320 Hypotheken- und Kommunal-Banken. VIII. Die Bank hat innerh. der ersten 3 Mon. jedes Kalenderj. den sich für sie einschl. Zs. aller Art ergebenden Schuldbetrag an gestundeten Coup.-Beträgen gegenüber der Pfandbr.- Vertret. als der Vertreterin der Pfandbr.-Gläubiger zur Zahlung gemäss § 790 B. G.-B. unter Berücksichtigung der Bestimmungen zu II und III anzuerkennen. IX. Die Vertretung hat jede Stundung zu widerrufen und ist berechtigt, die Kapital- forderung aus den Pfandbr. für fällig zu erklären, wenn eine der Stundungsbeding. nicht erfüllt wird, oder wenn die G.-V. der Aktionäre nicht in den A.-R. die Mehrheit aus der Zahl solcher Personen wählt, welche in einer Versamml. der Pfandbr.-Gläubiger aller Serien ihr mit Stimmenmehrheit vorgeschlagen werden. Die Versamml. der Pfandbr.-Gläubiger überträgt diese Befugnis zum Vorschlage von A.-R.-Mitgl. für Neu- und Ergänzungswahlen der Pfandbr. Vertretung bis auf Widerruf. X. Bei Streitigkeiten zwischen der Bank und der Pfandbr.-Vertret. über die Erfüllung der Stundungsbeding., insbes. über den Eintritt oder den Umfang einer Zahlungsverpflicht. entscheidet ein Schiedsrichter, den auf Ansuchen der Bank oder der Pfandbr.-Vertret. der Vorsitzende der Handelskammer zu Berlin ernennt. XI. Die Befugnis der einzelnen Pfandbr.-Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Forderungen während der Dauer der Stundung wird ausgeschlossen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Die früher bestandene Beschränkung des Stimmrechtes wurde lt. G.-V. v. 11./10. 1901 aufgehoben. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), 4 % Div., vom Ubrigen 5 % für gemeinnützige Zwecke nach Bestimmung der Landesregierung, event. ausserord. Ver- stärkung der Reserven etc., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. Vortrag. In Gemässheit der Vereinbar ung über die Stundung von Teil-Zs. der Pfandbr. v. II. /10. 1901 kann während der Dauer derselben die Verteilung des Reingewinns an die Aktionäre nicht erfolgen; jedes Mitgl. des A.-R. erhält eine feste Vergüt. von M. 1500, der Vors. jedoch M. 3000. Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen durch einzelne Mitgl. ist der A.-R. berechtigt, Remun., welche insgesamt den Betrag von jährl. M. 6000 nicht Rüberschreiten dürfen, zu gewähren. 1908 wurde ein Pfandbr.-Zs.-Sicher.-F. errichtet, dotiert aus dem Gewinn Rr 1907 mit M. 200 000, auch sollen demselben Gewinne aus dem Ankauf 3½ % Pfandbr. zufliessen. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Kassa 9874, Effekten 20 000, Bankguth. 120 714, Debit. 4143, rückständige Hypoth.-Zs. 1104, Postnumerando-Zs. 59 119, Anlage im Hypoth.-Geschäft 13 129 375, Bankgrundstück 340 000, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 1 165 000, R.-F. 30 389, Pfandbr.-Zs.-Sicherungs-F. 200 000, Pfandbr.-Umlauf 4 % 5 825 400, do. 3½ % 2 402 600, fällige Pfandbr.-Coup. 69 193, Coup. per 1./4. 1909 anteilig 17 734, fällige Pfandbr.-Zs. Rückstände 42 457, do. bis 31./12. 1902 24 792, weitere Pfandbr.-Zs.-Rückstände bis 31./12. 1908 1 303 652, Kredit. 30 072, Verrechnungs-Kto 647 634, Hypoth.-Delkr.-Kto 1 246 603, Gewinn 677 700. Sa. M. 13 683 227. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 199 357, Handl.-Unk. 107 572, Grund- stücksverwalt. 6268, Bankgrundstücksverwalt. 778, Abschreib. Hypoth.-Zs. 9167, gestundete Pfandbrief-Zs. pro 1908 126 842, Kto-Dubiose 1848, Gewinn inkl. Vortrag 1907 677 700 (da- von z. R.-F. 86 111, z. Pfandbrief-Sicherungs-F. 36 210, Vortrag 555 379). – Kredit: Vor- trag 311 347, Hypoth.-Zs. 420 991, Pfandbr.-Disagio 148 312, Hypoth.-Damnum 220 338, Rück- einnahmen bereits verrechneter Ausgaben 20 000, Zs. u. Provis. 8547. Sa. M. 1 129 536. Kurs der Aktien Ende 1896–1902: 132.75, 141.10, 143.60, 132.50, –, 5.20, – %. Eingeführt 21./7. 1896 zu 110 %. Notiert in Berlin. Die Aktien wurden ab 2./1. 1902 franko Zs. gehandelt, dann die Notiz ab 22./5. 1903 ganz eingestellt. Die Zulassung der M. 1 165 000 abgest. Aktien wurde am 24./3. 1909 wiederholt beäavag, aber wieder zurtickgezogen. Dividenden: Aktien 1896–1901: 7, 7, 7, 7, 0, 0 %; Aktien 1902–1908: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Regierungs-Kommissar: Staatsrat Dr. Selmer, Neustrelitz. Treuhänder: Landgerichts-Dir. Fölsch, Stellv. Erster Staatsanwalt Götze, Neustrelitz. Vertretung der Pfandbriefgläubiger: Deutsche Treuhand-Ges., Berlin. Direktion: Reg.-Rat a. D. Felix Guttmann, Berlin; Carl Bühler, Neustrelitz. Aufsichtsrat: (6–9) Vors. Rechtsanw. u. Notar Brunswig, Neustrelitz; Stellv. Bankier Dir. W. A. Hansen, Bankier Herm. Herz, Bankier Felix Marsop, Bankier Carl Stöter, Berlin; Bankier Louis Eckhaus, Perleberg; Rechtsanw. u. Notar Rath Lazarus, Bankier Emil Magnus, Hamburg. Prokurist: Max Worms, Berlin. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Deutsche Bank, Bank f. Handel u. Ind. Vereinsbank in Nürnberg. Gegründet: 17./5. 1871; eingetr. 8./7. 1871. Letzte Statutänd. 14./11. 1899 (genehmigt seitens des Königl. Bayer. Staatsministeriums des Innern 15./12. 1899) u. 5./3. 1908. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut ministerieller Bekannt- machung seitens der bayerisch. Regier. die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kir chengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in lauf. Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene Depots von Gemeinden, Stiftungen, Kultus- stiftung. u. Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Die Bank betr eibt auch das Hypoth.- Geschäft auf Grund des Hypoth.- Bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 durch Gewährung