Hypotheken- und Kommunal-Banken. Die auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr., welchen neue, auf die sich aus der Herabsetz. ergebenden Nennwerte lautende Coup. beigegeben wurden, tragen den Aufdruck: „In Gemässheit der Beschlüsse vom 10./5. 1901 ist der Nennbetrag dieses Pfandbriefes auf 80 % herabgesetzt“', die 4½ % zu 120 % rückzahlbaren Pfandbr. ausser- dem den weiteren Aufdruck: „Hierzu gehört ein Auslosungsschein auf 20 % des urspr. Nominalbetrages des Pfandbriefes.' Die Pfandbr. behielten ihre alten Nummern und sonst. Unterscheidungsmerkmale. Die einzelnen Abschnitte, welche früher in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1500, 1000, 600, 500, 300, 200, 150, 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr nach der Herabsetzung dementsprechend M. 4000, 2400, 1600, 1200, 800, 480, 400, 240, 160 120, 80. Am 14./7. 1902 machte die Schutzvereinigung bekannt, dass die Besitzer von Certi- fikaten für je nom. M. 8000 oder ein mehrfaches dieses Betrages je eine oder entsprechend mehrere neue, mit dem deutschen Reichsstempel versehene Aktien der Preuss. Hypoth.- Actien-Bank im Nominalbetrage von M. 1200 samt Gewinnanteilscheinen pro 1902–1911 und Ern.-Scheinen erheben können. Die Certifikate, welche mit dem die Ausreichung der auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr. kenntlich machenden Stempel versehen sein müssen, können beliebigen Serien angehören und von beliebigen Hinter- legungsstellen ausgegeben sein; der Gesamtbetrag jeder Einreichung muss jedoch eine durch M. 8000 teilbare Pfandbr.-Summe darstellen. Die Einreichung hatte v. 25./7. 1902 ab zu erfolgen. Der Vorstand der Schutzvereinigung forderte dann am 30./8. 1902 die Besitzer von Certifikaten in geringerem Betrage als nom. M. 8000 auf, ihre Certifikate bis spät. 31./12. 1902 entweder durch Zukauf auf nom. M. 8000 zu ergänzen oder dieselben. zu verkaufen. Letzte Frist für beide Einreichungen bis 5./3. 1904. Nach Ablauf derselben gelten die nicht abgehobenen Aktien als in natura nicht verteilbar. Der Vorstand hat dieselben für Rechnung der Beteiligten bestmöglichst nach und nach verkaufen lassen. Der Erlös (M. 17.45 auf jede nom. M. 100 Certifikat zuzügl. 2 % Deposital-Zs.) wird durch die Preuss. Hypoth.-Actien-Bank an die Besitzer der noch ausstehenden Certifikate gegen Einreichung derselben pro rata ausgeschüttet werden. Ende 1908 standen noch nom. M. 1 892 400 Certifikate aus. Die Bank erklärte sich bereit unterm 27./4. 1903, die in der Zeit v. 1./1. 1902 bis 1./10. 1903 fällig gewordenen u. fällig werdenden Zinsscheine ihrer nicht konvertierten Pfandbr., von deren Einlösung die Bank durch den G.-V.-B. der Pfandbr.-Gläubiger v. 10./5. 1901 entbunden war, einzulösen. Die Deutsche Treuhand-Ges. hat sich als Vertreterin der Pfandbr.-Gläubiger mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Certifikate der Vereinigung zum Schutze der Inhaber von Pfandbr. der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank. Die Certifikate dieser Schutzvereinigung wurden am 4./3. 1901 in Berlin zum erstenmal notiert, wobei sich der Kurs für die 4 % Pfandbr. auf 80.50 % und für die 3½ % auf 72 % stellte. Usance in Berlin: Vom 14./1. 1901 ab wurden die Pfandbr. wie folgt gehandelt und notiert: 4½ % J¼ 7 einschl. Coup. per 1./7. 1901, 4 % J einschl. Coup. per 1./7. 1901. 4 % 4/0 einschl. Coup. per 1./4. 1901, 3½ % J einschl. Coup. per 1./7. 1901, 3½ % A/0 einschl. Coup. per 1./4. 1901, sämtlich franko Zs. – Die nicht der Schutzvereinigung angeschlossenen, noch im Original umlaufenden Pfandbriefe der Preuss. Hypoth.-Actien- Bank werden auch v. 2./1. 1902 ab weiter einschl. der Coup. per 1./7. bezw. per 1./10. 1901 u. einschl. des am 2./1. 1902 fälligen Coup. franko Zs. notiert. Kurs der nicht abgest. Pfandbr. Ende 1901–1902: 4½ % Jan./Juli: –, – %; 4 % Jan./Juli: 83, 90.10 %; 4 % Aug./Okt.: 82.10, 89.10 %; 3½ % Jan./Juli: 75, 81.8 % 3½ % Aug./Okt.: 74.60, 81.60 %; Ende 1903–1908: 4½ %: 109, –, –, –, –, – 9% 2 %% 91 9 60, 92.75, 91.50, 89, 93.75 % 3½ %: 83.75, 86.60, 86.75, 86.30, 85, = %. Die 4 u. 3½ % auch in Frankf. a. M. notiert. Der Umlauf ist aus der Bilanz ersichtlich. Vom 1./7. 1903 ab sind die alten, nicht konvertierten Pfandbr. der Bank, lieferbar ohne Coup., aber versehen mit Ern.-Scheinen, die abgestempelt sind: „Zinsscheinbogen zur Erneuerung eingereicht“. – Die Notierung für diese Pfandbr. findet v. 1./7. 1903 statt unter Zinsvergüt.: 1) bei den früher 4½ % Pfandbr. à 3 "0 % zuzügl. v. 1./7. 1903; 2) bei den früher 4½ % u. 3½ % Pfandbr. à 3¾0 % bezw. 28/0 % u. zwar bei den J./J.-Pfandbr. zuzügl. v. 1./7. 1903 ab, bei den A./O.-Pfandbr. abzügl. bis 1./10. 1903. Laut Anzeige von Mitte Juni 1903 beabsichtigt die Bank nämlich, vom Sept. 1903 ab zu den konvert. Pfandbr. neue Zinsscheinbogen, umfassend die v. 2./1. 1904 ab bis 1./7. 1913 bezw. v. 1./4. 1904 ab bis 1./10. 1913 fällig werdenden Zinsscheine auszugeben. Zwecks Durchführung dieser Massnahme sind von Mitte Juni 1903 ab die alten Erneuerungsscheine dieser Pfandbr. mit nach Serien u. Nummern geordneten Verzeichnissen, sowie mit den unbezahlt gebliebenen Zinsscheinen per 1./7. 1901 bezw. 1./10. 1901 und den im Jahre 1904 oder später fällig werdenden Zinsscheinen einzureichen. Bei Pfandbr. Serie XV bis XVIII genügt die Einreichung der Erneuerungsscheine. Für fehlende Zinsscheine ist gegen besondere Quittung der entsprechende Betrag in bar zu hinterlegen. Die Rückzahlung dieses Betrages erfolgt, falls die betr. Zinsscheine nicht innerh. der Ver- jährungsfrist vorgelegt werden. Die Erneuerungsscheine werden von der Bank mit einem Stempel: „Zinsscheinbogen zur Erneuerung eingereicht' versehen und den Einreichern zurückgegeben werden. Die neuen Zinsscheinbogen werden dann vom Sept. 1903 ab gegen die abgestemp. Erneuerungsscheine ausgefolgt werden.