― ―― ―――――― Hypotheken- und Kommunal-Banken. 261 =–― mit Komm.-Garantie 20 757, sonstige Guthaben 230 327, Komm.-Darlehen 31 197 384, Tilg.- Hypoth.-Darlehen 77 311 381, Lombard-Darlehen 220 453, Zs.- u. Tilg.-Raten aus Komm.-Dar- lehen 299 364, do. aus Hypoth.-Darlehen 1 183 758, Effekten 183 577, Inventar 76 296, Reichs- Stempel auf vorrätigen Schuldverschreib. 14 740, Effekten (eig. Oblig.) 756 011, Bankgebäude 935 930. – Passiva: A.-K. 9 000 000, R.-F. 241 000 (Rückl. 55 000), Delkr.-Kto 25 000, Pens.-F. 40 000 (Rückl. 10 000), Bau-Kto 20 000 (Rückl. 10 000), Einlagen öffentl. Sparkassen 150 646, Kredit. 285 539, Deposit. 70 700, Leistungen à conto fällig werdender Raten 2841, Komm.-Oblig. 30 130 000, do. Coup.-Kto 231 955, Pfandbr. 73 829 600, do. Coup.-Kto 737 454, unerhob. Div. 35, Rückstell. von buchmäss. Disagiogewinn für die Zwecke des Weiterverkaufs 3½ % Oblig. 249 300, Div. 315 000, Abschreib. auf Inventar 10 000, nach § 7 Abs. 3 des Ges.-Vertr. 6000, Abschreib. auf Bau-Kto 18 940, Rückstell. aus vereinnahmten Geldbeschaffungskosten 16 708, Vortrag 100 906. Sa. M. 115 481 628. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Unk. 96 937, Gehälter 151 031, Vergüt. auf Pfandbr. u. Komm.-Oblig. etc. 80 835, Disagio auf Komm.-Oblig. 22 242, do. Pfandbr. 69 435, Zs. auf Komm.-Oblig. 1 043 564, do. auf Pfandbr. 2 537 465, Einführung u. Anfertig. der Schuldver- schreib. 23 927, Begeb.- u. Umsatz-Stempel 37 020, Gebühren für amtl. Auskünfte u. Vergüt. an Vermittler 18 621, Abschreib. 214, Gewinn 542 556. – Kredit: Vortrag 100 911, Geld- beschaff.- etc. Kosten auf Komm.-Darlehen 129 183, do. auf Hypoth.-Darlehen 285 440, Agio auf Komm.-Oblig. u. Pfandbr. 1552, Komm.-Darlehen-Zs. 1 136 255, Hypoth.- do. 2 836 752, do. auf lauf. Guth. 129 779, kleinere Gewinne 3977. Sa. M. 4 623 853. Dividenden 1903–1908: 2 % p. r. t., 3, 3½, 3½, 3½, 3½ %. Staatskommissar: Geh. Oberfinanzrat H. Schäfer, vortrag. Rat im Finanz-Minist., beauftr. mit der Versehung eines Teiles der Geschäfte des Staatskommissars: Oberfinanz-Assessor Dr. F. Michel; Stellv.: Hauptstaatskasse-Dir. Ad. Schläger, Oberfinanz-Assessor Th. Ulrich. Treuhänder: Gen.-Staatsanwalt Dr. K. Preetorius, Stellv. Oberstaatsanwalt F. v. Hessert. Vorstand: Dir. Reg.-Rat Emil Bastian, Dir. Dr. jur. Fritz Fresenius. Prokuristen: Dir. Dr. R. Arnold, Direktions-Assistent O. Seipp. Aufsichtsrat: (7) Vors. Geh. Justizrat Dr. Egidius Gutfleisch, Landtagsabgeord., Giessen; Stellv. Geh. Reg.-Rat Karl Planz, Darmstadt; Mitgl.: Geh. Oberfinanzrat Dr. Ferd. Rohde, Darmstadt; Ökon.-Rat Aug. Dettweiler, Laubenheim; Forstmeister Dr. Karl Weber, Land- tagsabgeordn., Konradsdorf; Bürgermeisterei-Beigeordneter Komm.-Rat Dr. Franz Bamberger, Mainz; Bürgermeister Dr Alfr. Wevers, Worms. Zahlstelle: Für Div.: Gesellschaftskasse. Sächs. Bodencreditanstalt in Dresden, Ringstrasse Nr. 50. Gegründet: 25./9. 1895, eingetr. 23./10. 1895. Letzte Statutänd. 4./3. u. 21./11. 1899 u. 3./3. 1904. Zweck: Hebung des Bodenkredits und des Kommunalkredits innerhalb des Deutschen Reiches, vornehmlich im Königreich Sachsen. Ausschliesslich Betrieb der in §$ 5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 bezeichneten Ge- schäfte unter den in diesem Gesetz und in der Satzung vorgeseh. Bedingungen. Über die Wertermittlung der zu beleihenden Grundstücke, über die Grundzüge der Beding. für die Hyp.-Darlehen sowie für die Darlehen an Kleinbahnunternehm. ergehen besondere Anweis., deren Genehm. der Aufsichtsbehörde vorbehalten ist. Annahme von Geld (5§ 5 Ziffer 5 des Hyp.-Bank-Ges.) gegen Verzinsung ist nur gestattet, wenn für den Einleger eine Künd.-Frist von mind. 3 Monaten festgesetzt wird. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 4./3. 1899 um M. 2 000 000 in 2000 Aktien (div.-ber. für 1899 pro rata der Einzahl.), an- geboten den Aktionären 20./3.–1./4. 1899 zu 123 %, ferner erhöht lt. G.-V. v. 3./3. 1904 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien, übernommen von einem Konsortium zu 120 %, angeboten den Aktionären 10./3.–8./4. 1904 zu 125 %, eingezahlt 25 % u. das Agio bei der Zeichnung, restl. 75 % zum 30./6. 1904 eingefordert; auf 3 alte Aktien entfiel 1 neue. Die neuen Aktien nahmen für das Geschäftsj. 1904 p. r. t. und p. r. der geleisteten Einzahl. an der Div. bis zu 4 % teil, seit 1./1. 1905 voll. div.-ber. Das A.-K. kann bis auf M. 30 000 000 erhöht werden. Pfandbriefe: Der Ges. ist durch Dekret des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern v. 25./10. 1895 bezw. 26./11. 1899 die Genehm. zur Ausgabe von auf der Ipbaber laut. Hyp.- Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. bis zum 1öfachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals, des R.-F. u. des Spez.-R.-F. auf einen Zeitraum von 99 Jahren erteilt worden. Die Staatsregierung hat zur Ausübung des ihr zustehenden Oberaufsichtsrechtes einen be- sonderen Kommissar bestellt. Die Ges. beleiht Grundstücke in der Regel nur zur ersten Stelle, und zwar können mit Genehmigung des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern als Centralbehörde Grund- stücke im Königreich Sachsen, die vorwiegend zum Betriebe der Landwirtschaft dienen, bis zu ¾ (städtische höchstens bis zu 60 %) des Wertes beliehen werden. Theater und Waldungen sind von der Beleihung ausgeschlossen; unter Waldungen werden hierbei nur solche gemeint, die ein selbständiges Beleihungsobjekt bilden würden, nicht solche, welche sich als Bestandteil eines zu verpfändenden Landgutes darstellen. Bauländereien und Baustellen, sowie gewerbliche Anlagen, insbesondere Fabriken, Brauereien, Ziegeleien, Vergnügungsetablissements dürfen nicht über die Hälfte des Wertes beliehen werden,