezw. Res.-Stellungen für die Unternehm. nötig, an denen die Ges 71* . 3 ― durch Beteil. interessiert ist; besonders gross erschien die Verlust-Wahrscheinlichkeit bei § Altona-Blankenese, Crottorf, Braila u. Bukarest. Im Hinblick auf diese sich ein neues Arrangement mit den Gläubigern u. Obligationären der f 1 Aus dieser Erwägung heraus stimmte die G.-V. v. 30./12. „. 1 Allg. Elektr.-Ges. und der Siemens-Schuckert-Werke in Berlin zu, Cölner 10 haften die Ehrenfelder Fabrik des Helios, wie sie steht u. liegt, für die Veisbarf besond G. m b. H. übernahmen, mit Ausnahme d. Werkzeugmasch., die nach- onders für Herstellung v. Zählern angeschafft u. gebraucht werden. Der Kaufpreis Hz andbuch qder Dentschen Aktien-Gesellschaften 1908/1909. II. 48