Hypotheken- und Kommunal-Banken. 315 hierüber unten bei Pfandbr.). Die G.-V. der Aktionäre v. 11./10. 1901 stimmte diesen Be- dingungen zu u. beschloss die Reduktion des A.-K. auf M. 1 165 000 (s. daselbst) u. verfügte, dass die Bank vorläufig keine neuen Geschäfte eingehe. Geschäftsjahr 1908: Dasselbe brachte einen Gewinn von M. 366 353, sodass sich nach Zurechnung der in den J. 1906 u. 1907 erzielten Reingewinne (einschl. der daraus ent- nommenen Rücklagen zum gesetzl. R.-F.) von zus. M. 541 736 der Vermögenszuwachs der Ges. auf M. 908 089 stellt, wovon dem gesetzl. R.-F. bereits M. 30 389 u. den Pfandbrief. Zinsen-Sicherungs-F. M. 200 000 überwiesen worden sind. Der nach Massgabe der Statuten sowie der Stundungsbedingungen noch verfügbare Überschuss beträgt sonach per ultimo 1908 M. 677 700. Der Vermögenszuwachs des abgelaufenen Geschäftsjahres ist, ausser durch den nicht unerheblichen Überschuss der Hypoth.-Zs. über die vollen Pfandbrief-Zs., durch den bei Aufnahme der Pfandbriefe erzielten Disagio-Gewinn (M. 148 312) sowie ins- besondere durch im Vorjahre abgerechnete Realisierungen ertragloser Baustellen erzielt worden. Die aus dem Eingange freier Hypoth. gewonnenen verfügbaren Mittel ermöglichten es der Ges. die Verhältnisse des Unternehmens, in dem vorgeschriebenen Geleise, weiterhin zu verbessern. Demgemäss wurde die Reduktion des Pfandbriefumlaufs durch Rückkauf von M. 1 346 300 Pfandbriefen bis auf den kleinen Betrag von M. 3000 durchgeführt. Eben- so sind die zur Bedeckung der im Verkehr verbleibenden M 8 225 000 Pfandbriefe erforder- lichen statutarischen, auf bebauten Grundstücken haftenden Hypoth. dem Pfandtresor bereits in Höhe von M. 8 054 800 überwiesen, während restliche Abschlüsse in Höhe von M. 270 000 im J. 1909 zur Abwicklung gelangen. Zur Erfüllung der Stundungsbedingungen u. Wieder- erlangung der Aktionsfreiheit der Ges. bedarf es hiernach im wesentlichen nur noch des Aufrufs der gestundeten Pfandbrief-Zs. u. der Bereitstellung der zur Begleichung derselben erforderlichen (aus den freien u. der Freigabe unterliegenden Hypoth. zu beschaffenden bezw. beschafften) Mittel. Dieserhalb hatte die Ges. inzwischen zunächst die Zins-Rückstände vom 1./4., 1./7., 1./10. 1903, 2./1., 1./4. u. 1./7. 1904, zus. rund M. 393 000, zur Einlösung am 1./4. 1909 u. die Zinsrückstände vom 1./10. 1904, 2./1., 1./4., 1./7., 1./10. 1905 u. 2./1. 1906, zus. rund M. 375 000, zur Einlös. am 1./7. 1909 gekündigt. Den Aufruf der restl. Zinsrück- stände nimmt die Ges. für den 1./10. 1909 bezw. 2./1. 1910 in Aussicht. Die Realisierung des Baustellenbesitzes hat wegen der während des Berichtsjahres herrschenden, sehr un- günstigen Marktlage, welche auch zu einer grösseren Anzahl von Zwangsversteigerungen führte, nur geringe Fortschritte gemacht. Dass der Verkauf des in Wilmersdorf belegenen, rund 1630 dR. umfassenden Terrains, vermöge einer der Ges. gezahlten erheblichen An- stellungsvergütung, als gesichert gelten kann, ist bereits im Geschäftsbericht für 1907 er- wähnt. Der restliche, vollständig regulierte Baustellenbesitz ist in Rixdorf belegen u. um- fasst, nachdem im J. 1908 rund 770 qR. verkauft wurden, noch rund 2600 qR. Kapital: M. 1 165 000 in 1165 abgest. Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, übernommen zu 105 %; erhöht lt. G.-V.-B. v. 2./3. 1898 um M. 6 000 000 (auf M. 12 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (ab 1./1. 1899 div.-ber.), welche von einem Konsortium unter Führung der Breslauer Disconto-Bank übernommen wurden. Von diesen Aktien wurden M. 2 000 000 im März 1899 den alten Aktionären zu 128 % angeboten. Behufs Sanierung der Bank (siehe oben) beschloss die G.-V. v. 11./10. 1901 die Herabsetzung des A.-K. (auf M. 5 825 000), durch Vernichtung von M. 6 175 000 Aktien, von denen M. 6 174 000 durch den Vertrag mit der Immobilien-Verkehrsbank der Ges. zur Verfügung gestellt und 1 Aktie à M. 1000 zugekauft wurde, ferner beschloss die nämliche G.-V. v. 11./10. 1901 weitere Herabsetzung des A.-K. durch Zus. legung der übrigen 5825 Aktien im Verhältnis von 5: 1 auf M. 1 165 000. Der sich hieraus ergebende Buchgewinn von M. 10 835 000 wurde zur Tilg. der Unterbilanz von ca. M. 10 000 000 verwendet und der hiernach noch verbleibende Überschuss von M. 835 000 einem nur zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger dienenden R.-F. zugeführt. Die Aktien waren bis 15./7. 1902 behufs Zus. legung einzureichen. Die nicht innerhalb der bezeichneten Frist zur Zus. legung eingereichten Aktien wurden für kraftlos erklärt. An ihre Stelle traten Ersatz-Aktien, deren Veräusserung für Rechnung der Beteiligten zu erfolgen hatte, für M. 49 000 am 22./5. 1903 versteigerte Ersatz-Aktien wurden Preise von 12½–180 % gelöst (zus. M. 8067), sodass auf jede kraftlos erklärte Aktie M. 32.14 entfallen. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Ges. ausgeg. Hypoth.-Pfandbr. darf nicht eine Summe übersteigen, welche sich zus.setzt: a) aus dem 15 fachen Betrage des bis zum 1./5. 1898 in dem Handelsregister vorgemerkten Grundkapitals, soweit dasselbe nicht nach- trägl. herabgesetzt worden, und b) dem 10fachen Betrag derjenigen Summen, um welche die Bank für die Folge ihr Grundkapital erhöhen wird, zuzügl. des 10fachen Betrages der- jenigen Summen, welche nach Erreichung des Höchstbetrages ad a) dem zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. zufliessen werden. Verj. der Coup.: Nach den gesetzl. Bestimmungen; der gekünd. Stücke: 30 J. (F.) Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen des Reichs-Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Bis zum Inkrafttreten desselben am 1./1. 1900 war der Bank die Verwendung von Baugeld- und Baustellen-Hypoth. als Pfandbrief- deckung in ausgedehntem Masse gestattet. Die am 31./12. 1908 bestehende Anlage im Hypoth.-Geschäft im Betrage von M. 13 129 375 (davon M. 11 853 938 zur Deckung der Pfandbriefe bestimmt) verteilte sich wie folgt: ―――――――――――